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Bestimmt die Beleuchtungsstärke den Unfalltod?

 

In Absurdistan ist alles möglich, sogar das Unmögliche. Dort wohnt der Gott der Statistik, der heilige Manipool, vor dem nichts sicher ist. Aber auch das ist nicht sicher. (Vorsicht: geklaut von Ringelnatz, nicht nochmal klauen) Dieser Gott handelt aber nicht eigenständig, wie es Götter eigentlich tun, sondern nur in Amtshilfe, wenn jemand Daten eine andere Bedeutung geben will, als ihnen zusteht. Wer das ganz platt tut und die neuen Erkenntnisse alternative Fakten nennt, wird Präsident des größten Atomarsenals aller Zeiten. Da nicht jeder so unverfroren daher kommen kann, weil er nicht einmal ein Bömbchen besitzt, muss raffinierter vorgehen.

Ein wunderbares Buch über die Visualisierung von Daten von Edward R. Tufte zeigt ein Beispiel dafür, wie man durch Ausnutzung menschlicher "Stärken" Märchen erzählen kann, ohne dass einer einem an den Karren fahren kann.

Das Bild zeigt, dass sowohl in London als auch in New York die Börsenkurse dem Sonnenstand folgen. Kriegen die Börsianer also mehr Licht auf die Glatze, sind sie eher bereit, mehr Geld für dieselben Aktien auf den Tisch zu legen.

Nun ist es einer öffentlichen Einrichtung gelungen, ein Bild ähnlichen Kalibers zu produzieren. Hier ging es nicht um Satire und auch nicht um den Reibungswiderstand von Hufen von Schafen beim Scheren (Alternativnobelpreis!), sondern um tödliche Arbeitsunfälle. D.h., bei den untersuchten Fällen ist mindestens ein Arbeitnehmer gestorben. Die Frage war, spielte das Licht eine Rolle, das die Rhythmik des Körpers bestimmt. Der Titel: "CIRCANNUALE RHYTHMIK BEI TÖDLICHEN ARBEITSUNFÄLLEN – ANPASSUNG DER INNEREN UHR AN SAISONALE VERÄNDERUNGEN DES TAGESLICHTS?".

Wie jede Studie hat auch diese ihre Schwächen und Stärken. Die werden die Anhänger der Beleuchtungsstärke als Zentralpunkt des Sonnensystems, ach was, der Milchstraße, ach was, des Universums, schnell vergessen und ihre Aufmerksamkeit diesem Bild widmen, aus dem einwandfrei hervorgeht, dass eine eindeutige Beziehung zwischen der Beleuchtungsstärke und der Unfallhäufigkeit besteht. Welche? Das ist egal. Hauptsache welche.

Die Autoren haben ihre Ergebnisse tiefergründig auf Schwachstellen abgeklopft. Ob das ihnen was nützt, um den Missbrauch des Bildes zu verhindern, weiß ich nicht. Eher das Gegenteil wird wohl eintreten, wenn die Menschheit damit so umgeht, wie mit diesem Bild, an dessen Entstehung ich beteiligt war.

Es sollte u.a. darstellen, dass die oberste Bildschirmzeile nicht über Augenhöhe liegen darf. Was haben Leute daraus gemacht? Den Bildschirm möglichst in Augenhöhe bringen. Ein sehr bekannter Computerhersteller hat empfohlen, dazu notfalls auch einen Stapel Papier oder das Telefonbuch zu benutzen. Dies war für 20 Jahre und mehr in seinen Handbüchern verewigt. Ein erstklassiger Grund, den Hersteller wegen Gesundheitsschädigung zu verklagen. Was ist aber, wenn man das Bild in die Suchmaschine gibt und auch viele Ärzte und sogar Betriebsärzte findet, die dasselbe sagen? Anerkannte Regel der Technik? Und ob! Und so sieht es im Jahre 2019 bei BITKOM aus, das ist der Hauptverband der IT-Unternehmen, also die Macher von Industrie 4.0 und Digitalisierung und so.

