Licht und Prüfung
06.08.2014
DIN-geprüfter Lichttechniker
Leider zu spät entdeckt – wahrscheinlich wegen des Datums der Meldung: DIN und TÜV Rheinland haben am 1. April angekündigt, dass es künftig anders werden soll mit den Lichttechnikern: „Personenzertifizierung zum DIN-Geprüften Lichttechniker Innenbeleuchtung zeigt den Unterschied“, heißt es in der Meldung. Weiter heißt es: "Das neue Zertifizierungszeichen DIN-Geprüft für Lichttechniker in der Innenbeleuchtung dokumentiert den Erwerb von Fachkenntnissen entsprechend des Entwurfs der DIN 67517". Neben dem theoretischen Teil müssen die Teilnehmer auch nachweisen, dass sie die erworbenen Kenntnisse durch praktische Erfahrung vertieft haben.
Tatsächlich konnte sich bislang jeder, der eine Glühlampe von einem Ofen unterscheiden konnte, Lichttechniker nennen. „Lichttechniker“ ist in Deutschland kein geschützter Beruf und auch keine geschützte Berufsbezeichnung. Rein rechtlich darf sich jede Person so nennen und in diesem Bereich arbeiten, da es für diesen Begriff keine gesetzlich vorgeschriebene Ausbildung oder Prüfung gibt. Ähnlich verhält es sich mit verwandten Bezeichnungen wie „Beleuchter“ oder „Lichtdesigner". Damit stehen die Angehörigen der besagten Berufe nicht ganz allein. Der wohl bekannteste nicht geschützte Beruf in Deutschland ist der des Journalisten bzw. der Journalistin.
Während die Handwerker unter den Lichttechnikern keinen Schaden haben anrichten können, außer dass sie Lux für eine gesetzliche Vorschrift halten, schaffen es diejenigen, die sich zu Höherem berufen fühlen, lässig, die Jahresproduktion der deutschen Windmühlen zur Beleuchtung von unnützen Büroflächen einzusetzen. Nun ist der Anfang gemacht. Das sind aber die Schreibtischtäter, die qua Amt in Gremien geschickt werden, die lichttechnische Normen schreiben. Die Handwerker müssen später schimpfend deren Werke in die Praxis umsetzen.
Einem dieser Herren ist aber etwas gelungen, was zur Ehrenrettung seinesgleichen gereicht hat. Er erfand den Begriff "Sachkundiger", der demnächst in einem DGUV-Grundsatz beschrieben werden wird (DGUV-Grundsatz 315-201 Anforderungen an die Ausbildung von fachkundigen Personen für die Überprüfung und Beurteilung der Beleuchtung von Arbeitsstätten)." Dieser Grundsatz musste aber einen Passus enthalten, wonach die DGUV niemanden verpflichten kann, Personen danach schulen zu lassen. Der Begriff selbst ist aber viel älter und stammt aus der Mitte des 20. Jahrhunderts. Ich kannte einen technischen Aufsichtsbeamten, der die Betriebe auf sanftem Wege dazu gebracht hat, ihre Beleuchtung von Sachkundigen planen und prüfen zu lassen.
Die bittere Realität - und gleichzeitig die Erklärung für die Misere der Beleuchtung - ist, dass nach meiner langjährigen Erfahrung bestenfalls 10% der Planung von Beleuchtungsanlagen aus qualifizierter Hand erfolgt, wahrscheinlich eher 5 %. Eigentlich braucht man zu dieser Erkenntnis keine Erfahrung, sondern nur eine Aufstellung der Absolventen geeigneter Einrichtungen in Deutschland. Deren Zahl, im Verhältnis zu der Zahl der Arbeitsplätze in der Wirtschaft und neu erbaute/renovierte Räume im Privatbereich gesetzt, sagt schon alles.
Wer sich zertifizieren lassen will, muss Vorkenntnisse mitbringen, die hier spezifiziert sind. Er/sie muss noch dazu viel Geld mitbringen, deen allein die Nutzung des Zertifikats kostet 8 Gebühreneinheiten à 47 Euro pro Jahr.
Kooperationspartner sind die Trilux Akademie, Arnsberg (+ Leipzig, Nürnberg) und das Bundestechnologiezentrum für Elektro- und Informationstechnik e.V. in Oldenburg. Der Ausbildungsplan basiert auf 11 Modulen mit je 8 Unterrichtsstunden. Der Lehrgang kann komplett gebucht werden (2.950 € per 1. August).
Bei DIN CERTCO fallen weitere Zertifizierungskosten an. Kontakt hier. Die Aufstellung der Gebührenordnung hier.