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Flimmern war gestern- jetzt haben wir Flicker

Wer so schöne Zahlen wie 50.000 h oder gar 150.000 h für die Lebensdauer von LED-Lampen und Leuchten liest, wird diese Leuchte für ein Disco-Requisit halten. Zieht alle Augen auf sich. Wie schön. Oder gar nicht schön. Es lohnt sich für den Fachmann wie für den Laien, sich damit auseinanderzusetzen. Denn es geht nicht nur um Geld, sondern auch um die Sicherheit.

Diese Leuchte ist garantiert keine 50.000 Stunden alt. Sie wurde vor drei Jahren installiert und wird so etwa 12 Stunden am Tag oder weniger in Betrieb sein. Ihr Problem? Sie ist eine Retrofit-Leuchte. Na und? Die lieben die Hersteller nicht (s. Planungssicherheit LED 2016). Wer ihnen gerne Gewinnsucht vorwirft, weil sie lieber neue Ware verkaufen als neue Lampen in alte Fassungen schrauben, sollte es diesmal lieber unterlassen. Denn es geht um den Ruf der Technologie und der Industrie. Wer prüft im Baumarkt, ob das neue gute Stück doch eine alte Gurke mit einer neuen Lampe drin ist? Viele Leute sind entsetzt, weil ihr gutes Stück nach kurzer Zeit nicht mehr so funzt, sondern funzelt und blitzelt. Siehe das Video. Schuld sind die Hersteller - oder? Das war mal. Jetzt gibt es den Markt, den grauen Markt und eventuelle pechschwarze Erlebnisse.

Das Problem ist eigentlich eine gute Seite von LED. Sie schickt das Licht in die eine Richtung, die Wärme in die umgekehrte. Manche LED-Leuchte ist eigentlich ein großer Kühlkörper mit einer kleinen Diode drin. So lange diese nur den Gemütszustand eines Geräts verriet - das war für Jahrzehnte ihre Hauptrolle -, war die Welt in Ordnung. Die paar Milliwatt verschwanden im Universum. Jetzt muss die LED leuchten und produziert Wärme. Diese geht nach hinten los. Ist sie in ein Downlight eingedreht, wärmt sie den Deckenhohlraum auf. Ist dieser so leer nicht, kann die LED von der toll langen Lebensdauer so viel einbüßen, dass eben der im Video gezeigte Zustand entsteht. Ist die Leuchte ungeeignet, gibt es Wärmestau und - angeblich - auch Brände. Jedenfalls theoretisch.

Deswegen wird kein Hersteller einer LED-Lampe die Verantwortung dafür nehmen, dass sie in eine ungeeignete Leuchte eingeschraubt wird. So sollte man gut versicherte Elektriker beschäftigen (hier). Das hilft allerdings nicht gegen miserable Objekte, die lebensgefährlich sein sollen (Bild)Da kommt die Hitze anders: Stromschläge. Deutsche Hersteller werden hierfür auch keine Verantwortung übernehmen. Sie werden aber zur Verantwortung gezogen, weil der Kunde nicht weiß, was er kauft. Der Markt ist in einem gefährlichen Zustand. Wie gefährlich, ist bei dem zitierten Artikel beschrieben (hier). Die Objekte trugen alle das CE-Zeichen, dass angeblich garantiert, dass alle anwendbaren Vorschriften der EU eingehalten werden. Allerdings kann man die Kuckucks kaufen und auf seine Produkte kleben, so wie einst Krokodile auf Fake-Hemden. Kein Zoll kann helfen, wenn man als moderner Mensch seine Ware in China bestellt.