Licht macht hell(e) - betrifft die anderen

 

In einem Jahr gibt es ein Jubiläum, 50jähriges. Ein ungelöstes Problem wird 50. Es betrifft Licht, aber die Protagonisten sind nicht Lichttechniker. Ganz im Gegenteil, beinahe hätte ich es gelöst mit Hilfe eines Lichttechnikers. Er durfte aber nicht, er gehörte zur falschen Fraktion in seiner Firma und arbeitete für die Computernix. Dass das Problem heute noch existiert, hängt mit dem Gebrauch bzw. Missbrauch des Lichts zusammen. Die theoretische - leider halbe - Lösung hat der deutsche Gesetzgeber vorletztes Jahr präsentiert, allerdings nur für mobile Geräte mit Bildschirm. Die Rede ist von einem störungsfreien Bild auf dem Bildschirm. Das kennt jeder, der mal im Freien telefonieren wollte und dabei sich die richtige Adresse suchen musste. Noch besser ergeht es einem, wenn er in einer fremden Stadt sein Handy als Wegfinder benutzen will. Er muss, kann aber nicht, gut sehen.

Von dem Problem erfuhr ich präzise 1969, weil die Firma, zu der ich gehen wollte, den Computer als Zukunftsmarkt entdeckt hatte. Dummerweise meinten manche Benutzer, auf deren Bildschirmen sähe man zuweilen nix, weil sie spiegelten. Ein Kommilitone, der schon fertig war und bei der Firma angestellt, fragte mich, wie man die Spiegelfreiheit deichselt. Ich erzählte was von λ/4-Schichten, die ich gut kannte. Ich hatte sie bei der Firma Balzers in Liechtenstein kennengelernt, und vor allem, dass sie funktionierten.

Ja, die Firma gibt es immer noch. Und λ/4-Schichten kann man vielfach bewundern. Seit 1934 gibt es die Oberflächenvergütung gemäß Smakula, das war ein Ukrainer, der bei Zeiss Jena arbeitete. Später MIT Professor. Seit über 10 Jahren gibt es "Nanocoating" für alles mögliche. Und Bildschirme, die nahezu störungsfrei sind, kann man in jedem Mediashop kaufen. Wo ist das Problem? Übrigens, die Entspiegelung durch Nanostrukturen an der Oberfläche wird auch Mottenaugen-Effekt genannt. Ein gelöstes Problem 50 Jahre diskutieren, könnte man entsprechend Tomaten-auf-den-Augen-Effekt nennen. Ich will aber nicht so böse sein.

Ja. Wo ist das Problem? Es ist das liebe Geld. Denn wie man Bildschirme entspiegelt, war bereits bekannt, bevor die Computer Bildschirme bekamen. Die Sache kostet Geld, mal viel, mal viel mehr. Der normale Mensch wird keine Zweifel daran haben, dass alles irgendwie was kostet. Es kommt lediglich darauf an, ob sich die Ausgabe lohnt. Da sind wir beim richtigen Problem: Man kann einen Bildschirm - relativ - spiegelfrei betreiben a) indem man das Ding einfach entspiegelt oder alternativ b) in einem Raum einsetzt, in dem man die Lichter so einrichtet, dass sie sich nicht auf dem Bildschirm spiegeln. Da spiegelt sich nur noch der Benutzer. das macht aber nix, der kann schwarze Klamotten anziehen. (Kein Scherz: in DIN 5035-7:1988-09 ist unter Anforderungen an die Beleuchtung auch dies zu lesen: "Auch helle Oberbekleidung kann zu störenden Spiegelungen auf dem Bildschirm führen".) Was darf also eine Verbesserung der Sicht auf dem Bildschirm kosten?

Die dumme Frage richtete sich noch nicht an den Arbeitgeber, der die Sache bezahlen müsste, sondern zunächst an die Hersteller. So fragte ich einmal: Wie teuer kommt es, einen Bildschirm so zu bauen, dass er überall die gleiche Bildqualität hat? Ein Gremium von Herstellern hat da lange nachgedacht und kam mit der Antwort: 50% mehr. Das ist schon eine Hausnummer. Fragt sich 50% wovon? Damals kostete eine Tastatur 1.500 DM und das Piepen derselben musste mit einer Monatsmiete von 5,-- DM bezahlt werden. Das teuerste Terminal der Zeit kostete DM 75,000, ein übliches war immer für mehr als 5.000 DM zu haben. Also? 50% vom Terminal? Arbeitsplatz? Arbeitskosten? Oder … nein, es war 50% der Kosten für die Röhre. Und diese kostete den Hersteller schlappe 10,-- DM! Ergo: Der Hersteller kassiert für das ergonomische Piepen der Tastatur im Monat 5,-- DM und will nicht einmal 5,-- Peseten ausgeben für eine gute Lesbarkeit auf eine Lebensdauer von 8 Jahren (Abschreibung damals).

