Alles, was die Arbeitsschützer bislang an Papierwerk erstellt haben, wird Schritt für Schritt an die neue Realität angepasst, weil die nicht-staatlichen Organisationen (z.B. Berufsgenossenschaften, Unfallkassen) 2007 zur DGUV zusammengefasst worden sind. Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung … Die hat im September 2016 sich des Problems der Beleuchtung angenommen - und keine leichte Aufgabe damit. Früher hatte womöglich jede BG eine andere "Vorschrift" zur Beleuchtung, dazu kam der Staat mit seiner ASR (Arbeitsstättenrichtlinie), nicht zu vergessen diverse DIN-Normen, die die Beleuchtung von ein- und demselben Arbeitsplatz irgendwie anders regelten. Da die BRD mit DIN einen Vertrag hat, wonach nur DIN Normen aufstellen darf, fragte sich mancher, ob es doch nicht besser wäre, das Ganze ganz sein zu lassen.
Nun fällt der DGUV die gar nicht so einfache Aufgabe zu, aus dem Ganzen etwas Sinnvolles zu zimmern. (Die Information heißt DGUV Information 215-210 und ist kostenlos zu beziehen. Lesen empfohlen.) Nichts Neues, aber immer wieder wichtig zu erinnern: Tageslicht. Früher kannten die Berufsgenossen kein Tageslicht, weil es nicht als Beleuchtung anerkannt war. Heute wird sogar die lokale Sprechweise für deutsche Länder geübt.
Mir geht allerdings nicht darum, sondern um den Umgang mit einem Fehler, der in einem offiziellen Dokument aufgetaucht war (ASR A3.4 Beleuchtung). Mit den ASR gibt der Staat die Zusicherung, dass Arbeitgeber, die danach handeln, von staatlichen Stellen nicht belangt werden: "Dabei sind die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) zu berücksichtigen. Bei Einhaltung der ASR kann davon ausgegangen werden, dass die in der Verordnung (Anm.: ArbStättV) gestellten Anforderungen erfüllt sind (Vermutungswirkung)."
Soweit, so gut. Aber: wie erfüllt man etwas, was man nicht erfüllen kann?
Wieso nicht? Das kann man schnell verstehen, wenn man versteht, was eine "vertikale" Beleuchtungsstärke ist:
Während es nur eine einzige horizontale Ebene gibt, die sich bestenfalls in der Höhe unterscheidet, gibt es unendlich viele vertikale Ebenen. Irgendwie dumm. Die Bearbeiter der Informationsschrift haben das gemerkt und versucht zu reparieren, indem sie die einst (in der BGR 131) vorhandene zylindrische Beleuchtungsstärke in die neue Schrift hinein geschmuggelt haben:
Demnächst in diesem Theater: Vorschriftenquiz: Wo ist die Ebene für zylindrische Beleuchtungsstärken?
Wer sie nicht findet, sollte sich keinen Kopf machen. Auch Fachleute finden sie nicht. Und wenn einer es doch schafft, wird er den Sinn der Sache nicht verstehen. Denn die einzelnen Beleuchtungsstärken aus den vier Richtungen addieren sich:Das soll man einem Fotografen weiß machen: Licht und Gegenlicht ergeben mehr Licht! Das stimmt schon irgendwie, aber nur, wenn man in dem eingezeichneten Zylinder Milch mit Licht aufwärmt.
Wer sich wundert, dass ihm im Betrieb nur Kolleginnen und Kollegen begegnen, die wie Zombies aussehen, möge sich die folgenden Zahlen angucken. Selbst Mitmenschen, die im eigenen Arbeitsraum ganz passabel aussehen, können so einen Zombie ergeben:
Das sind die (Kenn)Zahlen, die die Qualität der Beleuchtung in den Fluren und Gängen von professionell genutzten Gebäuden beschreiben. Sie sind entnommen DIN EN 12464-1 und der fast identischen CIE S 008, also Normen, die für Europa und für den Rest der Welt gelten.