Ob reale Gefahr oder nicht. Die Versicherer kennen bei einem Schadenfall keinen Pardon. Hier die Publikation der Versicherer zur Schadenverhütung beim Betrieb von Leuchten (V2005_low vom Jahre 2014) mit Definitionen von Retrofit- und Konversionslampen. Man kann davon ausgehen, dass der Elektriker als Normalbürger die Unterschiede nicht kennt. Ebensowenig wird er dem Kunden erzählen, dass die sonst üblichen Prüfzeichen zwar an der Leuchte kleben bleiben, aber schlicht ungültig sind! Der Zentralverband Elektrotechnik und Elektronikindustrie e. V. (ZVEI) verweist in mehreren Veröffentlichungen auf Gefährdungen, die durch den unerlaubten Umbau von Leuchten entstehen können.

LED blenden - jetzt in der Presse

 

Locker wollen wir es nicht lassen. LED sind eine Gefahr für den öffentlichen Verkehr. Punkt. Jetzt kümmert sich sogar die Tagespresse darum. Vielleicht hört der Minister Andy, dass es mehr Umweltverschmutzung gibt als Dieselabgase. OK. Die Diesel sind kein Schmutz und Verschmutzer, sondern retten die Umwelt. Deswegen wurde der Diesel in Deutschland schon immer ... bezuschußt, der Treibstoff irgendwie und der Motor obendrein. Warum zum Teufel sollte sich unser hochverehrter hochbeschäftigter Minister denn mit Fahrradlampen beschäftigen?

Wegen Unfallgefährdung? Ach nee. Von 800 Unfällen, die Radfahrer 2017 in Berlin verursacht haben, gehen nur 35 auf die Beleuchtung zurück. Also kein Grund für Sorge? Bestimmt nicht außer, wären alle Berliner Polizisten Lichtexperten und könnten bei der Unfallaufnahme die relevanten Lichtgrößen erfassen. Wahr ist, dass nicht nur einem wahren Experten der Berufsgenossenschaften gelungen war, Licht als Unfallursache zu identifizieren. Dass dies eine Tatsache ist, wird niemand bestreiten. Bloß - man kann sie nie belegen. Nur in Fahrschulen wird die Mär erzählt, dass ein Autofahrer bestraft worden wäre, weil er ein Binnenschiff geblendet hätte. Ach, ja. Tausend und die zweite Nacht. Bei der vorliegenden Situation sind 35 Unfälle, die Fahrradlichter verursacht haben sollen, eine Menge Holz. Ich hätte nicht mal auf die Zahl Eins getippt.

Nie hätte ich gedacht, dass man zur Entlastung des Lichts die Benutzung der falschen Fahrbahn heranziehen würde. Die Experten - in diesem Fall der Verkehrssicherheit - erzählen, dass die meisten Fahrradunfälle durch die Benutzung der falschen Fahrbahn verursacht würden. Sowas aber! Deutsche Radler benehmen sich wie Radler, und deutsch. Die tun nie etwas Falsches. Also noch einmal von vorn: die Polizei in Berlin findet, dass bei Unfällen im Straßenverkehr die Beleuchtung im Spiel ist. Nicht immer, aber immer öfter. Und die Lösung? Na, ja. Der TÜV macht's . Man nehme eine Lampe, die TÜV 08/15 geprüft ist, und klemme das Ding an seinen Drahtesel. Und dann? Friede, Freude, Eiertanz?

Ob mit TÜV oder ohne - Fahrräder im Verkehr mit LED blenden egal wie. Und Autoscheinwerfer mit TÜV blenden auch bei Tage. Die Gründe habe ich hier dargestellt. Das sich der zuständige Minister einen Teufel darum schert, auch. Der kleine gemeine Ichling leuchtet gern weit, heißt es dort. Und genau unser jetziger Verkehrsminister ist in die Stiefel seines Vorgängers gestiegen und hilft dem gemeinen Ichling.

Die Lösung? Die hatten wir für Jahrzehnte auf europäischen Straßen. Man begrenzt das Licht eines Fahrzeugs, um nicht den Gegenverkehr zu blenden. Jetzt ist der Friede aufgekündigt. Jeder blendet. so gut er kann, damit er erkannt wird. Wie nennen wir den Schwachsinn? Bitte nicht LED! Mann kan sie auch sinnvoll einsetzen.

