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Flimmern Flackern Flickern : Was tun

 

Heute habe ich eine Quelle entdeckt, die sich mit dem LED-Flimmern beschäftigt. Das ist nicht etwa das, was ich schon mehrfacht berichtet hatte (z.B. hier). Es geht um mehr praktische Dinge, um die Sünden des Betreibers. Während sich die gute alte Glühlampe bei Missbrauch leise verabschiedete, nimmt die LED schlechte Betriebsbedingungen richtig übel. Über den schnellen Tod der Lampen mit 50.000 h Lebensdauer hatte ich bereits mehrfach berichtet (hier). Die Info heute betrifft andere Probleme. Liefert aber auch die Lösungen mit. Hier das Inhaltsverzeichnis. Den Rest gibt es bei einem Klick darauf.

Flimmern war gestern- jetzt haben wir Flicker

Wer so schöne Zahlen wie 50.000 h oder gar 150.000 h für die Lebensdauer von LED-Lampen und Leuchten liest, wird diese Leuchte für ein Disco-Requisit halten. Zieht alle Augen auf sich. Wie schön. Oder gar nicht schön. Es lohnt sich für den Fachmann wie für den Laien, sich damit auseinanderzusetzen. Denn es geht nicht nur um Geld, sondern auch um die Sicherheit.

Diese Leuchte ist garantiert keine 50.000 Stunden alt. Sie wurde vor drei Jahren installiert und wird so etwa 12 Stunden am Tag oder weniger in Betrieb sein. Ihr Problem? Sie ist eine Retrofit-Leuchte. Na und? Die lieben die Hersteller nicht (s. Planungssicherheit LED 2016). Wer ihnen gerne Gewinnsucht vorwirft, weil sie lieber neue Ware verkaufen als neue Lampen in alte Fassungen schrauben, sollte es diesmal lieber unterlassen. Denn es geht um den Ruf der Technologie und der Industrie. Wer prüft im Baumarkt, ob das neue gute Stück doch eine alte Gurke mit einer neuen Lampe drin ist? Viele Leute sind entsetzt, weil ihr gutes Stück nach kurzer Zeit nicht mehr so funzt, sondern funzelt und blitzelt. Siehe das Video. Schuld sind die Hersteller - oder? Das war mal. Jetzt gibt es den Markt, den grauen Markt und eventuelle pechschwarze Erlebnisse.

Das Problem ist eigentlich eine gute Seite von LED. Sie schickt das Licht in die eine Richtung, die Wärme in die umgekehrte. Manche LED-Leuchte ist eigentlich ein großer Kühlkörper mit einer kleinen Diode drin. So lange diese nur den Gemütszustand eines Geräts verriet - das war für Jahrzehnte ihre Hauptrolle -, war die Welt in Ordnung. Die paar Milliwatt verschwanden im Universum. Jetzt muss die LED leuchten und produziert Wärme. Diese geht nach hinten los. Ist sie in ein Downlight eingedreht, wärmt sie den Deckenhohlraum auf. Ist dieser so leer nicht, kann die LED von der toll langen Lebensdauer so viel einbüßen, dass eben der im Video gezeigte Zustand entsteht. Ist die Leuchte ungeeignet, gibt es Wärmestau und - angeblich - auch Brände. Jedenfalls theoretisch.

Deswegen wird kein Hersteller einer LED-Lampe die Verantwortung dafür nehmen, dass sie in eine ungeeignete Leuchte eingeschraubt wird. So sollte man gut versicherte Elektriker beschäftigen (hier). Das hilft allerdings nicht gegen miserable Objekte, die lebensgefährlich sein sollen (Bild)Da kommt die Hitze anders: Stromschläge. Deutsche Hersteller werden hierfür auch keine Verantwortung übernehmen. Sie werden aber zur Verantwortung gezogen, weil der Kunde nicht weiß, was er kauft. Der Markt ist in einem gefährlichen Zustand. Wie gefährlich, ist bei dem zitierten Artikel beschrieben (hier). Die Objekte trugen alle das CE-Zeichen, dass angeblich garantiert, dass alle anwendbaren Vorschriften der EU eingehalten werden. Allerdings kann man die Kuckucks kaufen und auf seine Produkte kleben, so wie einst Krokodile auf Fake-Hemden. Kein Zoll kann helfen, wenn man als moderner Mensch seine Ware in China bestellt.