Was bedeutet 100? Das sind 100 lx 20 cm über dem Fußboden gemessen, horizontal. Im schlimmsten Fall steht der Kollege direkt unter der Leuchte, Kopf nicht einmal einen halben Meter tiefer und sieht aus eben wie Zombies mit tiefen Augenschatten und einer glänzenden Nase. Den noch schlimmeren Fall, Beleuchtung von unten, findet man zum Glück aus praktischen Gründen nur in bestimmten Bereichen. (So werden z.B. Hexen im Theater gemacht).
Was bedeutet 28? Das ist die sog. "psychologische" Blendung. Für Büroräume gilt "19", und das ist zufriedenstellend für 47 % der fiktiven Benutzer. Was der Rest denkt, ist der Lichttechnik erst einmal egal. Was ist denn 28? Das lässt sich in gutem Deutsch schlecht ausdrücken. So wird die Zahl von der CIE kommentiert: Uncomfortable. Auf Deutsch: einfach störend. Ende der Skala.
Und die letzte Zahl 40? Das ist die Güte der Farbwiedergabe. Für Büros wird meistens 80 empfohlen, was für mich eine ziemlich miserable Farbwiedergabe bedeutet. (Wer es besser haben möchte, muss leider viel mehr Watt in die selbe Menge Lux stecken.) Was die 40 bedeutet, kann man wohl so schlecht demonstrieren, dass man in der Literatur keine prägnanten Bilder oder sonstige Abbildungen findet. Das liegt vermutlich daran, dass Lampen mit einer solchen Farbwiedergabe in Gebäuden unüblich sind. Daher zeige ich erst, wo die Lampen zu finden sind, die eine solche Farbwiedergabe ermöglichen (!)
Wer in etwa einen Eindruck von dieser Farbqualität haben will, ist auf seine Fantasie angewiesen. Dazu muss man wissen, dass auch Ra von 100 nicht bedeutet, dass ausgeprägte gesättigte Farben so wiedergegeben werden wie bei Tageslicht. Bei Ra = 90 spricht man von einer sehr guten Farbwiedergabe, was man gelten lassen kann. Wenn der Wert bei 80 liegt, muss man wissen, dass der so hingebogen wurde, dass auch Dreibandenlampen noch ein "Gut" bekommen, obwohl sie die meisten Farben gar nicht so gut wiedergeben. Das kann aber kein Mensch nachvollziehen, weil die Testfarben nicht mehr verfügbar sind. Die waren wohl irgendwann mal in den 1960ern diesseits der Realität zu verorten gewesen.
Und ein Ra von 40 war etwas, wogegen sich mein Chef mit Händen und Füßen gewehrt hatte (s. hier). Offensichtlich hat er nur verhindern können, dass solche Leuchtmittel in Büros selber verbaut werden, aber nicht in Bürohäusern. Also, wenn man die genormte Qualität vom Licht auf den Fluren von Büros vorstellen will, muss man auf dem unteren Bild den Unterschied von CRI = 90 und CRI = 50 nach unten verlängern und ...
Was man auch will, niemand wäre vermutlich imstande, sich ein Bild von der Flurbeleuchtung zu machen, die nur die geschriebenen Anforderungen erfüllen würde. Es lässt sich vermutlich auch kein Planer finden, der eine solche Beleuchtung entwerfen würde. Wenn - dann nicht mehr lange, denn bei einem solchen Referenzobjekt wäre es sein letztes Projekt gewesen.
Dennoch: Selbst wenn nur eine der "Qualitätsmerkmale" der Beleuchtung, Konzentrieren auf nur horizontale Beleuchtungsstärke, Beschränken der Blendung nur so weit wie erforderlich, Begrenzen der Farbwiedergabe auf die Fähigkeiten unterhalb der einer Quecksilberdampf-Hochdrucklampe, realisiert würde, entstünde eine Beleuchtung, deren Urheberschaft kein Lichtplaner gerne zugeben würde. Und solche Objekte gibt es zuhauf.