Den Spuk beendete damals ein Funktionär der Arbeitgeber der Versicherungswirtschaft, dem ich die Sache vorlegte und erklärte. Er kündigte die Freundschaft mit den Computerherstellern auf und schrieb deren Verband sinngemäß, er wolle keine sozialpolitischen Probleme in den Betrieben, die wegen Pienuts entstünden. Bis dato glaubten deutsche Arbeitgeber, die Hersteller von Computern wären ihre Freunde, die Gewerkschaften das Gegenteil davon, weil sie den Menschen suggeriert haben sollten, dass ihnen die Augen weh tun, wenn sie auf einem Bildschirm lesen sollten, den man auch zum Rasieren benutzen könnte.

Was macht so einer, wenn die Entspiegelung auch mal mehr als 5,-- DM pro Gerät kostet? Der schiebt die Sache auf einen anderen. Wer ist schuld, wenn sich Gegenstände auf dem Bildschirm spiegeln? Z.B. die Beleuchtung … (echt, ohne Beleuchtung gibt es keine Spiegelungen) oder die Gegenstände selbst (siehe die Sache mit der Kleidung). So schob der gute Computerhersteller die Schuld an den Spiegelungen an die Beleuchtung. Und einer fand die Sache sehr gut, der sowohl Hersteller von Bildschirmen war als auch von Leuchten (hier). Also sparte er sich die Kosten für die Entspiegelung von seinen Computerbildschirmen und verkaufte allen teure Leuchten, die die fehlende Entspiegelung wettmachen sollten. Und alle, alle kauften fleißig ein. Billiger wurden die Bildschirme aber nicht. Dumm nur, dass die Leuchten nicht so leuchteten, wie sie sollten und daher als Gefahr für die Gesundheit der Benutzer ausgewiesen wurden (hier). Und die Jünger, die an die biologische Wirkung von Beleuchtung glauben, haben genau das Gegenteil dieser Beleuchtung im Sinn. Für sie muss die gesamte Decke hell aufleuchten, damit sich ein Mensch gesund und wohl fühlt. (Ein böses Zitat verkneife ich mir. In dem Buch eines renommierten Lichtplaners steht geschrieben, dass die natürliche Lichtverteilung dunkel oben und hell unten sei. Das hat einer in das Buch geschmuggelt.)

Die Computerhersteller produzierten auch Normen mit genauen Angaben, wie einer zu sitzen hätte, um nicht von Spiegelungen betroffen zu sein. Und überhaupt … z.B. wie ein Arbeitgeber sein Büro auszustatten hätte, damit seine Mitarbeiter nicht geblendet würden. Übrigens, dass alles fand im Sinne des Büros statt. Zwar haben Arbeiter auch Probleme mit Bildschirmen. Die kommen aber nicht auf die Idee, einen zum Bundeskanzler zu schicken, wenn sie Augenbeschwerden haben oder nur fürchten. (Auch kein Scherz: 1976 musste der Bundeskanzler Schmidt einen Dauerstreik in der Druckbranche brachial zu Ende bringen, dessen Grund mögliche Augenbeschwerden bei Redakteuren war. Etwa 1994 zogen die Arbeitgeber der Rundfunkanstalten zu Bundeskanzler Kohl, damit er erklären lassen sollte, dass ihre Bildschirmarbeitsplätze keine Bildschirmarbeitsplätze sind. Die Fernsehanstalten wollten die kommende Bildschirmarbeitsverordnung nicht erfüllen (müssen)).

Da unsere Welt mittlerweile internationalisiert und auch globalisiert ist, wurde auch das Problem internationalisiert. Ein Ausschuss bei der International Standards Institution (ISO) schiente 2010 eine Norm auf, die darauf hinauslaufen sollte, dass nicht die spiegelnden Bildschirme schuld sind, sondern die Beleuchtung. Als ich den Entwurf als das bezeichnete, was er war, meschugge, wurde mir destruktive Kritik vorgeworfen. Das Papier wurde später verabschiedet und gilt als internationale Norm. Die Nummer gebe ich nicht an. Da käme womöglich einer auf die Idee, die zu kaufen (kostet nur 242,80 EUR als pdf, CHF 88,00 bei der ISO, zum Glück beides nur in Englisch). Für die 242,80 EUR bekommt man zwar keinen ganzen 4K-Monitor, echt ohne Spiegelungen. Man muss nur 77 EUR hinzutun. Wer auf 4K pfeift, kann 19Zöller ab 67 EUR (Straßenpreis) kaufen, also 3,62 Stück anstelle der Norm, die darlegt, warum die spiegeln müssen. Wer nur 3 Stück kauft, kann sich mit dem Rest Politur kaufen, damit seine Bildschirme endlich normgerecht spiegeln. Muss nur noch einen Tausender hinlegen, damit er eine Beleuchtung bekommt, die die Spiegelungen wegmacht. Nur am Abend … Für tagsüber muss man sich was anderes überlegen. Vielleicht umklappbare Leuchten, die die Sonne daran hindern, auf den Bildschirm zu scheinen?