Jetzt sollen Radler auf die richtige Einstellung ihrer Beleuchtung achten. Geht's noch? Fast ein Jahrhundert lang, genau genommen 125, war einer froh, überhaupt eine Funzel am Brennen zu halten. Das war vorgeschrieben. Sobald man langsamer wurde, starb das Licht. Wenn man an der Kreuzung stand, war es ohnehin tot. Jetzt soll ich zusehen, wie ich keine Unfälle verursache? Jetzt kann mein Rad vorn und hinten blinken und allen erklären, dass ich komme. Man stelle sich eine Straße in Amsterdam vor. Glühwürmchen 7/24/365? Wow!

Schon die Tatsache, dass man schon einmal geblendet worden ist, hält also in Zukunft den kleinen gemeinen Ichling davon ab, zu blenden. No Comment - außer von meiner Frau: "Sach mal, Du hast ein neues Auto …"

Und vergiss Deine Stirnlampe! Der TÜV weiß nicht, wo Du hinguckst. Und kann deswegen die Stirnlampe nicht zertifizieren. Die zertifizierte Beleuchtung mit dem Dynamo am Reifen (Seitenläuferdynamo)  ist nicht mehr erforderlich wie seit 125 Jahren. In Deutschland waren Fahrräder bis Juli 2013 gemäß § 67 StVZO verpflichtend mit einem Dynamo auszurüsten. Nach einer Gesetzesänderung ist nun alternativ die Nutzung von batterie- oder akkubetriebenen Beleuchtungseinrichtungen möglich. Sowas auch! Jetzt (2018) hat auch der Bundesrat die Sache abgesegnet.

Wenn man statt Käse Leuchte sieht ...

 

Mein Lieblingsdiscounter hat umgebaut. Oder umbauen müssen. Nach jahrelanger Gewinnserie wollten die Kunden nicht mehr so richtig und gingen über den Platz zum Supermarkt. Die Kette kam in rote Zahlen. Also. Umbauen, damit alles schicker wird.

Der Umbau hat sich super gelohnt. Man kann, nein man könnte, jetzt viel besser einkaufen … wäre da nicht die Beleuchtung. Die schicken LED-Ketten spiegeln sich prima an allen Abdeckungen. Das taten die alten Lampen auch. Allerdings waren sie großflächig und besaßen eine viel geringere Leuchtdichte. Die neuen hängen wie eine Lampionkette über den Warenauslagen, von denen jetzt mehr Abdeckungen haben als früher. Hygiene …

Beleuchtung als Sichtbehinderung - keine neue Qualität, aber eine ärgerlichere. Den Grund habe ich schnell ausgemacht. Liegen die LED-Module dicht bei dicht, ergibt das etwa 2000 lx auf den Auslagen. Da dies von niemandem gewünscht wird außer vielleicht von älteren Lichtfreaks mit getrübter Linse, muss man die Kette "ausdünnen". Dann ist aber jedes Element für sich sichtbar - direkt oder reflektiert.

Ich werde dennoch nicht zum Supermarkt auswandern. Die bauen nämlich demnächst auch um.

Leuchte des Jahres leuchtet zu sehr

 

Irgendwie scheinen Preisträger meinen Argwohn zu schüren. Von Tausenden gleicher Produkte fällt mir häufig eines negativ auf - leider der Preisträger. Dabei wollten die Preisverleiher, dass das Produkt auffällt, aber sehr positiv. Warum diese Abneigung gegen die Preisträger? Eigentlich stimmt meine Aussage nur für manchen Preisträger, die meisten nehme ich so zur Kenntnis. Aber manche eben nicht.