Ergo: Wenn Sie demnächst auf dem Flur einem Zombie begegnen, handelt es sich nicht um eine(n) verzauberte(n) Prinzen oder Prinzessin. Das Wesen könnte bei ordnungsgemäßer Lichtplanung tatsächlich zauberhaft aussehen.
Doch Tageslicht auf deutschen Firmenklos? (siehe Bundesregierung streitet über Tageslicht in Firmentoiletten) Die Arbeitsstättenverordnung, auf der der Buddha gesessen hat, wurde endlich vom Bundesrat befreit. Dat weer ook Tied! Der, Buddha alias Altmaier, hatte sich eigenmächtig (?) darauf gesetzt, nachdem sich ein gewisser Herr Kramer beschwert hatte, dass Arbeitnehmern abschließbare Spinde als Recht zugewiesen würden und vor allem, weil alle Firmentoiletten eine Sichtverbindung nach Außen haben sollten. Gott verhüt´s! Sichtverbindung vom gemütlichsten Ort auf dem Planeten nach Außen bedeutet auch eine Sichtverbindung von außen zur gemütlichen Sitzung! Da gleich zwei Ministerinnen das Ganze heimlich vorbereitet haben sollten, protestierte Herr Kramer heftig über die Presse. Er ist nämlich nicht irgendein Kramer, sondern der leibhaftige Präsident der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände. Der oberste deutsche Arbeitgeber also. Und der war über die Entstehung der neuen Arbeitsstättenverordnung nicht informiert worden. Wie die Ministerinnen Ursula von der Leyen und Andrea Nahles (hier und dort) wohl haben ihn übergehen können? Nur in Absurdistan ist alles möglich. Daher hat der BDA-Präsident seinem Ärger Luft gemacht, indem er erzählte, er käme sich vor wie in Absurdistan. Recht hat er, meistens jedenfalls. Daher muss ich annehmen, dass auch Deutschland zum intergalaktischen Staat Absurdistan gehört. So war es auch den Pressemeldungen zum Thema zu entnehmen, deren schnelles Wachstum wir dokumentiert haben. (Von wegen Grimms Märchen, in denen ein Körnchen Wahrheit stecken soll. In der besagten Story steckte etwa ein halbes Körnchen und von der Wahrheit nicht einmal die Hälfte.) Am meisten hat sich der Vizefraktionsvorsitzende der Christlichen Sozialen (!) Union aufgeregt und den Vizekanzler öffentlich aufgefordert, Frau Nahles "bei diesem Irrsinn zu stoppen". Anscheinend hatte Frau Nahles fertig. An die Frau von der Leyen wagten sich die Kritiker nicht mehr, denn sie befehligt mittlerweile die drittgrößte Armee der NATO. (Wenn dies nicht ganz stimmen sollte, schwer bewaffnet sind die Ihrigen schon, auch wenn über deren Treffsicherheit sich trefflich streiten lässt.)
