Posts in Category: Allgemein

Samsung kann nicht LED

2014

 

Wie groß ist ein Riese? Eigentlich egal, wenn er nicht David gegenüber steht. In der Industrie sieht es allerdings anders aus. Ein Riese ist einer, der alles kann. Und alles in großen Stückzahlen. So einer ist Samsung: Einer der größten Firmengruppen der Welt, von Schiffbau bis Smart Phone, immer vorne dran, wenn nicht Erster. Bei LED bestimmt nicht ein kleines Licht (hier Achtung: Link möglichst schnell benutzen. Grund steht unten zu lesen)

Heute wurde bekannt, SAMSUNG gibt LED als Lichtquelle auf. Quelle: ARD Teteletext

Es grüßt Sie herzlich unser Wappenvogel. 

Licht und Lichttag

2014

 

Was ist ein "Lichttag"? Wer gewährt einem den? Und wer hat einen Anspruch darauf? 

Die Ösis schaffen es immer wieder, andere Menschen zum Wundern zu bringen. Vor einigen Jahren hatte ich mich gewundert, wie schnell und bündig sie eine Regelung geschaffen haben, die unserer ASR A3.4 zur Beleuchtung von Arbeitsstätten entspricht. Während nördlich der Alpen ganze Heerscharen von Experten viele Jahre gebraucht haben, eine Regel aufzustellen, die nicht einmal funktionieren kann, aber dafür umso länger ist, haben die Ösis eine ganz kurze Regel geschaffen. Und sie funktioniert … (hier) Die Sache mit den Lichttagen haut aber den Stärksten um!

So steht es in dem Schreiben der Medizinischen Universität Wien geschrieben:
"Liebe Kolleginnen und Kollegen,
bis zum in Kraft treten des EDM wurde die Lichttagsregelung an den einzelnen Organisationseinheiten oft verschieden gehandhabt. Der Betriebsrat möchte Sie daher auf die nunmehr gültige Handhabung aufmerksam machen:
Einen Anspruch auf Lichttage haben jene MitarbeiterInnen, die überwiegend (mehr als die Hälfte der täglichen Arbeitszeit) in den Arbeitsräumen des Allgemeinen Krankenhauses (AKH), die nicht natürlich belichtet sind, beschäftigt werden. Die Lichttage ergeben sich aus einer zusätzlichen täglichen Ruhepause in der Dauer von 20 Minuten. Für jeden Monat, der überwiegend in solchen Räumen verbracht wird, fällt ein Lichttag an, jedoch maximal 11 Tage pro Jahr.
Für jeden Monat, in dem MitarbeiterInnen nicht überwiegend, das heißt nicht mehr als die Hälfte der Arbeitszeit in nicht natürlich belichteten Arbeitsräumen tätig sind, besteht kein Anspruch auf einen Lichttag.

Mein AMpelmann
Regelung Lichttage

LED - Photobiologische Sicherheit

2014

 

Photobiologische Sicherheit von Licht emittierenden Dioden (LED)

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat im Jahr 2013 eine Studie zu diesem Thema veröffentlicht (Projektbericht F 2115, L. Udovičić, F. Mainusch, M. Janßen, D. Nowack, G. Ott). 

Das Kurzreferat besagt Folgendes: 

Fünfzig Jahre nach ihrer Erfindung erobern Licht emittierende Dioden (LED) immer mehr Anwendungen und halten zunehmend Einzug sowohl im beruflichen als auch im privaten Bereich. Da die rasanten Fortschritte der LED-Technologie zu immer leistungsstärkeren LED führen, stellt sich aus Sicht des Arbeitsschutzes die Frage nach der photobiologischen Sicherheit von LED. Welche Richtlinien und Normen sind bei der Bewertung zu beachten? 

Bei der Beurteilung der Sicherheit von Beschäftigten an Arbeitsplätzen mit LED ist die Europäische Richtlinie 2006/25/EG über künstliche optische Strahlung zu berücksichtigen, in der Mindestvorschriften und Expositionsgrenzwerte zum Schutz von Augen und Haut festgelegt sind, und die mit einer Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung (OStrV) in nationales Recht umgesetzt wurde. Die erforderlichen Messverfahren und die Berechnungsmethodik sind in der harmonisierten Norm DIN EN 62471:2009 „Photobiologische Sicherheit von Lampen und Lampensystemen“ festgelegt. Die Norm unterteilt die Quellen inkohärenter optischer Strahlung (wie Glüh-, Leuchtstofflampen, LED, usw.) in vier Risikogruppen: in die Freie Gruppe (keine photobiologische Gefährdung) und in die Risikogruppen 1 bis 3 mit steigendem Gefährdungspotential. 