Ob reale Gefahr oder nicht. Die Versicherer kennen bei einem Schadenfall keinen Pardon. Hier die Publikation der Versicherer zur Schadenverhütung beim Betrieb von Leuchten (V2005_low vom Jahre 2014) mit Definitionen von Retrofit- und Konversionslampen. Man kann davon ausgehen, dass der Elektriker als Normalbürger die Unterschiede nicht kennt. Ebensowenig wird er dem Kunden erzählen, dass die sonst üblichen Prüfzeichen zwar an der Leuchte kleben bleiben, aber schlicht ungültig sind! Der Zentralverband Elektrotechnik und Elektronikindustrie e. V. (ZVEI) verweist in mehreren Veröffentlichungen auf Gefährdungen, die durch den unerlaubten Umbau von Leuchten entstehen können.

Stopp dem Flicker - Ein Schreiben von Lichtpeter

 

Den angehängten Brief (E-Mail) habe ich von Peter Erwin (Der Lichtpeter) am 03.11.2018 erhalten. Er hat erst vor wenigen Tagen erfahren, dass sich jeder EU-Bürger grundsätzlich zu den kommenden EU-Regularien äußern kann. Übrigens, jeder Mensch auf dieser Welt kann nicht nur Eingaben zu DIN-Normen machen, sondern sogar die Erstellung einer Norm beantragen. Leider tun es nur wenige.

Der Brief geht auf ein überflüssiges Thema ein - vielmehr wäre es überflüssig, gäbe es keine LED als Beleuchtung. Flicker oder Flimmern. Mit LED kann es allerdings sogar relevant für die Verkehrssicherheit auf Straßen werden (s. hier). In diesem Blog wurde das Thema mehrfach behandelt (hierda und dort). Auch Der Lichtpeter dürfte den Lesern bekannt sein. Damit das Problem nicht wie bei der Leuchtstofflampe über mehrere Generationen diskutiert wird, ist jeder Leser aufgerufen, im Rahmen ihrer/seiner Möglichkeiten aktiv zu werden.

Guten Tag werte Damen und Herren,

erst vor zwei Tagen ist mir dank Unterstützung des Umweltbundesamtes bekannt geworden, dass es eine Möglichkeit gibt, mit der prinzipiell jeder EU-Bürger sich bei der EU-Kommission Gehör verschaffen kann, wenn es um den Beschluss von Regularien geht.

Wie Sie vielleicht wissen, ist eine Neufassung der EU-Öko-Design-Richtlinie kurz vor dem endgültigen Beschluss. Der Teil der Fassung für technischen Anforderungen für Beleuchtungsprodukte ist auf der Webseite der EU-Kommission veröffentlicht, der Teil für das Labelling auf dieser Webseite.

