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Licht und Vorschriften

13.07.2011

TECHNISCHE REGELN FÜR BELEUCHTUNG

Am 1. Juni 2011 war es so weit. Im Gemeinsamen Ministerialblatt verkündete das Arbeitsministerium, dass das jüngste Kind des Arbeitsschutzes das Licht der Welt erblickt hatte. Kaum hatte ich vor drei Wochen schon über eine Besonderheit davon berichtet, was insbesondere Gutachter freut, die neue Distanz zwischen Arbeitsschutz und den Normen, fragte mich jemand, ob ich doch nicht einen Artikel darüber schreiben wollte. Ich wollte.

Beim Recherchieren für den Artikel fiel mir etwas auf, was ich schon seit langem erwartete. Ich wusste nur nicht, wann es passiert. Jetzt ist es so weit. Zunächst zu meiner Erwartung: Da die Qualität von Licht immer häufiger an einer Zahl, 500, gefolgt von Lux bewertet wurde, womit die Beleuchtungsstärke gekennzeichnet werden sollte, wartete ich auf den Tag, an dem ein Experte darüber stolpert. Man kann zwar den Geschmack von Tomaten an ihrem Gewicht messen, ohne dafür gehängt zu werden, aber die Beleuchtungsstärke in Lux gibt es nicht. Sie ist nämlich ein Vektor, zu dem eine Richtung gehört. In grauer Vorzeit bildete die Richtung sogar ein ziemlich eigenständiges Qualitätskriterium; man ließ sie aber schnell fallen, weil die Allgemeinbeleuchtung so etwas nicht kennt. Es gab eben nur eine von oben nach unten. So sprach man von der Beleuchtungsstärke und meinte die horizontale. Dass auch andere bedeutsam sein können, wussten Lichttechniker bzw. Lichtplaner, aber auch Gemüsezüchter, Forstämter u.ä. Für Leute, die sich mit der Ästhetik beschäftigten, waren die anderen sogar wichtiger. Nun hat es vor einiger Zeit der Arbeitsschutz gemerkt und in ein Regelwerk (BGR 131) aufgenommen. Die Erklärung sieht so aus:

Dabei ist ein kleiner Lapsus passiert. Die vertikale Beleuchtungsstärke wurde in nur einer Richtung dargestellt. Macht nix, das Bild ist aus dem Zusammenhang gerissen, wenn man den gesamten Text der BGR liest, kann man damit gut leben.

Nun wurde aus der BGR eine ASR geschneidert, um die es hier geht. Die wollte einen Fehler des Vorgängers ausbügeln, dessen Angaben zur Beleuchtungsstärke die horizontale meinten. In der ASR A4.3 bezieht sich der Wert immer auf die Ebene, die für die Sehaufgabe relevant ist. So stand es früher in den Beleuchtungsnormen, und steht heute noch drin. Wo liegt das Problem? Man hat aus der „zylindrischen“ B. der BGR eine vertikale machen wollen, hat aber die Ebene vergessen. Bei der Hitze des Gefechts ist den Experten noch was entgangen, nämlich dass die Tische für das Technische Zeichnen fast senkrecht (75°) stehen. Die Angabe der Beleuchtungsstärke für Zeichentische bezog sich immer auf diese Lage. Nun wird für solche Arbeitsplätze auch eine Vertikalbeleuchtungsstärke angegeben. Allerdings nur 175 lx. Wohin damit?

Es rächt sich, dass Gremien mit Beleuchtungsstärken umgehen wie im (orientalischen) Bazar. Ihr Glück, dass die Bazarhändler an solchen Sitzungen nicht teilnehmen. Sie würden sich den Vergleich vermutlich verbitten.

