Woran HCL auch zerschellte

26.01.2026

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Licht ist die Medizin,
die man nicht schlucken muss.
Anonymus

Vorgestern erläuterte ich die wichtigsten Gründe, die die Industrie zwangen, HCL leise zu begraben. Das waren insbesondere Gründe, die man in der Praxis erlebt hatte. Aber es gab ein größeres Hindernis gegen eine erfolgreiche Einführung der circadianen Beleuchtung nach den Vorstellungen der Industrie. Das war die Haltung der deutschen Arbeitgeber. In deren Auftrag habe ich u.a. den ersten Entwurf von ISO/TR 21783 Light and lighting — Integrative lighting — Non-visual effects:2018 geprüft. Mit diesem Entwurf sollten die grundsätzlichen Vorteile einer "integrativen" Beleuchtung alias HCL festgeklopft werden. 

In diesem Beitrag kommentiere ich den Abschnitt 4.2 "Avoidance of risks", der mit einer solchen Beleuchtung verbundene Probleme und Risiken beschreibt und was man dagegen vornehmen muss. In der endgültigen Fassung des Standards ist von Risiken keine Rede mehr. Dazu aber später. 

Der Abschnitt beginnt mit:
"Wie bereits erwähnt, ist die Abwägung von Chancen und Risiken eine wichtige Aufgabe bei der Planung und Inbetriebnahme einer Beleuchtungsanlage. Insbesondere für bestimmte Anwendungen und Beleuchtungssituationen können Risikopräventionsmaßnahmen empfohlen werden."

Lichteinwirkung während rotierender Nachtschichten kann die Melatoninausschüttung verringern und den Schlafrhythmus beeinträchtigen.
Dies führt zu gesundheitsschädlichen Auswirkungen und muss vermieden werden.

Wenn jemand eine neue Technologie einführen will, ist dieser Aspekt bereits tödlich. Niemand zweifelt daran, dass Nacharbeit gesundheitsschädlich ist. Und niemand hat bislang eine Medizin dagegen gefunden.

Die Exposition gegenüber hellem Licht oder hohen Farbtemperaturen während (wechselnder) Nachtschichten kann schwerwiegende gesundheitsschädliche Auswirkungen haben.
Dies muss vermieden werden.

Eine solche Feststellung ist zwar ehrlich, aber würde jeden Betrieb davon abhalten, HCL einzuführen. Lichtplaner sind ihrem Auftraggeber verpflichtet, solche Risiken zu benennen. Wenn sie ihrer Verpflichtung nachkommen, werden sie kaum einen Auftrag bekommen.

Wenn Nachtarbeit unvermeidbar ist, sollten warme Farbtemperaturen und eine möglichst geringe Beleuchtungsstärke im Rahmen der normativen Vorgaben zur Unterstützung der Sehaufgaben verwendet werden.
zusätzliche Informationen, Einschränkungen usw., falls erforderlich

Jeder Betrieb muss die Normen für die Beleuchtung einhalten. Und diese besagen auch im Jahr 2026, dass nachts dieselbe Beleuchtungsstärke vorgegeben ist wie am Tage. Warme Farbtemperaturen können z.B. bei Monitoren nicht eingehalten werden. Bei der Beleuchtung hat man bis heute kaum Fortschritte erzielen können.

Die Verwendung von künstlicher Beleuchtung sollte die Wirkung des Tageslichts unterstützen. Sie darf nicht als gleichwertiger Ersatz für Tageslicht verstanden werden.
zusätzliche Informationen, Einschränkungen usw.

Das ist in Deutschland Vorschrift. Ausnahmen darf der Staat festlegen und nicht ein Betrieb oder gar ein Lichtplaner. Die Ausnahmen sind in der ArbStättV und in ASR A3.4 beschrieben und begründet. 

Eine hochintensive, blau angereicherte Beleuchtung am Nachmittag und in den frühen Abendstunden kann zu geringfügigen Störungen des circadianen Systems führen.
zusätzliche Informationen, Einschränkungen usw., falls erforderlich

Wer soll denn solche Informationen geben und deren Beachtung überwachen? 

Eine Aktivierung, die über das derzeit optimale Anregungsniveau hinausgeht, kann Stress verursachen und sich negativ auf die psychische Gesundheit auswirken.
Dies muss vermieden werden.

Wer vermeidet das? Der Betriebsarzt oder der Elektriker? Das Argument kann als Totschlagsargument gegen jede Planung angeführt werden. 

Sehr intensives, blau angereichertes Licht kann als Zeitgeber mit natürlichem Licht konkurrieren. Dies kann der saisonalen Anpassung der biologischen Uhr entgegenwirken. Daher sollte die Dynamik der Beleuchtung, die auf biologische Effekte abzielt, saisonale Veränderungen der natürlichen Lichteinstrahlung berücksichtigen.

Saisonale Veränderungen der natürlichen Lichteinstrahlung berücksichtigen? Bislang steht die Dynamik der Beleuchtung eher in solchen Papieren denn im betrieblichen Alltag. Wer übernimmt diese Aufgabe? Und warum? Die Chronobiologen haben ein Lichtregime für den Tag empfohlen, das keine jahreszeitlichen Schwankungen vorsieht. 