Mit diesem Brief weise ich auf einen besonderen Punkt im Anhang der technischen Anforderungen hin, der hier unter Annex - Ares(2018)5145935/1-6 herunter geladen werden kann:
In den Anforderungen an die Produktgestaltung wird der SVM (Stroboscopic Visibility Measure) als Maß für stroboskopische Effekte herangezogen. Der SVM ist der wichtigste Teil zur Vermessung von Lichtflimmern bei 100 Hz. Auch wenn der von mir entwickelte CFD nun nicht Einzug in Normung und Richtlinien erhält, so ist auch der SVM in Verbindung mit PstLM brauchbar. Die Gewichtungskurve, die in der SVM-Formel verankert ist (siehe CIE TN 006:2016, Seite 14), basiert auf einem SVM-Wert von 1,0. Dieser wurde so abgeschätzt, dass er die Sichtbarkeitsschwelle für einen durchschnittlichen* Beobachter repräsentiert. Entsprechend wurde dieser Wert auch als Grenzwert-Anforderung an die Produktgestaltung für Allgebrauchs-LED-Lampen angenommen. Im Anhang des Basispapiers der Beleuchtungs-Regulierungsverordnungen der EU zur Konsultation ist in den Anforderungen an die Produktgestaltung der SVM-Wert für stroboskopische Effekte von bisher angedachten 1,0 auf 1,6 angehoben worden.
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Zitate:
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Seite 7, ANNEX I, (47):
"The metric for the stroboscopic effect used in this Regulation is the ‘SVM’ (Stroboscopic Visibility Measure), as defined in standards. SVM=1 represents the visibility threshold for an average observer;"
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Seite 12, ANNEX II, Table 4 – Functional requirements for light sources:
"Stroboscopic effect for LED and OLED MLS: SVM ≤ 1.6 at full-load"
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Grund dafür war eine Eingabe von Schweden im Februar 2018. Dieser Punkt ist erst relativ spät aufgefallen, woraufhin ich auf EU-Ebene und in Australien mit diesem auf der EUP-Webseite veröffentlichten Dokument für Klarstellung und Aufklärung bei den EU-Beratungsmitgliedern, dem Umweltbundesamt und der IEC gesorgt habe.
Schweden hat sich mittlerweile von der Eingabe distanziert und befürwortet explizit den Wert von 1,0. Die Maßgabe SVM=1,6 kommt urprünglich von NEMA 77 (einem US-Amerikanischen Herstellerzusammenschluss für Lichtprodukte) und man war sich wohl über die Tragweite nicht im Klaren.
Immerhin können wir froh sein, dass PstLM und SVM überhaupt noch Bestand haben, denn LightingEurope als ein Zusammenschluss Lichtindustrieller Europas plädierte dafür die Messwerte komplett zu löschen. Dennoch ist der SVM-Wert von 1,6 nun in der zur Abstimmung bestimmen Schlussfassung.

In dem von mir zur Klarstellung und Auflkärung veröffentlicheten Dokument wird dargestellt, was die Anforderung SVM=1,6 bedeutet, und welcher Qualität Lampen damit entsprechen dürfen. Es werden dort Vergleiche von SVM-Werten von Glühbirne, KVG-Leuchtstofflampen, darauf basierende Modelllampen sowie LED-Lampen im Markt mit SVM=1,6 durchgeführt. Daraufhin wird argumentiert, dass für Allgebrauchs-LED-Lampen ein SVM von 1,0 beibehalten werden sollte und dass darüber hinaus Grenzwerte applikationsspezifisch festzulegen sind.

Nun zurück zu der Möglichkeit gegen die Festlegung des Grenzwertes von SVM<=1,6 etwas zu unternehmen:
Die EU-Kommission ist verpflichtet sich alle Rückmeldungen hier anzusehen und zu bewerten. Die Kommission setzt allerdings relativ kurze Fristen. Mit dieser Maßnahme wird sich die Kommission gegen spätere Klagen jederzeit verteidigen können, wenn keine Rückmeldungen geliefert werden, denn sie hat ja jedem EU-Mitbürger die Möglichkeit gegeben sich zu äußern.

Stand heute (03.11.2018) gibt es 4 Rückmeldungen von denen aber keine auf den hohen Lichtflimmer-Grenzwert hinweist. Auch ich werde meine Rückmeldung dazu geben, sie sollte in den nächsten Tagen auf dieser EU-Webseite erscheinen. Mein Standpunkt wird praktisch gleichlautend wie der obige Teil dieser E-Mail bzw. in dem bereits auf der EUP-Webseite veröffentlichten Dokument sein.

Ich bitte Sie in eigenem Interesse sich bis zum 09.11.2018 zu dem o. g. Grenzwert (oder auch anderen Punkten) auf dieser EU-Webseite zu äußern. Bitte verfassen Sie einen eigenen Standpunkt dazu und kopieren Sie nicht meinen Standpunkt, denn gleichlautende Argumentierungen werden zu einer Aussage zusammen gefasst. Ihr Entschluss dazu sollte nicht lange auf sich warten lassen, denn wenn Sie noch nicht registriert sind, dann könnte auch dafür wieder wertvolle Zeit verloren gehen und der Termin könnte verstreichen.