Licht und Sicherheit

23.06.2011

ENDLICH DA - ASR A3.4

Heute habe ich offiziell die „Technische Regeln für Arbeitsstätten - Beleuchtung“ bekommen. Ich weiß nicht, ob ich mich freuen soll oder nicht, denn damit endet vorerst die Hängepartie, die es seit mindestens 20 Jahren gibt. Bei einem Prozess hatte der Richter entschieden, dass die ASR (damals Arbeitsstättenrichtlinie) 7.3 missachtet werden dürfe, weil der Staat nicht seiner Pflicht nachgekommen sei, die ASR ständig zu aktualisieren. Die bis zum 1. Juni 2011 gültige ASR war Baujahr 1976 und roch trotz einiger Renovierungen sehr stark. Also haben wir eine staatliche Empfehlung für die Beleuchtung von Arbeitsstätten. Dazu noch etwas Erfreuliches: Betriebe müssen nicht mehr befürchten, dass der Staat (hier die Gewerbeaufsicht) HÜ und der Technische Arbeitsschutz (hier die BG) HOTT sagt. Es heißt so schön: „Der Ausschuss für Arbeitsstätten hat die grundlegenden Inhalte der BGR 131, Teil 2 in Anwendung des Kooperationsmodells (BArbBl. 6/2003 S. 48) als ASR in sein Regelwerk übernommen.“

Leider, leider, hat man nicht gleich die ganze BGR 131 übernommen. Warum sollen Ausschüsse weniger eitel handeln als Psychologen, von denen kolportiert wird, sie würden eher die Zahnbürste vom Kollegen benutzen als seine Methoden? Man wird in der Praxis feststellen, wo wichtige Teile fehlen. Und sie fehlen. Sei´s drum.

Nachdem an der Arbeitsschutzfront Eintracht eingekehrt ist, sieht es anderswo nicht so toll aus: Da die ASR auf BGR 131 beruht, und diese auf DIN 5035-7, eine Norm, die nicht verträglich ist mit der früheren (noch gültigen) Version von EN 12464-1 - dafür gibt es sogar einen rechtlich einwandfreien Beschluss - wird sie, die ASR, nicht verträglich sein mit der künftigen Beleuchtungsnorm. In Amtsdeutsch liest sich das so:

„Die Anforderungen dieser ASR weichen in Einzelfällen von Normen, insbesondere von DIN EN 12464-1:2003 Beleuchtung von Arbeitsstätten - Teil 1: Arbeitsstätten in Innenräumen sowie DIN EN 12464-2:2007 - Teil 2: Beleuchtung im Freien ab. Die DIN EN 12464 Teil 1 und 2 legen Planungsgrundlagen für Beleuchtungsanlagen fest, berücksichtigen aber nicht die Anforderungen, die an Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit zu stellen sind.“ (fett von mir)

Da dem so ist, und weil für die ASR gilt: „Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse für das Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten wieder.“, muss die kommende Norm für Beleuchtung DIN EN 12464-1 folgenden Vermerk tragen:

Sicherheit und Gesundheitsschutz

Grundsätzliche Anforderungen an die Beleuchtung hinsichtlich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit sind in Deutschland in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) bzw. in der Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (BGV A1 bzw. in dem Regelwerk GUV V A1) festgelegt. Diese Anforderungen werden in der Arbeitsstättenregel ASR A3.4 "Beleuchtung" sowie in Regeln und Informationsschriften der Unfallversicherungsträger konkretisiert bzw. erläutert.

Wird die Planung und/oder der Betrieb von Beleuchtungsanlagen ausschließlich nach dieser Norm vorgenommen, kann das dazu führen, dass die staatlichen Mindestanforderungen oder die Anforderungen der Unfallversicherungsträger an die Beleuchtung nicht eingehalten sind. Konkretisierende, zusätzliche oder abweichende Anforderungen zu dieser Norm betreffen insbesondere:

-- die Zusammenfassung der Bereiche der Sehaufgaben zu einem Arbeitsbereich;
-- die Ausdehnung des unmittelbaren Umgebungsbereichs auf den restlichen Raum;
-- die Höhe der horizontalen Beleuchtungsstärke für einige Arbeitsplätze;
-- die Mindestwerte der vertikalen und zylindrischen Beleuchtungsstärken;
-- die Gleichmäßigkeit der Beleuchtungsstärken.“

Was dies in der Praxis bedeutet, werden wir noch sehen. Daher die Zusammenstellung ohne Kommentar. Andere kann ich aber nicht davon abhalten, sich selbst einen Reim darauf zu machen. Mal sehen, wie der klingt.

Licht und Gesundheit

10.06.2011

EIN LUX REICHT NICHT

Vorgestern machte jemand eine viel bedeutende Ankündigung: Man wolle die Intensität des „biologisch wirksamen“ Lichts präzise messen bzw. berechnen. Ein längst überfälliger Schritt!