Gelegenheit verpasst - Menschen gequält

Am Aschermittwoch vor exakt 40 Jahren präsentierte der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung (BMAS) den ersten Forschungsbericht aus der Reihe Humanisierung des Arbeitslebens in einer Anhörung von 35 Verbänden:
Untersuchungen zur Anpassung von Bildschirmarbeitsplätzen an die physische und psychische Funktionsweise des Menschen*

Dem Bericht sollte ein großer Erfolg beschieden sein. Er verkaufte sich fast so gut wie Belletristik, wurde vollständig oder in Teilen in viele Sprachen übersetzt. Auch die Buchversion erschien in fünf Sprachen. Also war die Präsentation am Aschermittwoch kein böses Omen. Die Computerindustrie nahm sich den Problemen an, die darin behandelt wurden und verbesserte ihre Produkte. Zwar nicht ohne die Normen und Vorschriften, die sich daraus entwickelten, aber immerhin. Die Büromöbelindustrie kam mit völlig neuen Produkten. Der in dem Forschungsbericht beschriebene Sehtest für Bildschirmarbeiter fand Zugang zunächst in eine Vorschrift,  den Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz - G 37 "Bildschirmarbeitsplatzvorsorge", später in eine EU-Richtlinie (Richtlinie 90/270/EWG, Artikel 9 "Schutz der Augen und des Sehvermögens der Arbeitnehmer") und in die die deutsche Bildschirmarbeitsverordnung (§6 Untersuchung der Augen und des Sehvermögens). Er ist heute Teil des arbeitsmedizinischen Vorsorgesystems - AMR 14.1 „Angemessene Untersuchung der Augen und des Sehvermögens“.

So weit so gut. Was hat eine unmittelbar betroffene Disziplin daraus gemacht? Für sie ging es damals wirklich ins Eingemachte: Zwei Arbeitsmediziner aus Schweden (Prof. Knave und Dr. Hultgren) hatten bereits vorher solche Arbeitsplätze untersucht und festgestellt, dass man auf den Bildschirmen bei "richtiger" Beleuchtung kaum was sehen könne. Sie empfahlen daher, die Beleuchtungsstärke an allen Bildschirmarbeitsplätzen auf 100 lx zu senken (hier). Also nur noch ein Fünftel der Leuchten installieren. Und dann? Na, ja, an manchen Arbeitsplätzen gibt es bei Tage auch mal 3.000 lx. So etwa 60% deutscher Büroarbeitsplätze steht nicht weiter als 2 Meter vom Fenster. Also? Fenster zu, abdunkeln. (Nicht nur graue Theorie, zwei Berliner Professoren haben einem Institut tatsächlich empfohlen, alle Fenster mit Stellwänden zu verbarrikadieren und die Arbeitsplätze im letzten Drittel des Raums aufzustellen.)

Der Bericht thematisierte das Problem und die empfohlene Lösung schwedischer Arbeitsmediziner:

  • a. Der Raum muß abgedunkelt werden. Es fehlt der Kontakt zur
    Außenwelt.
  • b. Die Lesbarkeit auf dem Beleg sinkt. In sehr vielen Fällen *
    ist dieser jedoch die maßgebliche Informationsquelle.
  • c. Die Arbeit erfordert höchste Aufmerksamkeit und Konzentration. Wie soll die Vigilanz bei dem niedrigen Beleuchtungsniveau aufrechterhalten werden?
  • d. Wie sollen Mischarbeitsplätze aussehen, z. B. im Großraumbüro. Sollen Sachbearbeiter zwischen zwei Arbeitsplätzen pendeln, die unterschiedlich beleuchtet sind? **
  • e. Beim derzeitigen Stand der Beleuchtungstechnik würde
    ein derartiges Niveau an Beleuchtungsstärke auch eine
    größere Ungleichmäßigkeit der Beleuchtung mit sich bringen.
    Dieses kann zu erhöhter Blendung führen, was der Autor
    gerade vermeiden wollte.
    *und verursachte mehr Beschwerden als die Bildschirme
    ** das wurde sogar in einem Betrieb realisiert

Lösung der Autoren: Das Problem wird nicht von der Beleuchtung verursacht, sondern durch die mangelhafte Qualität der Bildschirme. Also kann die Beleuchtung nicht helfen. Ergo: Die Bildschirme müssen verbessert werden. Was denn sonst?