Bitte verstehen Sie, dass dies die letzte und gleichzeitig die einzig wirksame Methode sein wird, das Lichtflimmern von LED-Allgebrauchs-Leuchtmitteln und -Lampen europaweit mittels der neuen EU-Öko-Design-Richtlinie einzugrenzen. Die Richtlinie wird im nächsten Jahr veröffentlicht und tritt 2021 verbindlich in Kraft.

Gerne bin ich offen Für Ihre Rückmeldungen.
Vielen Dank.

Ich wünsche Ihnen und damit uns viel Erfolg & ein schönes Wochenende.
--
Mit freundlichen Grüßen

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* Anm.: Sichtbarkeitsschwelle für einen durchschnittlichen Beobachter: Das ist die übliche Floskel in der Lichttechnik. Da es sich um eine Gefährdung handelt, die z.B. beim Straßenverkehr zu Unfällen führen kann - und bei empfindlichen Personen zu Übelkeit u.ä., müsste man einen Grenzwert immer auf der besonders betroffenen Population basieren lassen.

 

Mit LED - vergessene Probleme werden lebendig

 

 

Im neuesten Licht-Heft findet sich ein Beitrag, den es nicht geben sollte. Es geht um Flimmern, und ich hatte gelernt, den gibt es bei der Beleuchtung nicht. Das war so etwa 1966 bei meiner zweiten Vorlesung über Lichttechnik. Der Professor erklärte uns, die Glühlampe sei zu faul, um den Änderungen der Stromversorgung zu folgen, und die Leuchtstofflampe zu schnell. Sie würde ihr Licht mit 100 Hz ändern. Und das könne kein menschliches Auge sehen. Stimmte zwar nicht, aber doch etwas: Wenn einer stur vor sich hinguckt und nichts in dem Raum sich bewegt, kann das Auge fast nie ein Flimmern empfinden. Wenn doch einer was empfindet? Der hat bestimmt was gegen Neonlampen, Pardon Leuchtstofflampen! Dass er was gegen Leuchtstofflampen hatte, weil sie flimmerten? Konnte nicht sein - bis man die Lösung hatte: das elektronische Vorschaltgerät. Jemand wies 1986 nach, dass etwa die Hälfte der Kopfschmerzen der Leute, die unter diesen Lampen arbeiteten, verschwanden, wenn man die Frequenz erhöhte.

Die Lösung wurde gegen Ende der 1960er Jahre erarbeitet und steht so etwa 40 Jahre industriell zur Verfügung. Dass niemand sie vorzuschreiben vermochte, ist der Autoindustrie zu verdanken. Die elektronischen Vorschaltgeräte haben nämlich eine nominelle Lebensdauer von 50.000 h, und die sind bei den Autobauern ziemlich bald um. Bei denen brennt das Licht durch. Somit hätten wir das Thema Flimmern zu den Akten gelegt. Nicht jeder arbeitet bei den Autobauern.

Der Vorgang ist übrigens typisch für die "Aufarbeitung" von Nutzerproblemen in der Lichttechnik. Tauchen welche auf, wird erst einmal darauf hingewiesen, dass das wohl subjektive Äußerungen sind. Gegen die kann man doch nichts unternehmen. Bei hartnäckigen Problemen, so z.B. behaupteten Wirkungen zur Krebsförderung durch Leuchtstofflampenlicht, lässt man Gutachten erstellen, bei denen schon der Titel dem Auftrag entspricht: "Über die angeblichen …" Ist das Problem nach Jahrzehnten immer noch ungelöst bzw. unbeantwortet, gibt es noch ein Gutachten. Ähnlich handelten auch die Klimatechniker. Nach deren Meinung waren die Beschwerden nur die Meinung von Nörglern u.ä. Anders als die Lichttechniker, lieferten sie die Lösung gleich mit: Einen Regler an die Wand nageln, der nicht regelt. Die Leute drehen daran und denken, es hat sich was getan. Fertig! Wie witzig!