Bekanntlich misst man die Intensität des Lichts in 500, Pardon, in Lux. Das ist die Abkürzung für photopische Lux. Es gibt natürlich auch skotopisches Lux, womit man sich aber ungern beschäftigt, weil man dann nicht mehr mit der 500 umgehen kann. Skotopische Lux liegen bei 1 oder 0,1 oder halt irgendwo, wo es für den Vertrieb von lichttechnischen Firmen keinen Blumenpott zu gewinnen gibt.

Auch nichts gewinnen kann man, wenn man die Leistung von üblichen Leuchtmitteln bezüglich der biologischen Wirkung misst. Da sich diese an dem blauen Anteil des Lichts bemisst - und die Lichtmessgeräte da sehr unempfindlich und dazu ungenau sind - muss ein neuer Maßstab her. Der wird nicht photopische, auch nicht skotopische, sondern melanopische Lux heißen. 

Wunderbar, wie die Sache mich an Psy-Lux erinnert. Die hatten zwei Doktores mit den Namen Sommer und Herbst (ich weiß nicht mehr, ob auch ein Dr. Winter dabei war) erfunden. Sie hatten experimentell festgestellt, dass Menschen sehen können, wie viel Lux da vor ihren Augen durch den Äther fließt. Als ein Kollege von mir den Versuch nachstellen wollte, hat unser Professor sich die Versuchsanordnung angesehen. Sekunden später wäre er beinah an seinem Gelächter erstickt.

Die Doktores hatten an einem Ort in der Luft eines Raums die dort vorhandene Beleuchtungsstärke visuell prüfen lassen. Siehe da, wenn man die verdoppelt, sehen das die Leute, wenn man sie halbiert, auch. Daraus wurde die Maßeinheit „Psy-Lux“ geboren. Die Sache, an der der Professor beinah gestorben wäre: Die Doktores hatten nicht gemerkt, dass die Probanden die Helligkeit der Wand beurteilt hatten, die im gleichen Maß wie die Beleuchtungsstärke am Ort der Bewertung auf- und abging. Aber auch dem Professor war was entgangen, nämlich wieso die Doktores überhaupt auf die Idee mit dem Psy-Lux gekommen waren. Die hatten nämlich in „Licht“ gelesen, dass die Festlegungen über Beleuchtung nicht auf der Basis der Sehleistung getroffen werden dürfen. Sie müssen nach subjektiven Bewertungen festgelegt werden. Das hatte auch ein Professor veröffentlicht, ein mächtiger dazu. Dass er nicht an der Uni war, sondern bei einem Lampenhersteller - geschenkt. Da nun diesem Professor die Zeit und die Mittel gefehlt hatten, um neue Versuche durchzuführen, hatte er die alten Versuche von 1956 bis 1968 zusammengeschmissen – und sich einen Reim daraus gemacht. Logik: Bei allen Versuchen hatte man die Beleuchtungsstärke gemessen. Also? Daraus leite ich ab, wie viel Licht Menschen brauchen, und schreibe dies in Normen. Dass alle Versuche mit dem gleichen Fehler behaftet waren wie der Versuch der beiden Doktores - auch geschenkt! Man hatte bei allen Versuchen diejenige Größe gemessen, die sie im Sinn hatten: Horizontalbeleuchtungsstärke auf dem Tisch. Die Räume waren aber wie die Tische sehr unterschiedlich, und auch die Mittel, mit denen man die ersehnte Größe veränderte. So hat man den Raumeindruck ermittelt, den man erzeugte. Und den Effekt auf die unsichtbare Größe zurückgeführt, mit der sie Licht verkaufen. Beim Vergleich von Äpfeln mit Birnen sind die beiden Objekte Obst. Bei der als Grundlage für Beleuchtungsnormen ermittelten Größe handelt es sich, wie ich fürchte, um K...

Warum ist mir das gerade vorgestern eingefallen? Lux in melanopisch soll die Wirkung im Sichtbaren beschreiben, und zwar dicht an der Grenze zu UV. Da UV aber für Lichttechniker kein Licht ist, wird mLux (nicht milli, sondern melanopisch) wohl ein Kunstgebilde bleiben. Damit kann man eventuell leben. Was aber, wenn niemand mehr die 500 anführt, so z.B. 500 mLux? Da werden sich viele Experten brüskiert fühlen, weil sie nicht mehr Experten sind.

