LED - Photobiologische Sicherheit

2014

 

Photobiologische Sicherheit von Licht emittierenden Dioden (LED)

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat im Jahr 2013 eine Studie zu diesem Thema veröffentlicht (Projektbericht F 2115, L. Udovičić, F. Mainusch, M. Janßen, D. Nowack, G. Ott). 

Das Kurzreferat besagt Folgendes: 

Fünfzig Jahre nach ihrer Erfindung erobern Licht emittierende Dioden (LED) immer mehr Anwendungen und halten zunehmend Einzug sowohl im beruflichen als auch im privaten Bereich. Da die rasanten Fortschritte der LED-Technologie zu immer leistungsstärkeren LED führen, stellt sich aus Sicht des Arbeitsschutzes die Frage nach der photobiologischen Sicherheit von LED. Welche Richtlinien und Normen sind bei der Bewertung zu beachten? 

Bei der Beurteilung der Sicherheit von Beschäftigten an Arbeitsplätzen mit LED ist die Europäische Richtlinie 2006/25/EG über künstliche optische Strahlung zu berücksichtigen, in der Mindestvorschriften und Expositionsgrenzwerte zum Schutz von Augen und Haut festgelegt sind, und die mit einer Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung (OStrV) in nationales Recht umgesetzt wurde. Die erforderlichen Messverfahren und die Berechnungsmethodik sind in der harmonisierten Norm DIN EN 62471:2009 „Photobiologische Sicherheit von Lampen und Lampensystemen“ festgelegt. Die Norm unterteilt die Quellen inkohärenter optischer Strahlung (wie Glüh-, Leuchtstofflampen, LED, usw.) in vier Risikogruppen: in die Freie Gruppe (keine photobiologische Gefährdung) und in die Risikogruppen 1 bis 3 mit steigendem Gefährdungspotential. 

Dieser Bericht stellt die Ergebnisse der Bewertung photobiologischer Sicherheit unterschiedlicher LED nach den Bestimmungen der Lampensicherheitsnorm vor. Dabei wurden überwiegend LED im sichtbaren Spektralbereich untersucht. Beispielhaft wurde je eine LED, die im ultravioletten bzw. infraroten Spektralbereich emittiert, beurteilt. Die untersuchten LED im sichtbaren Spektralbereich (34 einzelne LED mit oder ohne Linse, drei LED-Taschenlampen, fünf LED-Lampen, ein LED-Reflektor) erreichten maximal die Risikogruppe 2 aufgrund der Überschreitung der Emissionsgrenzwerte für photochemische Netzhautschädigung: Die photochemische Netzhautgefährdung durch LED ist die dominierende Gefährdung im sichtbaren Spektralbereich. Keiner der Emissionsgrenzwerte für thermische Netzhautgefährdung wurde überschritten. 

Bei fast allen LED, bei denen die Emissionsgrenzwerte der Freien Gruppe überschritten wurden, handelte es sich um Weiß- oder Blaulicht emittierende LED (Ausnahme: eine Grünlicht emittierende LED). Der Expositionsgrenzwert für die photochemische Netzhautgefährdung bei einem langzeitigen, absichtlichen Blick aus kurzer Distanz in eine Weiß- oder Blaulicht emittierende LED kann schon nach 10 Sekunden überschritten werden. Die Summe der Einzelexpositionen kann diese Zeit an bestimmten Arbeitsplätzen (z. B. in der LED-Industrie, bei der Installation von Beleuchtungsanlagen, in der Theater- und Bühnenbeleuchtung) rasch übersteigen. 

Schlagwörter: 

Licht emittierende Dioden, LED, Lampensicherheitsnorm, künstliche optische Strahlung, photobiologische Sicherheit, photobiologische Gefährdung, Risikogruppe

LED als Kunst

Der vollständige Bericht kann hier heruntergeladen werden:

http://www.baua.de/de/Publikationen/Fachbeitraege/F2115.html;jsessionid=B1F5B1F6960D265302CCC6D2CD3B8A29.1_cid323

6 Comments

  1. Antworten
    Anders-Selig, Inge 15. Juli 2022

    Guten Tag,
    ich habe den Beitrag mit grossem Interesse gelesen! Ich bin etwas beunruhigt, weil ich gestern versehentlich ca, 5 Sekunden in ca. 20 cm Abstand im Dunkeln in die LED- Taschenlampe primec1 mit warmweißen Licht geschaut habe. Kann ich mir die n
    Netzhaut beschädigt haben?
    Ich hoffe, eine Antwort von Ihnen zu bekommen.
    Vielen Dank im vorraus!

    • Antworten
      ahmetpro 18. Juli 2022

      Ist es diese Lampe?
      ARMYTEK PRIME C1 MAGNET USB XP-L WHITE
      Laut Spezifikation leuchtet sie 165 m weit. Dass man nach einem Blick in solch ein Objekt Nachbilder sieht, ist ganz normal. Eigentlich sieht man immer Nachbilder. Die sind aber so schwach, dass man sie nicht bewusst sehen kann. Ob Ihr Sehen darüber hinaus beeinträchtigt sein kann, lässt sich aus den Daten nicht ableiten. Wenn Sie aber immer noch das Gefühl haben, ein Nachbild zu sehen, würde ich einen Besuch beim Augenarzt empfehlen.

      • Antworten
        Anders-Selig, I. 18. Juli 2022

        Vielen Dank für die Antwort!
        Ich sehe bewusst glücklicherweise keine Nachbilder.
        Es handelt sich um diese Taschenlampe, allerdings mit warm- weisser Leuchtkraft, der Blaulichtanteil soll geringer sein.

        • Antworten
          ahmetpro 19. Juli 2022

          Wenn Sie kein Nachbild sehen, ist hoffentlich kein Schaden entstanden.
          Ein höherer Blaulichtanteil erhöht die Wahrscheinlichkeit eines Schadens. Dafür müsste aber erst eine gewisse Bestrahlung überschritten werden, damit in der Retina überhaupt ein Schaden entsteht.

          Ich habe im Internet recherchiert, ob ähnliche Fälle berichtet werden. Alles was ich fand, kam mir bekannt vor. Taucher haben viel stärkere LED-Lampen als ihre und das seit 15 Jahren oder mehr. Dass welche da hinein gucken, ist also wahrscheinlich. Da müssten entsprechende Meldungen vorhanden sein. Ich konnte aber keine finden.

          • Anders-Selig,I. 19. Juli 2022

            Vielen lieben Dank, dass Sie sich meinem Anliegen nocheinmal angenommen haben. Ich bin jetzt wirklich beruhigt.
            Alles Gute für Sie!

          • ahmetpro 19. Juli 2022

            Gern geschehen. Wenn das Augenlicht in Gefahr sein kann, muss man immer und so schnell wie möglich helfen.

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