Dieser Bericht stellt die Ergebnisse der Bewertung photobiologischer Sicherheit unterschiedlicher LED nach den Bestimmungen der Lampensicherheitsnorm vor. Dabei wurden überwiegend LED im sichtbaren Spektralbereich untersucht. Beispielhaft wurde je eine LED, die im ultravioletten bzw. infraroten Spektralbereich emittiert, beurteilt. Die untersuchten LED im sichtbaren Spektralbereich (34 einzelne LED mit oder ohne Linse, drei LED-Taschenlampen, fünf LED-Lampen, ein LED-Reflektor) erreichten maximal die Risikogruppe 2 aufgrund der Überschreitung der Emissionsgrenzwerte für photochemische Netzhautschädigung: Die photochemische Netzhautgefährdung durch LED ist die dominierende Gefährdung im sichtbaren Spektralbereich. Keiner der Emissionsgrenzwerte für thermische Netzhautgefährdung wurde überschritten. 

Bei fast allen LED, bei denen die Emissionsgrenzwerte der Freien Gruppe überschritten wurden, handelte es sich um Weiß- oder Blaulicht emittierende LED (Ausnahme: eine Grünlicht emittierende LED). Der Expositionsgrenzwert für die photochemische Netzhautgefährdung bei einem langzeitigen, absichtlichen Blick aus kurzer Distanz in eine Weiß- oder Blaulicht emittierende LED kann schon nach 10 Sekunden überschritten werden. Die Summe der Einzelexpositionen kann diese Zeit an bestimmten Arbeitsplätzen (z. B. in der LED-Industrie, bei der Installation von Beleuchtungsanlagen, in der Theater- und Bühnenbeleuchtung) rasch übersteigen. 

Schlagwörter: 

Licht emittierende Dioden, LED, Lampensicherheitsnorm, künstliche optische Strahlung, photobiologische Sicherheit, photobiologische Gefährdung, Risikogruppe

LED als Kunst

Der vollständige Bericht kann hier heruntergeladen werden:

http://www.baua.de/de/Publikationen/Fachbeitraege/F2115.html;jsessionid=B1F5B1F6960D265302CCC6D2CD3B8A29.1_cid323

Nicht von dieser Welt

2014

 

LED schafft Licht

In dem neuen Heft von Licht, das ich heute bekommen habe, sind wunderschöne Leuchten abgebildet, die ein Nachwuchsdesigner, Arnout Meijer, kreiert hat. Sie kommen meinem Ideal sehr nahe, wonach eine Leuchte immer zwei Funktionen erfüllen soll: Selbst leuchten (also ein Möbelstück sein) und beleuchten (also funktionell sein). Die Trennung in funktionelle Objekte, z.B. Industrieleuchten, und Objekte mit stets fragwürdiger Funktionalität (Wohnraumleuchten) habe ich immer abgelehnt, es sei denn, man will ausdrücklich das eine oder das andere. Z.B. soll ein Flakscheinwerfer die anfliegenden Kampfmaschinen anleuchten, aber nicht seine eigene Umgebung - aus verständlichen Gründen. Das Gegenstück, möglichst Null Funktionalität, sprich kein Störlicht in der Umgebung, gilt für leuchtende Objekte, die rein dekorativ wirken sollen. 