Genau genommen, ist niemand mehr Experte. Deswegen hält man heute Symposien und Kongresse ab, um sich zu positionieren. Hoffentlich geht die Sache nicht so aus wie weiland mit dem echten Lux. Die Grundlage davon, die sog. V(λ)-Funktion, seit den 1920er Jahren ein Heiligtum in der Lichttechnik, wurde unlängst von einem deutschen Professor so schnöde dargestellt: „Diese Funktion ist kein Repräsentant irgendeines Wahrnehmungseffektes." Tatsächlich nimmt niemand wahr, dass lichttechnische Größen, die alle über die  V(λ)-Funktion definiert sind, keine physiologischen Größen sind, sie entsprechen keiner Wahrnehmung.

Kein Kommentar! Was ist sie denn, die heilige Funktion? (Das werden wir im Jahr 2024 erfahren. Da wird die V(λ)-Funktion 100 Jahre alt.)

Licht und Sicherheit

01.06.2011

KANN LICHT DER GESUNDHEIT SCHADEN? 2

Eigentlich, ja, in der Praxis wohl nein, weil sich Generationen von Arbeitsschützern (das sind nicht die, die die Arbeit vor der Erledigung schützen, sondern die Sicherheit und Gesundheit der arbeitenden Bevölkerung) sicherstellen müssen, sollen und wollen. Die sorgen sich in Deutschland seit etwa 1935 um die Arbeitnehmer und deren (lichte) Welt. Im Jahre 2011 müssten sie irgendwie zum Erfolg gekommen sein? Oder etwa nicht? Seit heute ist es amtlich: Die Lichttechniker haben eine Norm gemacht - EN 12464 -, nach der man Beleuchtung planen soll, aber im „GEMEINSAMES MINISTERIALBLATT“ steht zu lesen:
Die Anforderungen dieser ASR weichen in Einzelfällen von Normen, insbesondere von DIN EN 12464-1:2003 Beleuchtung von Arbeitsstätten – Teil 1: Arbeitsstätten in Innenräumen sowie DIN EN 12464-2:2007 – Teil 2: Beleuchtung im Freien ab. Die DIN EN 12464 Teil 1 und 2 legen Planungsgrundlagen für Beleuchtungsanlagen fest, berücksichtigen aber nicht die Anforderungen, die an Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit zu stellen sind.

Gemeint ist die ASR A3.4 „Beleuchtung“, die am 1. Juni vom BMAS bekanntgemacht wurde.

Der ewige Friede - ach was, Freundschaft - zwischen dem Arbeitsschutz und der Normung für Beleuchtung hat offenbar einen gewaltigen Knacks bekommen. Hatte man beim Arbeitsschutz schon immer „empfohlen“ – nette Umschreibung für eine Erzwingung -, die Beleuchtung normgerecht auszuführen, wird künftig der zuständigen Beleuchtungsnorm unter anderem dieser Satz vorangehen : „Wird die Planung und/oder der Betrieb von Beleuchtungsanlagen ausschließlich nach dieser Norm vorgenommen, kann das dazu führen, dass die staatlichen Mindestanforderungen oder die Anforderungen der Unfallversicherungsträger an die Beleuchtung nicht eingehalten sind.“ Also erkennt die lichttechnische Normung an, was der Arbeitsschutz sagt.

Eigentlich müsste mich diese Entwicklung freuen, hatte ich doch bereits im Jahre 1997 (!) eine Studie mit dem Titel „Direktbeleuchtung am Bildschirmarbeitsplatz widerspricht Anforderungen des Arbeitsschutzes“ (Anm. Die damalige Norm DIN 5035-7 für Bildschirmarbeitsplätze war erstellt worden, um Direktbeleuchtung zu „fördern“. Man könnte die Sache anders nennen, aber ich bleibe lieber vorsichtig. Die Studie und die zitierenden Stellen findet man, wenn man den Titel in eine Suchmaschine überträgt.) Leider freut man sich nicht über das Recht-Behalten, wenn im Gegenzug unzählige Arbeitnehmer leiden müssen.

Ich möchte heute kein Lichtplaner sein.