Neu kann das Thema auch nicht mehr auftauchen, weil wir mit der LED eine fortschrittliche Technologie ins Haus bekommen haben, die nicht mit den Mängeln der alten Lichttechnologien (igitt!) verhaftet ist. Das hat die SCHEER-Kommission gerade zum besten gegeben, die die Risiken der LED für Mensch (und Tier?) bewerten sollte. Nach ihrer Meinung haben gesunde Menschen bei normaler Nutzung nichts zu befürchten. (hier)

Muss wohl stimmen, denn die SCHEER Kommission ist hochkarätig besetzt.  Frau Prof. Ana Proykova (Vorsitzende) ist Physikprofessorin University of Sofia, Sofia, Bulgaria. Rodica Mariana Ion ist Full Professor of Nanomaterials an National Institute of R&D für Chemie and Petrochemie – ICECHIM, Bucharest, Romania  Supervisor at Walachei University. Theodoros Samaras Aristotle University of Thessaloniki, Thessaloniki, Greece. Alle haben sich irgendwie mit Nanomaterialien oder medizinischer Technik beschäftigt. Auf dem Gebiet der Lichttechnik sind sie bislang nicht aufgefallen. Vielleicht ändert sich das noch.

Was ist die endgültige Meinung der Kommission? Sinngemäß lautet diese, dass bei normaler Anwendung müssen gesunde Personen keine Gesundheitsrisiken befürchten. Allerdings „However, reversible biological effects in terms of flicker, dazzle, distraction and glare may occur.“ Klartext, das Licht kann Flimmern, verwirren (?), stören und blenden. Aber alles reversibel. Tut zwar weh, aber der Schemrz lässt nach. Ein Problem sind Kinder. Ein anderes Alte. Eigentlich sind die immer ein Problem. Wenn das Alles ist! Da sind wir aber fein heraus. Wir müssen nur noch Flicker messen lernen. Das ist alles! Das ist alles?

Wenn man die Aussagen der Kommission ernst nimmt und die noch verbliebenen Risiken wie "Blenden", "Stören" usw., müsste man bei jeder Gefährdungsbeurteilung in einem Betrieb von einer LED-Beleuchtung abraten. Was die Kommission für reversibel hält, ist eine Gesundheitsgefährdung. Dummerweise wird man keinem Betrieb erzählen können, was er machen soll stattdessen. Die EU verbietet mittlerweile fast alle Leuchtmittel außer LED. Für die (noch) nicht verbotenen entwickelt die Industrie keine Leuchten. Leuchtmittel brauchen zum Leuchten Leuchten. (Anm.: Neueste Entwicklungen in der Normung zeigen, dass LED die doch nicht brauchen. Denn sie sind selber eine Leuchte (hier). Toller Aufstieg von Laser über Lampe zur Leuchte.)

Hier liegt wohl des Pudels Kern begraben. Denn LED ist keine Technologie für nette, reiche Leute, die alles Geld der Welt ausgeben, nur um sie zu besitzen. Sie soll wirtschaftlich sein. Deswegen arbeiten sehr viele LEDs mit Pulsweitenmodulation (PWM), bei der das Licht immer für eine kurze Zeit ausgeht, auch wenn ungedimmt. (Das hatte ich in diesem Blog schonmal behandelt – hier und da). Noch schlimmer sieht es wohl mit treiberlosen LEDs aus. Die LED ist 20 Jahre nach ihrer Markteinführung als Leuchtmittel immer noch ein schlecht beherrschte Technik. Dass man damit Wunderbares erreichen kann, was mit anderen Leuchtmitteln kaum oder gar nicht erreichbar ist. ist kein Trost für Leute, die auf dem Wege zur Arbeit im Verkehr geblendet oder bei der Arbeit durch Flicker gestört werden.