Alle alle Betroffenen akzeptierten den Vorschlag, mehr oder weniger murrend, und machten sich an die Lösung(en). Nur eine Firma nicht. Deren Vorstand sagte sich (und noch weiteren Herren, die ich gut kannte):

  • Wir sind Hersteller von Bildschirmen.
  • Wir sind Hersteller von Leuchten.
  • Wir sind einer der größten Arbeitgeber von Bildschirmarbeitern.

Findet die günstigste Lösung für unsere Firma. Und die war …??? Ein neuer Name für die Darklight-Leuchte. So entstand die sog. Bildschirmarbeitsplatzleuchte bzw. BAP-Leuchte. Da sie teuer war, reichte der Name nicht allein. Da musste eine Norm her, die eine Eigenschaft der BAP-Leuchte zum unverzichtbaren Requisit erklärte: Vermeidung von Spiegelungen auf dem Bildschirm als neues Gütekriterium für Beleuchtung seit 1935. Da es aber auch andere Lösungen gab, dasselbe zu erreichen, z.B. eine senkrechte Stellung des Bildschirms, wurde erklärt, dass der Bildschirm geneigt sein müsse. Stimmt sogar. Nu stellte man aber fest, dass die sinnvolle Neigung 35º sein müsste, wobei jegliche Leuchten eklige Spiegelbilder produzierten. Da hat man halt den Winkel von 15º erfunden, bei dem die BAP-Leuchte noch - theoretisch - funktionierte (die ausführliche Story hier). Bildschirme entspiegeln wäre auch eine Lösung, sogar eine, die auch tagsüber helfen würde - und jetzt hilft -, dummerweise verdient damit eine Leuchtenfirma kein Geld.

So biegt man sich eine Lösung zusammen, die getreu dem Marketingmotto funktioniert: Will der Kunde Enten kaufen, und Du hast nur Hühner, klopfe die Füße platt. Und was macht man mit dem Tageslicht? Ist nicht unser Bier, wir machen Beleuchtung, Tageslicht ist keine. (Wer es nicht glaubt, möge nachlesen: Von 1975 bis 2004 bestand in Deutschland die Beleuchtung für den Arbeitsschutz nur aus künstlicher Beleuchtung.)

Ende der Geschichte? Ist noch nicht da. Die Firma selbst macht weder Bildschirme noch Leuchten mehr. Nur die teuren Leuchten hängen millionenfach im deutschen Bürohimmel. Wir wiesen 1996 nach, dass sie dem Arbeitsschutz widersprechen (hier). Deswegen änderte sich der "Stand der Technik" zu der sogenannten 2-Komponentenbeleuchtung. Dummerweise kann man die nicht überall einsetzen. Außerdem hassen deutsche Unternehmer teure Anschaffungen zu entfernen, auch wenn sie sich sogar als schädlich erwiesen haben.

Schön schädlich haben sich die einstigen Anforderungen erwiesen, die man an die Leuchtdichte der Leuchten gestellt hat. Für die LED. Man sollte nach einstigen Vorstellungen unter 55º nicht mehr als 200 cd/m2 sehen. Da kann man LED-Leuchten vergessen. Die liegen weit darüber. Blenden sie auch mehr? Dummerweise nicht. Erzeugen sie mehr Störungen durch Reflexionen? Auch nicht. Dies zu erklären ist aber eine viel  längere Story. Mach ich beim nächsten Aschermittwoch.