Nu können sich die deutschen Arbeitnehmer freuen! Die vermutlich kürzeste, aber umso wichtigste Vorschrift kommt zurück: Die Sichtverbindung nach draußen. Die ist ein Alleinstellungsmerkmal des deutschen Arbeitsrechts - und wenn alle noch so laut schreien "Alle Politiker raus" und "Alle Gesetze auf die Müllkippe" - mit Ewigkeitswirkung. Wer nicht glaubt , dass ein gewisser Dr. Lammert, seines Zeichens der Präsident des Deutschen Bundestages, gestern in der Semper Oper die Wahrheit sagte, als er behauptete, dass Deutschland zwar nicht das Paradies auf Erden sei, aber von vielen Menschen dafür gehalten werde, hier ist der Beweis: Selbst Amerikaner beneiden uns wegen dieser Vorschrift. Und selbst die Dänen, die die heiligsten Sozialgesetze ihr eigen nennen, dürfen sich nur auf ihr Recht auf Tageslicht am Arbeitsplatz berufen, aber nicht auf eine Sichtverbindung zur Natur. (Na, ja, manchmal auf die verbaute bzw. versaute Natur)
Jetzt zurück zum Absurdistan. Dem BDA-Präsidenten war die Regelungswut der beiden Ministerinnen übel aufgestoßen. Stimmt, da sind jede Menge ganz neue Vorschriften in der ArbStättV, die vorher nie da waren. Stimmt voll und ganz, oder auch nicht? Die waren nämlich in der Bildschirmarbeitsverordnung und regelten z.T. die gleichen Dinge. Ein bürokratisches Unding! Ergo hat das Arbeitsministerium die beiden Verordnungen zusammengepackt. Das nennt sich Deregulierung - alle überflüssigen Vorschriften entfernen, vor Allem Doppelregelungen. Wer solche heilsamen Bereinigungen von Vorschriften verhindert, soll von mir aus König von Absurdistan werden. Aber wie soll man es nennen, die BRD zum Absurdistan auszurufen, weil nicht nur einer geschlafen hat? Vielleicht schlafen sie immer noch, weil sie denken, diese Vorschriften aus der ehemaligen BildscharbV könnte man so einfach weglassen. Dann hätten wir das nächste Verfahren der EU-Kommission am Halse. Die hatte nämlich diesbezügliche Vorschriften schon 1989 erlassen und geklagt, weil der deutsche Bundeskanzler so schlappe 7 Jahre für die Umsetzung eines Teils gebraucht hatte. Die EU-Arbeitsstättenverordnung gar musste bis 2004 warten, ehe das deutsche Arbeitsrecht entsprechend renoviert wurde. Das lag bestimmt nicht an der Überlegenheit des alten deutschen Rechts. Aber an dem neuen Bundeskanzler. Leider habe ich von dem keine Karikatur. (Man wird auch sobald keine bekommen. Der Herr hat einfach keinen Humor.)
Die gute Nachricht für die Beleuchtung ist, es gibt nicht mehr zwei Verordnungen, die Beleuchtung und Sehen regeln. Wenn wir Glück haben, gibt es eine neue ASR Beleuchtung. Die alte kann man nämlich nicht anwenden. Die schlechte Nachricht trifft die Bildschirmhersteller. Jetzt können sie nicht mehr Normen machen, in denen drin steht, dass Bildschirme ruhig glänzen dürfen, da die EU gesagt haben soll, dass man dann andere Beleuchtung vorsehen muss. (Wenn die wüssten, wie einer am Bahnhof denkt, wenn sein Handy die Straßennamen für sich behält, weil das Display glänzt.)
Da ich in vorauseilendem gehorsam die kommende ArbStättV schon 2015 kommentiert hatte, füge ich den Beitrag hier (cua_15_01-arbstattv) ein. Fast alles dürfte weiterhin so bleiben. (Bitte in den nächsten Monaten CUA nach dem Nachfolgeartikel absuchen.)
Das hier ist keine Horrormeldung, und auch keine Begründung für Brexit: Nach dem Willen der EU sollen bis 2022 alle Leuchtmittel verschwinden, die nicht LED sind. Aber keine Sorge, Kerzen lässt sie unangetastet, sie dienen ja nicht unbedingt als Beleuchtung.
Witzig ist festzustellen, was die EU unter Licht versteht. Hier ist eine Liste von Ausnahmen zu späteren Regelungen (bitte auf den Wortlaut achten):
Anwendungen, bei denen der primäre Zweck des Lichts nicht die Beleuchtung ist, wie
i) das Aussenden von Licht als Agens in chemischen oder biologischen Prozessen (z. B. Polymerisation, ultraviolettes Licht, das zum Aushärten/Trocknen/Härten verwendet wird, fotodynamische Therapie, Gartenbau, Tierpflege, Insektenschutzmittel),
ii) die Bildaufnahme und die Bildprojektion (z. B. Foto-Blitzlichtgeräte, Fotokopierer, Video-Projektoren),
iii) die Wärmeerzeugung (Infrarotlampen),
iv) die Signalgebung (z. B. Lampen für die Verkehrsregelung oder für die Flugplatzbefeuerung);
Also: UV ist Licht, IR auch. Ist das so wichtig? Eigentlich nööö, ist eher überlebenswichtig, wird aber in der Lichttechnik seit 1924 stets verneint. Und unsere hochmoderne Normung zu biologisch wirksamem Licht lässt es auch außer Acht. Seltsam was?