In einer Sache freue ich mich doch, Recht zu behalten: Die neue ASR empfiehlt „Unerhörtes“: „Die Einrichtung fensternaher Arbeitsplätze ist zu bevorzugen.“ Und warum das? Den Grund gibt die ASR auch an: „Tageslicht weist Gütemerkmale (z. B. die Dynamik, die Farbe, die Richtung, die Menge des Lichts) auf, die in ihrer Gesamtheit von künstlicher Beleuchtung nicht zu erreichen sind. Tageslicht hat im Allgemeinen eine positive Wirkung auf die Gesundheit und das Wohlempfinden des Menschen.

Licht kann also der Gesundheit doch schaden – falsches Licht. Jetzt müssen die Experten ihre Empfehlungen bezüglich der Einrichtung fensterferner Arbeitsplätze wieder einmotten. Sie, darunter auch Arbeitsmediziner, hatten sogar fensterlose Arbeitsräume empfohlen. Es waren nicht einzelne Arbeitsmediziner gewesen, sondern gleich ein ganzer Sonderkongress ("Menschen in fensterlosen Fabrikationsräumen haben - sofern diese in arbeitshygienischer Sicht optimal gestaltet sind - keine gesundheitsschädigenden Einflüsse zu befürchten.“ 6. Arbeitstagung der Deutschen Gesellschaft für Arbeitsmedizin im Jahre 1965 zum Thema “Der fensterlose Arbeitsraum”). Der Gesetzgeber will aber anders.

Licht und Verschwendung

30.05.2011

DENN SIE WISSEN NICHT …

Vor einiger Zeit fragte mich jemand, was denn an einer Beleuchtung, die er geplant hatte, falsch wäre. Er hätte sich Mühe gegeben, alle Vorgaben einzuhalten. Nu sind die Leute mit seiner Beleuchtung nicht so glücklich. Ist was falsch?

Ich fragte ihn, was er denn gemacht hätte. Eigentlich, das was jeder tun sollte, will er die Beleuchtungsnormen einhalten. Er hatte die Liste der Beleuchtungsstärken genommen, so-und-so-viel Lux auf dem Bürotisch, so-und-so-viel Lux im Gang, so-und-so-viel im Treppenhaus … Was soll daran falsch sein? Vielleicht das Ziel? Oder das Konzept?

Beleuchtung ist die Anwendung des Lichts, um Objekte sichtbar zu machen. Und Arbeitstische hat man seit jeher beleuchtet, damit man den Papierkram lesen kann, den man darauf bearbeiten soll. Und? Nichts, und es gibt keine Belege mehr, und den Bildschirm muss man nicht beleuchten; er leuchtet selber. Warum beleuchtet man etwas auf dem Arbeitstisch? Vor allem, wieso muss man heute in dem größten Teil der Büroräume mehr als doppelt so viel Licht installieren wie vor zehn Jahren? Und in den restlichen etwa 25 % mehr? (Mehr darüber in http://www.lichtundgesundheit.de/cyberlux/?p=225)- Man muss es nicht. Man muss nur für helle Wände und Decken sorgen. Dann ist es egal, wie viel Licht auf dem Tisch landet. 

Warum beleuchtet man einen Flur und ein Treppenhaus? Und zwar so wie einen Tisch? Guckt einer hin, wo er hintritt, wenn er einen Flur entlang läuft? Hoffentlich nicht! Noch schlimmer wär's, wenn er sich die Treppenstufen ansehen würde, die er gerade betritt. Wenn er schnell genug läuft, landet er dann nämlich garantiert auf der Nase. Wozu beleuchtet man also die Treppe? Auf jeden Fall braucht niemand die Beleuchtungsstärke auf den Treppenstufen, auch wenn die genau dort vorgeschrieben ist und dort gemessen wird. Es ist vorgeschrieben, die Beleuchtung auf den Treppenstufen in 20 cm Höhe zu messen. Hat jemand eine Erklärung dafür, welche Sehvorgänge 20 cm über einer Treppenstufe ablaufen?*

Eigentlich ein bemerkenswerter Fall, weil auch die Verfasser von Beleuchtungsnormen nachts Treppen rauf- und runterlaufen, mal mit, mal ohne Beleuchtung. Als Ingenieure müssten sie sich verpflichtet fühlen, das Licht genau dort einzusetzen, wo es benötigt wird. Sie tun es offensichtlich nicht. Richtige Lichtplaner machen es anders und richtig. Sie zeigen den Weg, den man gehen soll. Nur bekommen sie manchmal Ärger, weil die Luxe auf der Treppe nicht stimmen. Planen sie nur nach den Regeln, dann verlegen sie einen Lichtteppich auf die Stufen, der eine große Verschwendung bedeutet. Manchmal bedeutet der Lichtteppich auch Unfallgefahr, wenn er die Stufen nicht richtig modelliert.