Eine Leuchte, die nicht leuchtet …

Wenn kleine Lichter
große Lampen aufstellen

Vor ein paar Stunden schrieb ich eine Geschichte, wie sich die Lichttechnik um die Chance gebracht hat, eine neue Lichtqualität zu schaffen. Anstelle dessen hat sie die BAP-Leuchte geschaffen und damit jede Menge Geld gescheffelt. Die wurde in einer Zeit entwickelt, als ein Ingenieur aus Österreich meinte, aus einer Leuchte für LL-Lampen einen Scheinwerfer zu machen wäre eine Errungenschaft. Die Erfindung fand zu Beginn der 1970er Jahre einige Kunden, die sich von dem exorbitanten Preis haben nicht abschrecken lassen. Als sich die Bildschirmarbeiter über Augenschmerzen beklagten, war die Zeit der Leuchte gekommen. Hallo, diese Leuchte erzeugt garantiert keine Spiegelungen auf deinem Bildschirm. Öhemm, dazu muss allerdings Dein Arbeitsplatz richtig stehen. Außerdem musst Du in Kauf nehmen, dass es mehr Spiegelungen auf Deiner Tastatur gibt. Und wenn Du mit Papier arbeiten musst, dann muss es matt sein, nicht unter der Leuchte stehen usw. usw. usw. Wer bitte schön hat gesagt, dass Spiegelungen auf dem Bildschirm schlimm seien, aber die auf der Tastatur und auf dem Papier nicht? Dort wo die Sache genau geprüft wurde, steht das Gegenteil.

Mich erinnerte die Leuchte immer an Nihilit. Es geht um einen "Klebstoff, der nichts klebt, jedenfalls nichts Bekannntes. Der Erfinder, Rotnagel, war kein Narr. Er sagte sich: ein Klebstoff, der nichts klebt, verfehlt seinen Zweck; es mußte also etwas erfunden werden, das sich von ihm kleben läßt. Sicherlich wäre es einfacher gewesen, die Erzeugung einzustellen oder seinen Mißbrauch durch die Frauen hinfort zu dulden, doch der bequeme Weg ist verächtlich. Darum gab Rotnagel drei Jahre seines Lebens daran, einen Werkstoff zu entdecken, der sich von dem Klebstoff kleben ließ, allerdings nur von diesem. (Anm.: Der Klebstoff wurde von Frauen missbraucht, weil er nach Oleander roch.)

Nach langem Überlegen nannte Rotnagel den neuen Werkstoff Nihilit. In der Natur kam Nihilit nicht rein vor, man hat auch nie einen Stoff finden können, der ihm von ferne glich; es wurde mit Hilfe eines überaus verwickelten Verfahrens künstlich erzeugt. Nihilit hatte ungewöhnliche Eigenschaften. Es ließ sich nicht schneiden, nicht hämmern, nicht bohren, nicht schweißen, nicht pressen und nicht walzen. Versuchte man dergleichen, so zerbröckelte es, wurde flüssig oder zerfiel zu Staub; manchmal freilich explodierte es. Kurzum, man mußte von jeder Verarbeitung absehen … Nihilit hatte, das sei nicht vergessen, eine widerliche Farbe, die dem Auge weh tat. Beschreiben kann man die Farbe nicht, weil sie keiner anderen vergleichbar war.

Wie man sieht, wies Nihilit im Grunde wenig nützliche Eigenschaften auf, doch ließ es sich mit Hilfe des Klebstoffs kleben, und dazu war es ja erfunden worden. Rotnagel stellte den neuen Werkstoff in großen Mengen her, und wer den Klebstoff kaufte, erwarb auch Nihilit. Obwohl die Explosionsgefahr nicht gering war, lagerten viele Menschen ansehnliche Bestände bei sich ein, denn sie liebten es, mit dem Klebstoff umzugehen, weil er so herrlich nach Oleander duftete."

* Dieser Beitrag wurde aufgrund eines Kommentars von Karl Michael Gierich  (s. unten) etwas verändert. Ich hatte Nihilit Kafka zugeschrieben. Das liegt wohl daran, dass meine Schulbücher schon über 5 Jahrzehnte im Regal stehen. Kafka war für mich ein Protagonist des Nihilismus. Am Sinn des Beitrags ändert sich aber nichts. Eine Leuchte, die nicht leuchtet, stammt vom selben Geist wie Nihilit oder der Klebstoff, der nichts klebt.