Ich denke, meine Abneigung hängt mit einem bestimmten Preisträger zusammen, einem Gebäude, das einen Architekturpreis gewonnen hatte. Dem glücklichen Bauherrn waren aber diverse Unstimmigkeiten zwischen Auftrag und Ausführung aufgefallen. So bekamen wir den Auftrag, das fast fertige Gebäude anhand von Arbeitsschutzvorschriften zu begutachten. Eine ziemliche Katastrophe! Der preisgekrönte Architekt hatte nicht einmal so eindeutige Hygienevorschriften wie "keine Tapete hinter`m Pissoir" beachtet. Eigentlich ist eine solche Vorschrift überflüssig wie alle Vorschriften, außer dass die Nutzer eine Todsünde begehen. Beim Pissoir heißt die Todsünde: den Strahl schlecht lenken.

Natürlich wird man einen Preisträger nicht hängen, weil er die Herrentoilette tapeziert hat, obwohl die gekachelt gehört. Da war noch etwas. Ja - die Raumhöhe stimmte nicht. Sie musste laut Arbeitsstättenverordnung von damals 2,50 m betragen, betrug aber nur 2,47 m, weil der Preisträger bei der Festlegung der Raumhöhen den Estrich vergessen hatte. Soll vorkommen - aber nicht so häufig. Auch das hätte ein Gewerbeaufsichtbeamter mit einem Gummibandmaß vielleicht noch durchgehen lassen. Aber nicht, dass die Möblierung nicht wie im Auftrag festgehalten erfolgen konnte. Der Preisträger hatte den Auftrag, 2200 Arbeitsplätze in Doppelzimmern zu bauen. Man konnte aber nur 1100 davon einrichten. Aber Einzelzimmer wollten weder der Bauherr noch die Belegschaft haben. Was tun? Der Bauherr reduzierte den Preis, den der Preisträger vereinbart hatte, um die Hälfte. Dieser war danach unmittelbar pleite. Und versuchte, sich umzubringen.

Irgendwie hängt meine Abneigung gegen Preisträger mit diesem lange zurück liegenden Ereignis zusammen. Jahre danach verlieh man einem anderen, sehr bekannten Architekten einen Designpreis für ein Arbeitsmöbel. Die Fachpresse lobte das Objekt über den grünen Klee. Sogar ein wissenschaftliches Institut fand lobende Worte in Fülle. So baute ein bekannter Büromöbler das Objekt in Serie - in sehr kleiner, freilich, weil sich die Kunden das Wunderwerk anguckten, aber nie kauften. Dabei kenne ich von dem Architekten jede Menge gelungene Werke. Warum musste er etwas entwerfen, was niemand haben will, während das rechts abgebildete Objekt seit über 60 Jahren der Menschen Seele erfreut?

Das alles flog durch meinen Kopf, als ich die Laudatio über das jüngste Wunderwerk der Lichttechnik las. Die Leuchte des Jahres. In den Begleitfotos leuchtet die aber nicht. Ich hingegen durfte sie beim Leuchten betrachten. Macht so 2.500 lx auf dem Tisch. Da sie nicht blenden darf, bringt sie die 2.500 lx an der hinteren Tischkante. O.K., da kann sie keinen Schaden anrichten. Aber zweckmäßig kann man es nicht nennen, wenn das Licht vornehmlich dort landet, wo nichts oder nicht Bedeutendes zu sehen ist (weitere Ausführungen hier). Die in dem zitierten Beitrag abgebildete Leuchte macht es ähnlich, ist aber nach meinem Geschmack viel eleganter. Zudem: Meine Vergleichsleuchte hängt am Tisch und ändert ihre Höhe mit diesem. Da bleiben die Lichtverhältnisse etwa gleich. Hingegen produziert die Leuchte des Jahres so um 3.800 lx, wenn man den Tisch im Stehen benutzen will. Und das wollen sehr viele. Müssen sogar, weil ihnen sonst der Rücken weh tut. Aber ständig Sonnenschein will keiner.