Bei der Aktivierung durch Licht am Morgen müssen der tatsächliche und der saisonale Tageslichtverlauf berücksichtigt werden, um einen höheren Synchronisationsaufwand für das circadiane System zu vermeiden.
zusätzliche Informationen, Einschränkungen usw., falls erforderlich

Wer kennt den tatsächlichen und saisonalen Verlauf des Tageslichts? Wie baut man ein solches Wissen in die Beleuchtungsplanung ein? Beleuchtung als jahreszeitlicher Follower der Sonne? Warum nicht alle morgens eine Viertelstunde vor die Tür schicken?

Unter besonderen Umständen kann Licht als Dopingmittel wirken (z. B. im Profisport), indem es die Leistungsfähigkeit über die gesunden physiologischen Fähigkeiten hinaus steigert.
Dies muss vermieden werden.

Welcher Arbeitgeber möchte eine Beleuchtung in Auftrag geben, die u.U. als Doping verstanden werden kann?

Mitarbeiter, die die Beleuchtung steuern können und nicht ordnungsgemäß über die Auswirkungen des eingesetzten Beleuchtungssystems informiert wurden, können dieses möglicherweise nicht sinnvoll nutzen.
Daher sollten Maßnahmen zur ordnungsgemäßen Einweisung und Warnmechanismen in die Konstruktion integriert werden, wenn eine individuelle Steuerung möglich ist.

Muss ein Betrieb Lichtbeauftragte ausbilden, die das Licht für die Kollegen steuern, die so aktiviert werden? Wer bildet die aus?

Die Befugnis der Arbeitgeber, über den Zeitpunkt und die Dauer der Aktivierung zu entscheiden, kann zu Problemen bei der Akzeptanz der Beleuchtung führen.
Dies sollte bei der Einführung eines Beleuchtungssystems angemessen berücksichtigt werden; siehe den letzten Punkt oben.

Da es offensichtlich um die Gesundheit der Beschäftigten geht, muss der Arbeitgeber gemäß BetrVG eine Mitbestimmung einleiten. Man stelle sich vor, die Mitarbeitenden wollen warmes Licht und der Betrieb setzt kaltes Licht ein, weil es "gesund" sei. Alternativ muss der Betrieb bei warmem Licht die Beleuchtungsstärke verdoppeln. 

Interindividuelle Unterschiede (z. B. Chronotypen) können nicht vollständig berücksichtigt werden, da eine räumliche Trennung am Arbeitsplatz in der Regel nicht möglich ist.
Dies muss bei der Lichtplanung und den Steuerungssystemen berücksichtigt werden.

Diese Feststellung ist zwar nicht falsch. Dummerweise darf der Arbeitgeber nicht einmal fragen, welcher Chronotyp ein Mitarbeitender ist. Es ist bis dato nicht gelungen, Altersunterschiede in der Lichtplanung angemessen zu berücksichtigen, obwohl deren Wirkung bekannt gewesen ist, bevor es die Lichttechnik gab.

Es kann zu Zielkonflikten zwischen biologischer Wirksamkeit und visueller und ästhetischer Lichtgestaltung kommen.
Diese müssen vom Planer so gelöst werden, dass keine der beiden Eigenschaften des Beleuchtungssystems beeinträchtigt wird.

Das ist so sicher wie das Amen in der Kirche. Das Problem kann kein Planer lösen, u.a. weil die biologische Wirksamkeit nach den Beleuchtungsnormen erst nachrangig berücksichtigt werden darf. 

Wechselwirkungen zwischen dem circadianen System und der Sicherheit am Arbeitsplatz sollten berücksichtigt werden.

Erstens müsste es heißen, diese Wechselwirkungen müssen berücksichtigt werden. Und zweitens beschäftigt sich ein erheblicher Teil der Arbeitsmedizin just mit dieser Aufgabe. Dazu gibt es sogar eine Leitlinie "Gesundheitliche Aspekte und Gestaltung von Nacht- und Schichtarbeit". Dummerweise steht auch darin keine Lösung. 

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Die kommentierten Risiken sind alle richtig dargestellt worden. Sie waren in diversen Sitzungen mit Experten vorgebracht worden bzw. in der Literatur geäußert worden. Meine Kommentare sollten dazu dienen, die Chancen zu beleuchten, die solche Konzepte in der Praxis haben. 

Das zitierte Papier wurde in mehrjährigen Verhandlungen entschärft. In der endgültigen Fassung ist keine Rede mehr von Risiken und von Risikovermeidung. Damit werden die Probleme nicht weniger, sondern halb unter den Teppich gekehrt. Die Risikofaktoren heißen jetzt "Implementation considerations" wie "Überlegungen zur Umsetzung". Trotz mehrfacher Warnungen meinerseits blieben Empfehlungen wie aus dem Wolkenkuckucksheim. So z.B. 

"Es kann zu Konflikten zwischen unterschiedlichen Anforderungen (derselben oder verschiedener Nutzer in einem Raum) kommen. Diese müssen vom Planer so gelöst werden, dass die Lichtqualität nicht beeinträchtigt wird."

Wie soll ein Lichtplaner die Bedürfnisse von Menschen mit unterschiedlichen Chronotypen berücksichtigen, wenn er nicht wissen darf, wen er vor sich hat? Und was ist Lichtqualität und wann wird sie beeinträchtigt? 

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