Zum Vergleich der Wirkung: Bildschirme mit LED Hintergrundbeleuchtung sehen aus, als würden sie nicht flimmern. Solche mit PWM können in der Praxis bei 35% der Benutzer Beschwerden verursachen. Als die Bildschirme echte Flimmerkisten waren, beschwerte sich nur 10%!

Wir haben also nicht mit einem technischen Problem zu tun, sondern mit einem technisch-wirtschaftlichen. Von so etwas hat eine Kommission aus Physikern naturgemäß keine Ahnung. Warum darf sie aber darüber bestimmen, ob man alle gewohnten Leuchtmittel abschafft, um der LED Marktzugang zu verschaffen?

Mit LED - vergessene Probleme werden lebendig

 

 

Im neuesten Licht-Heft findet sich ein Beitrag, den es nicht geben sollte. Es geht um Flimmern, und ich hatte gelernt, den gibt es bei der Beleuchtung nicht. Das war so etwa 1966 bei meiner zweiten Vorlesung über Lichttechnik. Der Professor erklärte uns, die Glühlampe sei zu faul, um den Änderungen der Stromversorgung zu folgen, und die Leuchtstofflampe zu schnell. Sie würde ihr Licht mit 100 Hz ändern. Und das könne kein menschliches Auge sehen. Stimmte zwar nicht, aber doch etwas: Wenn einer stur vor sich hinguckt und nichts in dem Raum sich bewegt, kann das Auge fast nie ein Flimmern empfinden. Wenn doch einer was empfindet? Der hat bestimmt was gegen Neonlampen, Pardon Leuchtstofflampen! Dass er was gegen Leuchtstofflampen hatte, weil sie flimmerten? Konnte nicht sein - bis man die Lösung hatte: das elektronische Vorschaltgerät. Jemand wies 1986 nach, dass etwa die Hälfte der Kopfschmerzen der Leute, die unter diesen Lampen arbeiteten, verschwanden, wenn man die Frequenz erhöhte.

Die Lösung wurde gegen Ende der 1960er Jahre erarbeitet und steht so etwa 40 Jahre industriell zur Verfügung. Dass niemand sie vorzuschreiben vermochte, ist der Autoindustrie zu verdanken. Die elektronischen Vorschaltgeräte haben nämlich eine nominelle Lebensdauer von 50.000 h, und die sind bei den Autobauern ziemlich bald um. Bei denen brennt das Licht durch. Somit hätten wir das Thema Flimmern zu den Akten gelegt. Nicht jeder arbeitet bei den Autobauern.

Der Vorgang ist übrigens typisch für die "Aufarbeitung" von Nutzerproblemen in der Lichttechnik. Tauchen welche auf, wird erst einmal darauf hingewiesen, dass das wohl subjektive Äußerungen sind. Gegen die kann man doch nichts unternehmen. Bei hartnäckigen Problemen, so z.B. behaupteten Wirkungen zur Krebsförderung durch Leuchtstofflampenlicht, lässt man Gutachten erstellen, bei denen schon der Titel dem Auftrag entspricht: "Über die angeblichen …" Ist das Problem nach Jahrzehnten immer noch ungelöst bzw. unbeantwortet, gibt es noch ein Gutachten. Ähnlich handelten auch die Klimatechniker. Nach deren Meinung waren die Beschwerden nur die Meinung von Nörglern u.ä. Anders als die Lichttechniker, lieferten sie die Lösung gleich mit: Einen Regler an die Wand nageln, der nicht regelt. Die Leute drehen daran und denken, es hat sich was getan. Fertig! Wie witzig!