Hand auf`s Herz: Wer braucht 3.800 lx beim Arbeiten mit einem Laptop? Wer gar mit einem Tablett arbeiten will oder muss, kann die Arbeit vergessen. Das Gerät reflektiert die LED derart, dass man an der Decke die Elemente der Leuchte nachzählen kann.

Frage an die Jury: Warum ist gerade dieses Objekt die Leuchte des Jahres?

Grelle Straßenbeleuchtung hält Anwohner wach - ein Gastbeitrag

 

Der Blog-Beitrag von Vorgestern (hier) scheint bei vielen den Nerv getroffen zu haben. Uns hat Thom Haeger, freischaffender Autor in Sachen Licht, seine Meinung zu dem Fall der beiden Rentner geschrieben, die sich die nächtliche Ruhe vor dem Licht einklagen mussten. Den wichtigen Inhalt irgendwo in die Kommentarfunktion zu stecken, finde ich zu schade. Deswegen wird dieser - als Meinungsäußerung des Autors - wiedergegeben. Er geht auf einen Sachverhalt ein, der eine beliebte Krankheit ist: sich hinter DIN-Normen verstecken anstelle seine Aufgabe zu erfüllen. DIN-Normen (und auch sonstige) sind Empfehlungen, die man zwar immer berücksichtigen sollte. Sie sind aber keine Vorschriften. Und Überraschung: In Deutschland muss man nicht einmal Gesetze einhalten - sondern das, was sie wollen. Da dieser seit Ewigkeiten geltende Grundsatz immer wieder vergessen wurde, wird er z.B. in allen neu erstellten ASR (Regeln für Arbeitsstätten) eingangs eingeführt: " … Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er damit mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erreichen. …" Thom Haeger spricht somit eine grundsätzliche Frage an. Deswegen dieser Beitrag, für dessen Inhalt der Autor verantwortlich ist. (Adresse für Nachfragen unter dem Beitrag)

Kommentar zum Artikel „Grelle Straßenbeleuchtung hält Anwohner wach“

(Quelle: lokale Abendzeitung vom 28.11.2018//Spiegel Online SPIEGEL ONLINE - Panorama - 28.11.2018)(bbr/dpa)

Dieselskandal war gestern – der nächste Skandal wartet schon seit mehr als 20 Jahren – der Skandal ums künstliche Licht!

Grelle und meist auch flimmernde urbane Beleuchtung ist eine wesentliche  Ursache, dass Abermillionen Menschen des Nachts ihre Fenster – lichtdicht- machen müssen. Teure Jalousien oder ausgefallene Techniken sollen dann gesunden Schlaf ermöglichen. Ein Zustand, der leider kein deutsches, sondern ein weltweites Problem ist. Und nun haben es doch tatsächlich zwei Betroffene und von diesem Zustand genervte Rentner aus Bayern geschafft, ein Verwaltungsgericht zu einem Urteil zu bewegen, das eigentlich der Startschuss zu einer bürgerlich technischen Revolution in Sachen Umgang mit Energie (hier insbesondere Licht) sein könnte.

Zitat: Deren Anwältin sagte, dass sonst jeden Tag jemand ins Rathaus käme und etwas anderes wolle. Außerdem solle ein Präzedenzfall vermieden werden. Die Gemeinde sieht sich außerdem im Recht, da sie DIN-Normen einhalte.

Wie hier die „Experten“ de jur. und kommunale Verantwortliche auf diese Klage reagieren, ist im Grunde ein Armutszeugnis, welches bedauerlicher Weise auf (zu) viele andere Kollegen dieser Branche ebenfalls zutrifft. (Der Autor dieser Zeilen kann unzählige gleiche Situationen aus mehr als 20-jähriger Erfahrung mit einschlägigen Fakten bestätigen.)