Gelegenheit verpasst - Menschen gequält

 

Am Aschermittwoch vor exakt 40 Jahren präsentierte der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung (BMAS) den ersten Forschungsbericht aus der Reihe Humanisierung des Arbeitslebens in einer Anhörung von 35 Verbänden:
Untersuchungen zur Anpassung von Bildschirmarbeitsplätzen an die physische und psychische Funktionsweise des Menschen*

Dem Bericht sollte ein großer Erfolg beschieden sein. Er verkaufte sich fast so gut wie Belletristik, wurde vollständig oder in Teilen in viele Sprachen übersetzt. Auch die Buchversion erschien in fünf Sprachen. Also war die Präsentation am Aschermittwoch kein böses Omen. Die Computerindustrie nahm sich den Problemen an, die darin behandelt wurden und verbesserte ihre Produkte. Zwar nicht ohne die Normen und Vorschriften, die sich daraus entwickelten, aber immerhin. Die Büromöbelindustrie kam mit völlig neuen Produkten. Der in dem Forschungsbericht beschriebene Sehtest für Bildschirmarbeiter fand Zugang zunächst in eine Vorschrift,  den Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz - G 37 "Bildschirmarbeitsplatzvorsorge", später in eine europäische EU-Richtlinie (Richtlinie 90/270/EWG, Artikel 9 "Schutz der Augen und des Sehvermögens der Arbeitnehmer") und in die deutsche Bildschirmarbeitsverordnung (§6 Untersuchung der Augen und des Sehvermögens). Er ist heute Teil des arbeitsmedizinischen Vorsorgesystems - AMR 14.1 „Angemessene Untersuchung der Augen und des Sehvermögens“.

So weit so gut. Was hat eine unmittelbar betroffene Disziplin daraus gemacht? Für sie ging es damals wirklich ins Eingemachte: Zwei Arbeitsmediziner aus Schweden (Prof. Knave und Dr. Hultgren) hatten bereits vorher solche Arbeitsplätze untersucht und festgestellt, dass man auf den Bildschirmen bei "richtiger" Beleuchtung kaum was sehen könne. Sie empfahlen daher, die Beleuchtungsstärke an allen Bildschirmarbeitsplätzen auf 100 lx zu senken (hier). Also nur noch ein Fünftel der Leuchten installieren. Und dann? Na, ja, an manchen Arbeitsplätzen gibt es bei Tage auch mal 3.000 lx. So etwa 60% deutscher Büroarbeitsplätze steht nicht weiter als 2 Meter vom Fenster. Also? Fenster zu, abdunkeln. (Nicht nur graue Theorie, zwei Berliner Professoren haben einem Institut tatsächlich empfohlen, alle Fenster mit Stellwänden zu verbarrikadieren und die Arbeitsplätze im letzten Drittel des Raums aufzustellen.)

Der Bericht thematisierte das Problem und die empfohlene Lösung schwedischer Arbeitsmediziner:

  • a. Der Raum muß abgedunkelt werden. Es fehlt der Kontakt zur
    Außenwelt.
  • b. Die Lesbarkeit auf dem Beleg sinkt. In sehr vielen Fällen *
    ist dieser jedoch die maßgebliche Informationsquelle.
  • c. Die Arbeit erfordert höchste Aufmerksamkeit und Konzentration. Wie soll die Vigilanz bei dem niedrigen Beleuchtungsniveau aufrechterhalten werden?
  • d. Wie sollen Mischarbeitsplätze aussehen, z. B. im Großraumbüro. Sollen Sachbearbeiter zwischen zwei Arbeitsplätzen pendeln, die unterschiedlich beleuchtet sind? **
  • e. Beim derzeitigen Stand der Beleuchtungstechnik würde
    ein derartiges Niveau an Beleuchtungsstärke auch eine
    größere Ungleichmäßigkeit der Beleuchtung mit sich bringen.
    Dieses kann zu erhöhter Blendung führen, was der Autor
    gerade vermeiden wollte.
    *und verursachte mehr Beschwerden als die Bildschirme
    ** das wurde sogar in einem Betrieb realisiert

Lösung der Autoren: Das Problem wird nicht von der Beleuchtung verursacht, sondern durch die mangelhafte Qualität der Bildschirme. Also kann die Beleuchtung nicht helfen. Ergo: Die Bildschirme müssen verbessert werden. Was denn sonst?

Alle alle Betroffenen akzeptierten den Vorschlag, mehr oder weniger murrend, und machten sich an die Lösung(en). Nur eine Firma nicht. Deren Vorstand sagte sich (und noch weiteren Herren, die ich gut kannte):

  • Wir sind Hersteller von Bildschirmen.
  • Wir sind Hersteller von Leuchten.
  • Wir sind einer der größten Arbeitgeber von Bildschirmarbeitern.