Neu kann das Thema auch nicht mehr auftauchen, weil wir mit der LED eine fortschrittliche Technologie ins Haus bekommen haben, die nicht mit den Mängeln der alten Lichttechnologien (igitt!) verhaftet ist. Das hat die SCHEER-Kommission gerade zum besten gegeben, die die Risiken der LED für Mensch (und Tier?) bewerten sollte. Nach ihrer Meinung haben gesunde Menschen bei normaler Nutzung nichts zu befürchten. (hier)

Muss wohl stimmen, denn die SCHEER Kommission ist hochkarätig besetzt.  Frau Prof. Ana Proykova (Vorsitzende) ist Physikprofessorin University of Sofia, Sofia, Bulgaria. Rodica Mariana Ion ist Full Professor of Nanomaterials an National Institute of R&D für Chemie and Petrochemie – ICECHIM, Bucharest, Romania  Supervisor at Walachei University. Theodoros Samaras Aristotle University of Thessaloniki, Thessaloniki, Greece. Alle haben sich irgendwie mit Nanomaterialien oder medizinischer Technik beschäftigt. Auf dem Gebiet der Lichttechnik sind sie bislang nicht aufgefallen. Vielleicht ändert sich das noch.

Was ist die endgültige Meinung der Kommission? Sinngemäß lautet diese, dass bei normaler Anwendung müssen gesunde Personen keine Gesundheitsrisiken befürchten. Allerdings „However, reversible biological effects in terms of flicker, dazzle, distraction and glare may occur.“ Klartext, das Licht kann Flimmern, verwirren (?), stören und blenden. Aber alles reversibel. Tut zwar weh, aber der Schemrz lässt nach. Ein Problem sind Kinder. Ein anderes Alte. Eigentlich sind die immer ein Problem. Wenn das Alles ist! Da sind wir aber fein heraus. Wir müssen nur noch Flicker messen lernen. Das ist alles! Das ist alles?

Wenn man die Aussagen der Kommission ernst nimmt und die noch verbliebenen Risiken wie "Blenden", "Stören" usw., müsste man bei jeder Gefährdungsbeurteilung in einem Betrieb von einer LED-Beleuchtung abraten. Was die Kommission für reversibel hält, ist eine Gesundheitsgefährdung. Dummerweise wird man keinem Betrieb erzählen können, was er machen soll stattdessen. Die EU verbietet mittlerweile fast alle Leuchtmittel außer LED. Für die (noch) nicht verbotenen entwickelt die Industrie keine Leuchten. Leuchtmittel brauchen zum Leuchten Leuchten. (Anm.: Neueste Entwicklungen in der Normung zeigen, dass LED die doch nicht brauchen. Denn sie sind selber eine Leuchte (hier). Toller Aufstieg von Laser über Lampe zur Leuchte.)

Hier liegt wohl des Pudels Kern begraben. Denn LED ist keine Technologie für nette, reiche Leute, die alles Geld der Welt ausgeben, nur um sie zu besitzen. Sie soll wirtschaftlich sein. Deswegen arbeiten sehr viele LEDs mit Pulsweitenmodulation (PWM), bei der das Licht immer für eine kurze Zeit ausgeht, auch wenn ungedimmt. (Das hatte ich in diesem Blog schonmal behandelt – hier und da). Noch schlimmer sieht es wohl mit treiberlosen LEDs aus. Die LED ist 20 Jahre nach ihrer Markteinführung als Leuchtmittel immer noch ein schlecht beherrschte Technik. Dass man damit Wunderbares erreichen kann, was mit anderen Leuchtmitteln kaum oder gar nicht erreichbar ist. ist kein Trost für Leute, die auf dem Wege zur Arbeit im Verkehr geblendet oder bei der Arbeit durch Flicker gestört werden.

Zum Vergleich der Wirkung: Bildschirme mit LED Hintergrundbeleuchtung sehen aus, als würden sie nicht flimmern. Solche mit PWM können in der Praxis bei 35% der Benutzer Beschwerden verursachen. Als die Bildschirme echte Flimmerkisten waren, beschwerte sich nur 10%!

Wir haben also nicht mit einem technischen Problem zu tun, sondern mit einem technisch-wirtschaftlichen. Von so etwas hat eine Kommission aus Physikern naturgemäß keine Ahnung. Warum darf sie aber darüber bestimmen, ob man alle gewohnten Leuchtmittel abschafft, um der LED Marktzugang zu verschaffen?