Dass jemand jeden Tag ins Rathaus kommt und etwas anderes will – ja wozu ist denn ein Rathaus da??? Wird hier etwa die Amts-Ruhe gestört? Und „Recht“ wegen DIN Normen? Die einzigen Länder auf dieser Welt, wo Normen dieser Art jemals Gesetzes-Charakter besaßen oder besitzen, waren die DDR und Nord-Korea. Ersteres Land ist an seinen eigenwilligen Normen zu Grunde gegangen und Nordkorea - naja warten wir´s ab.

Hierzulande gibt es Rechtsprechungen, welche die hier geschilderte Situation eigentlich aufklären könnten, wenn der Mensch eben mal die Dinge recherchieren, lesen und anwenden würde. Hier Beispiele aus der Ecke unserer deutschen Rechtsprechung.

DIN-Normen sind Empfehlungen und können angewendet werden, allerdings müssen sie nicht benutzt werden. Grundsätzlich handelt es sich um „private Regelwerke mit Empfehlungscharakter“[1]. Als solche können sie hinter dem Stand der Technik zurückbleiben, haben aber die Vermutung für sich, dass sie den Stand der Technik abbilden…[2].

[1]   BGH Urteil vom 14. Juni 2007, Az. VII ZR 45/06

[37] bb) ... Der Senat hat wiederholt darauf hingewiesen, dass DIN-Normen keine Rechtsnormen sind, sondern nur private technische Regelungen mit Empfehlungscharakter…

[2]   BGH Urteil vom 24. Mai 2013, Az. V ZR 182/12

[36] bb) ... DIN-Normen sind keine Rechtsnormen, sondern private technische Regelungen mit Empfehlungscharakter, die hinter den anerkannten Regeln der Technik zurückbleiben können (BGH, Urteil vom 14. Mai 1998 - VII ZR 184/97, BGHZ 139, 16, 19 f.; Urteil vom 14. Juni 2007 - VII ZR 45/06, BGHZ 172, 346, 355 f. mwN), weil technische Entwicklung und wissenschaftliche Erkenntnis in einem ständigen Wandel begriffen sind (… vgl. auch BGH, Urteil vom 14. Juni 2007 - VII ZR 45/06, aaO). Von daher liegt es in der Natur der Sache, dass in DIN-Normen empfohlene Maßnahmen … nicht mehr die anerkannten Regeln der Technik beschreiben, wenn aufgrund neuer Erkenntnisse andere,  geeigneter erscheinende - Methoden an deren Stelle treten. Auch wenn das zu einer Verteuerung, aber auch zur Verbilligung … führen kann.

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Das Ganze nun einmal speziell für unwissende Juristen, Elektriker und kommunale Licht-Verantwortliche in fünf Fakten verkürzt auf einen Nenner gebracht:

  1. Selbst wenn ein Gemeinderat beschließen würde, Fackeln und Kerzen zur urbanen Beleuchtung zu verwenden - so ist das sein gutes Recht.
  2. Aus einer stringenten Einhaltung der DIN-Normung beim Thema „Licht“ ergibt sich in keinem Fall eine Haftungsentlastung bei evtl. Schäden.
  3. Man stelle sich vor, aus einer laut DIN lichttechnisch unvollkommenen Straßenleuchte soll eine Haftung des Betreibers generiert werden. Wenn dies Erfolg haben würde, bräuchte man doch keine Unfallversicherung mehr! Oder? Wie viele „Verunfallte“ würden sich doch dann unter eine laut DIN schlecht ausgeleuchtete Laterne schleppen und laut „auweh“ brüllen?
  4. Dass der, allseits von Verkäufern und Installateuren der Lichtbranche bekannte Spruch „Wenn die Beleuchtung nicht der Norm entspricht und es passiert was, gehen wir ins Gefängnis.“ im Grunde gesetzesanmaßend ist, und diese Behauptung – allein- sogar eine Straftat darstellt, wurde bisher tunlichst übersehen.
  5. Urbane Beleuchtung soll dem Menschen dienen. Gesundheit, Sicherheit und Wohlbefinden stehen heutzutage vorn an.