Eigentlich dachten viele, das Weltkartell Phoebus sei ein Phantom, oder ein Hirngespinst von Leuten, die der Industrie Böses andichten wollen. Nicht wenige hielten es für ein Gerücht. Nun haben wir es fast amtlich - es gehört zu Irrtümern oder Legenden oder Kuriositäten der Lichtgeschichte, so betitelt in einem Artikel von Henning v. Weltzien in Licht 4-2016. Fast amtlich, weil der Autor nicht nur ehemaliger Vorsitzender der LiTG ist, sondern auch von der Firma stammt, dessen ehemaliger Vorstand Wilhelm Meinhardt die Fäden des Kartells geknüpft hatte.
Kartelle sind der Stoff, aus dem viele Krimis gemacht werden. Einst waren sie gang und gäbe, Raubtierkapitalismus eben. Heute gibt es sie immer noch, legal. Die meisten dürften aber illegal sein, so es die überhaupt gibt. In unserem Lehrbuch für Soziologie beschrieben mehrere Kapitel das Wesen und Unwesen von Kartellen. Bei dem hier angeführten Kartell ging es um die Beschränkung der Lebensdauer von Glühlampen auf 1.000 h. An der Uni hatte uns der Professor erklärt, dies sei Ergebnis einer Optimierung aus Kosten für die Herstellung, den Betrieb und den Energieaufwand. So weit, so gut! Warum wird die Story aber seit 1924 erzählt? Haben sich die Kostenrelationen in fast 100 Jahren nicht geändert?
Manche Dinge ändern sich auch in 200 Jahren nicht, wenn man sie in Ruhe lässt. Im vorliegenden Fall diente die Sache auch einem hohen Ziel: "… das sollte natürlich zu laufenden Verbesserungen im Interesse der Verbraucher führen. …" Phoebus S.A., ein Gebiets-, Normen- und Typenkartell im Dienste der Menschheit! Da verstehe einer, warum die verboten wurden! Keine Ahnung, manchmal werden Gesetze von Politikern gemacht, die von Wirtschaft keine Ahnung haben. Heute ist so etwas nur möglich, wenn man alle Lobbyisten in eine Wirtschaft einlädt und sehr tief ins Glas schauen lässt. Bis die aufwachen, muss das Gesetz schnell durch. Manchmal klappt es auch.
Den Beitrag sollte man als Ganzes lesen, um sich in die Materie einzuarbeiten. Was er leider nicht sagt, ob dieses Kartell unter Irrtümer, Legenden oder eher Kuriositäten einzustufen ist. Wo der Gesetzgeber solche Gebilde einordnet, kann man beim Bundeskartellamt erfahren, das man bestimmt nicht zur Pflege von Gebiets-, Normen- und Typenkartellen eingerichtet hat. Mehr Auskunft gibt z.B. § 298 StGB. Ansonsten spricht das Strafgesetzbuch unter Wirtschaftskriminalität auch den Submissionsbetrug in § 263 an. Nun ja, das alles ist neu und war 1924 nicht abzusehen. Mal sehen, was die ostasiatischen Technologiefirmen daraus in Sachen LED machen. Übung haben sie ja: "Preisabsprachen: EU verhängt Milliardenbuße gegen TV-Hersteller - Die EU spricht von Kartellen "wie aus dem Lehrbuch". Sieben Hersteller von Bildröhren müssen eine Geldstrafe von insgesamt 1,47 Milliarden Euro zahlen. Laut den Wettbewerbshütern teilten sie die Märkte über einen Zeitraum von fast zehn Jahren unter sich auf." Die Höchststrafe traf übrigens ein Mitglied des Phoebus-Kartells. Früh übt sich …