Was macht das Licht aus mir?
Was erntet man in einem Unternehmen, wenn man diese Frage an die Mitarbeiter stellt? Lassen wir die üblen Antworten aus und gucken uns die üblichen an. Begeisterte Gesichter wird man eher selten sehen. Manche werden eher sagen "Mach das Licht aus, bevor Du gehst!" Wie kommt das eigentlich?
Ich fange mal mit dem an, was nicht mit dem Licht zusammen hängt. Die Sache kann man am besten verstehen, wenn man sich anschaut, was sich Leute (in diesem Fall waren es die Personen, die eine Beleuchtungsnorm geschrieben haben) unter einem Büroraum so vorstellen. Spaßeshalber habe ich die Darstellung etwas übertrieben. Nicht übertrieben sind aber die Flächen, die sind im Original so eingezeichnet.
Wenn man diesen Raum einem guten Lichtplaner gibt, wird er mit einiger Sicherheit eine Beleuchtung planen, die zufrieden stellt, insbesondere dann, wenn der Raum auch noch über 3 m hoch ist. Warum derselbe Planer bei üblichen Verhältnissen eher eine schlechte Beleuchtung planen wird, kann man leicht verstehen, wenn man ausrechnet, wie viele Menschen in einem üblichen Unternehmen auf dieser Fläche untergebracht werden. Wenn man das obige Bild ausmisst, wird man feststellen, dass der Raum mindestens 45 m2 und maximal 80 m2 groß sein dürfte. Nehmen wir den unteren Wert und schauen wir uns die Flächenansätze großer Unternehmen an, z.B. 7 m2 in einem der größten Konzerne der Republik, so wird die Fläche von etwa 6 Personen geteilt. Kauft das Unternehmen aus Kostengründen Rasterleuchten mit T5-Lampen (sie sollen so effizient sein) geht die Wahrscheinlichkeit, dass einer der sechs im Raum zufrieden sein wird, gegen 0 (in Worten Null). Ist die Bude auch gerade so hoch, wie zulässig (2,40 m) geht sie nicht gegen Null, sondern sie ist Null.
Jetzt nehmen wir weiter an, dass die Leuchten Einbauleuchten sind. Bei denen gucken Lampen mit einer eher unerträglich hohen Leuchtdichte aus einer dunklen Decke raus. Kein vernünftiger Architekt käme auf die Idee, so etwas freiwillig einzuplanen. Ich denke mal, dass die meisten Räume in Deutschland weder einen Architekten noch einen Lichtplaner je sehen werden, wenn eine neue Beleuchtung geplant wird. Die Wahrscheinlichkeit, dass beide Hand anlegen, ist etwa Null. Dass einer von den beiden dabei ist, dürfte bei 5% der Fälle eintreten.
Und bei diesen 5% der Fälle wird eher selten vorkommen, dass man dem Planer keine Handfesseln namens Kosten anlegt. Was denn sonst? Unternehmen müssen wirtschaftlich handeln. Bei manchen (Versicherungsunternehmen) passt sogar eine Aufsicht auf, damit sie keine Luxusbauten erstellen. Soweit so gut …
Als Nächstes kommt etwas, was mit Licht überhaupt nichts zu tun hat, Akustik. Da Menschen gerne sprechen, und auch noch bei der Arbeit sprechen müssen, müssen sie möglichst gut akustisch isoliert werden. Das macht man z.B. mit Paneelen, die meistens grau sind. Zwar kann man einen Nutzen der Einrichtung bestenfalls mit einer Goldwaage, sprich feine akustische Messgeräte, erfassen. Aber die Akrobatik in Sachen Akustik macht jede Mühe des Lichtplaners leicht zunichte.
Wie man sieht, ist die Wahrscheinlichkeit, dass ein Büroraum zufrieden stellend beleuchtet sein wird, recht gering. Dabei habe ich noch gar nicht davon gesprochen, dass die zulässige Blendung (UGR = 19) bedeutet, dass bereits theoretisch nur 48 % der Bewohner des Raum zufrieden sein werden. Niemand in der Praxis scheint gehört zu haben, dass es auch Leuchten mit UGR = 0 gibt. Bedeutet so viel wie "blendet nie". Zu den Leuchten sagt man offiziell "UGR-Verfahren nicht anwendbar". Warum eigentlich? Weil das Ergebnis 0 ist? Ist jemand auf die Idee gekommen, dass bereits diese Aussage gesetzwidrig ist? Und zwar deswegen:
"Um Fehler, Ermüdung und Unfälle zu vermeiden, ist es wichtig, Blendung zu begrenzen." (DIN EN 12464-1) Und das Arbeitsschutzgesetz sagt dazu:
"Der Arbeitgeber hat bei Maßnahmen des Arbeitsschutzes von folgenden allgemeinen Grundsätzen auszugehen:
1. Die Arbeit ist so zu gestalten, daß eine Gefährdung für das Leben sowie die physische und die psychische Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten wird; …" Klartext: Wenn eine Gefährdung vermieden werden kann, muss sie vermieden werden. Warum also Menschen bei der Arbeit mehr belasten als mit vernünftigen Mitteln möglich? Zulässig ist ein solches Vorgehen z.B. dann, wenn der Aufwand unverhältnismäßig hoch ist oder durch die Lösung eines Problems ein anderes verschlimmert wird. Nichts davon ist aber wahr. Warum handelt eine ganze Branche gesetzwidrig?
[…] zu UGR. Was ich sonst vom Methodenragout halte, das zu UGR führte, habe ich anderswo geschrieben (hier). UGR 19 bedeutet, dass 47% der Insassen eines so beleuchteten Raums zufrieden sein werden. […]