Abhilfe könnte eine  für >Mensch & Tier<  und nicht Maschinen- und Profitfreundliche urbane Beleuchtungssituation schaffen. Der jeweiligen Situation und dem Bedürfnis aller Lebewesen angepasst.  Sich hinter veralteten Richtlinien zu verstecken, bringt also nichts.

Doch wo kommt diese (falsche) Meinung über Normierungen des Lichtes und deren Folgen? Man könnte nun unsere typisch deutsche Art im Umgang mit Regeln und Vorschriften, weltweit als preußisches  „Ordnungs- und Obrigkeitsdenken “ bekannt, an erster Stelle stellen. Aber dem ist nicht so. Der Zopf ist alt: Die bis heute anhaltenden Verkaufsstrategien der meisten „Lampenhersteller“  ist für jedermann nachvollziehbar.

Nr.: 1  > und Hauptverursacher dieses Denkens. Viele Lampen mit begrenzter Lebenszeit, hohem Verbrauch und hoher Licht-Leistung, bringen Umsatz in die Kassen der Hersteller und der offensichtlich kooperierenden Energieversorger. Dass zu Zeiten von Thomas A. Edison bei der Einführung der ersten elektrisch betriebenen urbanen Beleuchtung, noch eine Straßenmitte als hauptsächlich zu beleuchtende Region zu verstehen war, ist klar. Für die damaligen Hauptnutzer der Straßen - Kutschpferde mit Scheuklappen - mussten ja die Schlaglöcher zu erkennen und somit beleuchtet werden.  Heute sind die Pferde von der Straße. Aber die Scheuklappen bei Planern und Anwendern scheinen immer noch da zu sein.

Es wird z.B. lt. DIN 13201 immer noch bei Lichtplanungen die Straßenmitte als die Fläche mit dem höchsten Lichtniveau (zwar nicht gefordert) meist praktiziert. Obwohl ausnahmslos alle Fahrzeuge über superhelle moderne Lichttechnik verfügen und jeder Mensch (entgegen einschlägiger Gutachten großer Unternehmen der Lichtbranche) im Praxistest feststellen kann, dass ein aus dem Hellen kommendes Wesen besser zu erkennen ist, als ein Wesen, welches die helle Bühne der Straßenmitte vom dunklem Rand aus betreten möchte. Die DIN als Gefahrenquelle? Gibt’s denn so etwas?

Normen sind für eine Gesellschaft wichtig und gut, wenn Ihre Anwendung  flexibel und mit Verstand erfolgt. Wenn Neues nicht Jahre braucht, um Einzug in Normierungen zu halten. Es gibt in Deutschland einige Erfindungen in der Lichtbranche, die die hier genannten Probleme alle lösen würden. Hier hat sich insbesondere die von einem sächsischen Erfinder entwickelte, und in mehr als 20 Ländern weltweit erfolgreich patentierte, Technologie der „P-Lampe“ als Leuchtmittel bestens bewährt. Mit 0,16 KWh Verbrauch, als Straßenleuchte mit eingebauter  Nachtabschaltung  auf 0,08 KWh reduzierbar,  liefert sie blendfreies gesundes Licht. Sie und mehrere Hundert ihrer Schwestern haben bereits seit über 10 Jahren ihren Praxistest ohne nennenswerte Wartung mit Bravour bestanden.

Aber grell, blendend und vor allem billig sind – leider – immer noch die führenden Adjektive der meisten, insbesondere kommunalen Kunden und Konsumenten. ..

Ein Bravo noch für das Rentner-Ehepaar aus Bayern, was den Schneid hatte, zu diesem Thema zu prozessieren.

Ihr Thom Haeger
Freischaffender Autor in Sachen Licht.

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