Wie Menschen darunter leiden, wenn ihre Umgebung mit rein funktionellem Licht beleuchtet wird, habe ich an eigenem Leib erfahren, als ich in dem Verwaltungsgebäude in Berlin arbeiten musste, in dem die erste "BAP"-Installation hing, die noch vor der Erfindung des Namens in 1970 angebracht worden war. Dort, wo Leuchte war oder sein sollte, war es dunkel als in der Umgebung, weil die Leuchtdichte geringer war als die der Decke. Man musste nicht, wo das Licht herkam, und wozu es denn diente. Denn die Tische waren hell, die gesamte Umgebung mit Stellwänden dunkel. Dass dieses nicht den lichttechnischen Grundregeln entsprach, hatte bereits etwa 1974 ein Professor für Lichttechnik gutachterlich bestätigt. Später hat ein Architekt mit viel lichttechnischem Wissen die Begründung des Unwohlseins nachgeliefert: Die Stellwände sahen fahl aus gegenüber der Umgebung. Wir selbst waren in den Raum gegangen, weil wir und für die Blendfreiheit der Beleuchtung interessierten. Siehe da, die Beleuchtung, von der man keine Leuchten leuchten sieht, blendet schlimmer als die übelsten Funzeln, die nicht der Rede wert schienen. 

Thanks for the sun

Wie gefährlich!

2014

 

Gestern erreichte mich die Anfrage von einer Privatperson, die ihre Wohnung mit LED-Leuchten beleuchten möchte. Den Fragen entnehme ich, dass sie viel über die Gefährlichkeit von LED gelesen hat. An sich keine schlechte Haltung, wenn man sich erkundigt, ob man sich nicht den Teufel ins Haus holt. Leider erkannte ich aus den Fragen, dass die öffentliche Diskussion schlimme Folgen haben kann, wie z.B. einst die Frage nach den Strahlungsschäden  durch Bildschirme. Damals haben sich viele von den Gewerkschaften bis hin zur Financial Times gewaltig blamiert; eine echt anständige Organisation, die bei der Nobelpreisvergabe dabei ist, eine beschämende Figur abgegeben, und viele seltsame Menschen sogar halbe Volksaufstände unter Belegschaften riskiert, um ein paar "Strahlungsfilter" zu verkaufen. Nicht zu vergessen, der "strahlungsfressende Kaktus" und die Bildschirmkäppi mit Bleieinlage im Schirm. Selbst Bildschirmjacken mit Bleiplatten drin gab es zu kaufen.

Was war die Realität? Erstens war die "Strahlung" meistens keine, sondern nur ein statisches elektrisches Feld. Zweitens, gab und gibt es die überall. Und drittens, Millionen von Menschen arbeiten unter elektromagnetischen Feldern, deren Stärke die der damaligen Bildschirme um den Faktor eine Million oder mehr überstieg. Mir selbst haben Menschen viele Ausführungen zu sonstigen Aspekten geglaubt, manchmal etwas ungläubig abgenommen, aber nie die Dinge, die etwas mit Strahlung haben sollen. Dabei hatte ich mit zwei Kollegen die Angelegenheit im Jahre 1979 in einem Buch - für mich abschließend - behandelt.

Lass die Leute doch ihre Angst ausleben? Leider kann man so nicht handeln, wenn es sich um eine wichtige Technologie handelt. das sieht man an dem Nachlass der einstigen Strahlungshisterie. Menschen schieben auch heute noch ihre Bildschirme an das andere Ende des Tisches, erleiden Rückenschmerzen oder Augenbeschwerden - ggf.  beides -, ohne zu merken, warum sie so handeln. Und LED? Damit werden wir leben - nicht nur müssen, sondern auch wollen -, weil die Technologie viel Neues und Positives bietet. Wir müssen nur aus dem Schatten der Leuchtstofflampe treten.

Und dieser ist gewaltig. Sie ist eine weltumspannende Technologie, die sich seit den 1930er Jahren entwickelt hat. Sie hat das Arbeitsleben vollständig umgekrempelt. Und sie war selten geliebt, weil man sie nicht mit den Benutzern entwickelt hat, sondern sogar gewollt gegen sie. Wer sie kritisierte, wurde niedergemacht, durfte auf Kongressen nicht reden, wurde von Fachleuten bestenfalls milde belächelt. Den Ruf "Neonlicht" verlor sie nie. Uns selbst hat man geglaubt, als wir schrieben, dass Beleuchtungen mit der Leuchtstofflampe nur bei 20% Akzeptanz finden. Hingegen wurden die Artikel über Beleuchtungen, die bei bis zu 90% Akzeptanz fanden, eher skeptisch gelesen. Auch mit der Leuchtstofflampe …

Man sollte alles tun, damit die LED nicht in den Geruch kommt, Neonlampe 2.0 zu sein.

Mein AMpelmann