Findet die günstigste Lösung für unsere Firma. Und die war …??? Ein neuer Name für die Darklight-Leuchte. So entstand die sog. BAP-Leuchte bzw. Bildschirmarbeitsplatzleuchte. Da sie teuer war, reichte der Name nicht allein. Da musste eine Norm her, die eine Eigenschaft der BAP-Leuchte zum unverzichtbaren Requisit erklärte: Vermeidung von Spiegelungen auf dem Bildschirm als neues Gütekriterium für Beleuchtung seit 1935. Da es aber auch andere Lösungen gab, dasselbe zu erreichen, z.B. eine senkrechte Stellung des Bildschirms, wurde erklärt, dass der Bildschirm geneigt sein müsse. Stimmt sogar. Nu stellte man aber fest, dass die sinnvolle Neigung 35º sein müsste, wobei jegliche Leuchten eklige Spiegelbilder produzierten. Da hat man halt den Winkel von 15º erfunden, bei dem die BAP-Leuchte noch - theoretisch - funktionierte (die ausführliche Story hier). Bildschirme entspiegeln wäre auch eine Lösung, sogar eine, die auch tagsüber helfen würde - und jetzt hilft -, dummerweise verdient damit eine Leuchtenfirma kein Geld.

So biegt man sich eine Lösung zusammen, die getreu dem Marketingmotto funktioniert: Will der Kunde Enten kaufen, und Du hast nur Hühner, klopfe die Füße platt. Nun geht nicht um Geflügel die man austauschen kann, sondern um die Beleuchtung von Büros, die auch heute noch zum größten Teil tagsüber besetzt sind. Und was macht man mit dem Tageslicht? Ist nicht unser Bier, wir machen Beleuchtung, Tageslicht ist keine. (Wer es nicht glaubt, möge nachlesen: Von 1975 bis 2004 bestand in Deutschland die Beleuchtung für den Arbeitsschutz nur aus künstlicher Beleuchtung.)

Dieser Schwachsinn ist nicht etwa ein Betriebsunfall, sondern hat System. Seit 1935 gibt es für die Beleuchtung von Arbeitsplätzen nicht eine Norm, sondern 2 davon. DIN 5035 regelte, was die künstliche Beleuchtung anging. Und DIN 5034 die Tageslichtbeleuchtung. Und beide treffen sich  in den gleichen Räumen und haben keine Ahnung voneinander. DIN 5035 wurde 2001 durch EN 12464 ersetzt, DIN 5034 blieb. EN 12464 nahm Tageslicht insofern zur Kenntnis, dass sie sagt "Die Beleuchtung kann durch Tageslicht, künstliche Beleuchtung oder eine Kombination aus beidem erfolgen." Ansonsten wendet man die gleichen Kriterien auf beide an. Was eigentlich nicht so schlimm erscheint, wie es wirklich ist. Denn alle aufgezählten "Parameter" sind für das künstliche Licht entwickelt worden. Deswegen sieht das Tageslicht zuweilen zappenduster aus, z.B. bei Lichtfarbe. Für das Tageslicht gibt es keine Lichtfarbe. Es ändert sich morgens bis abends dauernd und bleibt nur in der Nacht konstant. Das gilt heute sogar als gesund. Leider sind Beleuchtungsnormen nicht von heute, auch wenn sie immer wieder neu geschrieben werden.

Ende der Geschichte? Ist noch nicht da. Die Firma selbst macht weder Bildschirme noch Leuchten mehr. Nur die teuren Leuchten hängen millionenfach im deutschen Bürohimmel. Wir wiesen 1996 nach, dass sie dem Arbeitsschutz widersprechen (hier). Deswegen änderte sich der "Stand der Technik" zu der sogenannten 2-Komponentenbeleuchtung. Dummerweise kann man die nicht überall einsetzen. Außerdem hassen deutsche Unternehmer teure Anschaffungen zu entfernen, auch wenn sie sich sogar als schädlich erwiesen haben.

Schön schädlich haben sich die einstigen Anforderungen erwiesen, die man an die Leuchtdichte der Leuchten gestellt hat. Für die LED. Man sollte nach einstigen Vorstellungen unter 55º nicht mehr als 200 cd/m2 sehen. Da kann man LED-Leuchten vergessen. Die liegen weit darüber. Blenden sie auch mehr? Dummerweise nicht. Erzeugen sie mehr Störungen durch Reflexionen? Auch nicht. Dies zu erklären ist aber eine viel  längere Story. Mach ich beim nächsten Aschermittwoch.