Noch viel schlimmer sieht es mit der Beleuchtung in den Büroräumen aus. Seit etwa 30 Jahren landet der größere Teil des Lichtstroms auf dem Teppich oder an den Enden der Tische. Warum das so ist, kann man aus den Leuchtendaten und den Empfehlungen für die Anordnung von Arbeitsplätzen zwischen den Leuchtenreihen einwandfrei ableiten. Man muss es aber gar nicht, man sieht es an jeder Stirnwand eines Büros. Licht bevorzugt dorthin, wo man es nicht braucht! Gegen dieses Konzept kann kein Kabarettist einen Blumentopf gewinnen, egal wie zynisch er auch argumentiert.

Als ich dies vor vielen Jahren, und zwar mit dem mittleren Bild, das eine echte Installation wiedergibt, bei einem Vortrag thematisierte, wendete der Entwicklungsleiter einer großen Firma ein, gegen Fehlplanungen könne man nichts tun. Etwas derart „Meschuggenes“ kenne er nicht. Pech für ihn - die Planung stammte zufällig aus dem Hause, für das er arbeitete. Und die Leuchten hatte er selbst konstruiert. 

Die Sache fiel mir gerade heute ein, als Merkel und Co. mit ernster Miene den Ausstieg aus der Atomenergie verkündeten. Die Lücke, die die Atommeiler hinterlassen, soll mit einer verstärkten Verspargelung von Deutschland und, weil dies nicht reicht, durch Sparen geschlossen werden. Ob die Herrschaften wissen, wie viel elektrischer Strom in Deutschland auf den Teppich geschüttet wird? Da würden sie dem Arbeitsminister seine demnächst erscheinende ASR 4.3 schnell aus der Hand schlagen. Wenn man deutsche Büros danach prüfen würde, müsste man noch viel mehr Strom verluxen, weil die meisten Arbeitsplätze nach deren Vorstellungen zappenduster sind.

Mehr noch: Die elektrische Beleuchtung muss viel früher eingeschaltet werden als nötig, weil man die Lichtregelsysteme, die bei Abnahme des Tageslichts die künstliche Beleuchtung hochfahren, an den neuen Werten festmacht. Sie sollen die Beleuchtung hochfahren, sobald 500 lx am Arbeitsplatz unterschritten werden. Auch das Energiesparpotential von Gebäuden wird daran gemessen. Und? Kein Mensch mit gesundem Verstand wird je auf die Idee kommen, bei 500 lx Tageslicht am Arbeitsplatz Licht einzuschalten. Dazu muss man Experte sein. Wer glaubt zu wissen, wie hell es bei 500 lx Tageslicht am Arbeitsplatz ist, sollte einfach ein Lichtmessgerät auf die Mitte seines Arbeitstisches stellen und ablesen. 

Egal! Wissen müssten alle, die sich mit Licht befassen, dass ihr Tun Unsinn bedeutet. Bei der hier abgebildeten Beleuchtungsanlage beträgt die Beleuchtungsstärke auf dem Teppich neben dem Tisch und an dessen beiden Enden 700 lx. Dort, wo einer sehen soll, sind 300 lx vorhanden. macht gemittelt etwa 500 lx! Ganz legal, steht in vielen Büchern, Normen etc. Und die BG nimmt die Rechnung ab, weil sie sie vorgibt. Eine ziemlich einmalige Konstellation, bei der eine Berufsgenossenschaft Absatzförderung für die lichttechnische Industrie betreibt. 

Wenn man noch böser ist, müsste man ihnen sogar Unwissenheit vorwerfen. Denn, Licht dort, wo man es nicht braucht, mindert die Wirkung des Lichts auf dem Sehobjekt. Nannte sich einst Umfeldblendung. Aus dem Vokabular gestrichen, weil nicht passend …

  • Die Messung deer Beleuchtung 20 cm über den Treppenstufen hat nichts mit Licht zu tun, sondern mit dessen Messung. Früher lud man den Messkopf auf einen Wagen, um ihn über den Flur zu ziehen. Wagen plus Messkopf ergaben 20 cm.