Licht und Sicht

02.07.2012

MACHT KAPUTT, ABER NICHT ALLES!

Gestern musste ich über die neue Arbeitsstättenverordnung sinnieren. So neu ist sie auch wieder nicht, aber sie ist vielen immer noch fremd, obwohl sie 2004 veröffentlicht wurde. Die Mitarbeiter der DGUV, so heißen die ehemaligen Berufsgenossenschaften heute, die den Betrieben auch mal Auflagen machen müssen, können sich nicht mehr auf die ArbStättV berufen, in der z.B. zu lesen stand: „Die freie unverstellte Fläche am Arbeitsplatz muß so bemessen sein, daß sich die Arbeitnehmer bei ihrer Tätigkeit unbehindert bewegen können. Für jeden Arbeitnehmer muß an seinem Arbeitsplatz mindestens eine freie Bewegungsfläche von 1,50 m² zur Verfügung stehen. Die freie Bewegungsfläche soll an keiner Stelle weniger als 1,00 m breit sein.“, sondern „Die freie unverstellte Fläche am Arbeitsplatz muss so bemessen sein, dass sich die Beschäftigten bei ihrer Tätigkeit ungehindert bewegen können.“ Die Maße sind also entfallen. So etwas nennt man Deregulierung und sie soll Leuten helfen, die von Vorschriften stranguliert wurden. Tolle Sache! Wie sie funktionieren kann, sieht man an den Banken. Durch die Deregulierung der Finanzmärkte hatten sie endlich die Freiheit, nicht nur sich selbst zu versenken, sondern etliche einst stolze Volkswirtschaften mit. Die allergrößte Volkswirtschaft aller Zeiten wackelt immer noch. So musste dieser Tage unsere die Freiheit über alles liebende FDP einer neuen Steuer zustimmen, die Jürgen Trittin im Bundestag mit den Worten kommentierte: „Das ist, als wenn der Papst mit Volker Beck auf Christopher Street Day für sexuelle Selbstbestimmung demonstriert.“ Die grenzenlose Freiheit der Banken dauerte keine zwei Jahrzehnte. Seit 2008 versuchen die Großkopferten der Politik, die Trümmer wegzuräumen. Mal sehen, welche Leichen noch drunter liegen.

Die Täter, die die ArbStättV hingerichtet haben, heißen Edi Stoiber und Wolfgang Clement. Ausgenutzt haben sie die Tatsache, dass die Bundesrepublik Deutschland für drei Jahre keinen Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung hatte. Clement war Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit und verstand seine Aufgaben genau in dieser Reihenfolge. (Mehr über sein Leben nach dem Austritt aus der SPD in Lobbipedia.) Zwar gilt die Neufassung der ArbStättV auch als Novum, weil sie viele überflüssige Festlegungen beseitigte und stattdessen die Gefährdungsanalyse einführte. Wenn man aber lang erprobte Bestimmungen wie "Verkehrswege für Fahrzeuge müssen in einem Abstand von mindestens 1,00 m an Türen und Toren, Durchgängen, Durchfahrten und Treppenaustritten vorbeiführen." durch "(4) Verkehrswege für Fahrzeuge müssen an Türen und Toren, Durchgängen, Fußgängerwegen und Treppenaustritten in ausreichendem Abstand vorbeiführen." ersetzt, erzeugt man innerbetriebliche Diskussionen, die am Ende wieder bei einem Meter enden. 

Bei der Renovierung der ArbStättV wurden nicht nur so überflüssige Maße wie die Breite des Bewegungsraums beseitigt. Wer braucht denn so was? Auch ein Alleinstellungsmerkmal der Republik fiel ihr zum Opfer: Die BRD ist das einzige Land der Erde gewesen, in dem jeder Arbeitnehmer ein gesetzlich verbrieftes Recht auf freie Sichtverbindung nach außen hatte. Seit 2004 gilt das nicht mehr. Wozu auch? Clements Klientel, z.B. die Leiharbeitsbranche, braucht keine Gesetze, die Leute begünstigen, die den ganzen Tag aus dem Fenster gucken. Das sollen die abends zu Hause. Mal sehen, wie lange  der Staat es durchhält, dass alle Deutschen gegen die Abschaffung der Sichtverbindung sind, deren Bedeutung höchstrichterlich bestätigt wurde.

So ganz ist der Coup doch nicht gelungen, die neue Vorschrift heißt immer noch „3.4 Beleuchtung und Sichtverbindung“. Von Sichtverbindung nach außen ist indes leider, leider keine Rede mehr. Vielleicht darf man in die Röhre gucken? Das tut ein Arbeitnehmer sicherlich, wenn er klagt.

Eigentlich schade, denn als der Herr Ex-Bundesminister noch politischer Redakteur, Ressortleiter und stv. Chefredakteur der Westfälischen Rundschau war, hatte das Bundesland, das er später als Minister und Ministerpräsident lenken sollte, NRW, meinem früheren Chef, Prof. Jürgen Krochmann, viel Geld gegeben, um die Kommunikation mit der Außenwelt zu untersuchen. Die betreffende Studie haben Zeitgenossen auch mal als Zeitenwende bezeichnet.

Und? Was bringt u8ns das? Als das besagte Projekt lief, glaubte man andernorts und in der Wissenschaft, Fenster seien überflüssig, und nicht nur in Amerika, dem Land der unbegrenzten Absurditäten, sondern sogar in Berlin wurden Schulen ohne Fenster gebaut. NRW hingegen wollte eine gute Begründung für Fenster haben. Sie wurde geliefert und kam eben in die ArbStättV von 1975. Anderswo hat man sogar noch schlagkräftigere Argumente pro Sichtverbindung erarbeitet: Sowohl aus Korea als auch aus den USA gibt es Studien, die nachgewiesen haben, dass die Qualität der Aussicht nach außen die Heilung von Kranken beschleunigt, den Krankenhausaufenthalt verkürzt und den Konsum an Schmerzmitteln reduziert. (R.S. Ulrich: View through a window may influence recovery from surgery)

Bei so vielen gegenläufigen Erkenntnissen eine Vorschrift abzuschaffen, war mit Sicherheit nicht dadurch motiviert, dass dem Arbeitnehmer gedient werden sollte. Dem Arbeitgeber nützt die sicherlich auch nicht, weil auch der sich Sorgen um die Sicherheit und Gesundheit seiner Mitarbeiter macht. Bleibt die „Wirtschaft“! Wenn man Kranke mit guter Aussicht heilt, bzw. Gesunde gesund hält, wie füllt man die Krankenhäuser und die Kassen der Pharmaindustrie? Kleiner Scherz – der Minister war nie Lobbyist von Bayer Leverkusen, sondern eher des russischen Beratungsunternehmens Energy Consulting – und solche Unternehmen verloren eher durch die neue ArbStättv. Die schreibt nämlich Tageslicht als Beleuchtung vor. Damit spart man Energie. Wie kommt diese aber ohne Fenster in die Arbeitsstätte? Wie es geht, steht in „Das Lalenbuch. Wunderseltsame, abenteuerliche, unerhörte und bisher unbeschriebene Geschichten und Taten der Lalen zu Laleburg geschrieben. Das Buch erschien später mit anderem Titel, der den gemeinten Streich genau bezeichnet. Auch Leute, die nie etwas von Lalebuch gehört haben, wissen, was ein Schildbürgerstreich ist.

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