Gerichte  beschäftigen sich mit Lumens und Lügen

 

Diese Woche meldete das i-Magazin (Originalmeldung) von einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt, das die Firma XAL gegen Planlicht erwirkt hat. Es geht um was Neues: Platinenlumenwerte von LEDs. Oder doch nichts Neues? Eigentlich nicht. Das Gericht urteilte gegen Katalogangaben, die LED-Leuchten effizienter und weniger blendend erscheinen lassen. So gesehen kommt das Urteil einige Jahrzehnte zu spät. In diesem Blog wurde mehrfach auf "Betrug" hingewiesen, den es nicht erst seit der Einführung der LED gibt (hier oder da oder dort).

Das Gericht hat sich diesmal aber außergewöhnlich detailliert mit den Lügenmechanismen befasst:

  • "• Die Bewerbung von LED-Leuchten mit Lumenwerten, die sich auf die LED selbst und nicht auf die Leuchte beziehen, ist zu unterlassen - insbesondere, wenn für Kunden nicht klar erkennbar ist, worauf die Angabe sich tatsächlich bezieht.
    • Ein nicht deutlich zuordenbarer Hinweis „Lumenangaben=Platinenwert“ im allgemeinen Beschreibungstext ist dafür nicht ausreichend.
    • Bei der Bewerbung von LED-Leuchten darf keine Leistungsaufnahme angegeben werden, die geringer ist als die tatsächliche Leistungsaufnahme.
    • Nur eine Leuchte, deren UGR-Wert (Unified Glare Rating) tatsächlich kleiner 19 ist, darf auch so beworben werden. Erfüllen andere Leuchten derselben Familie dieses Kriterium nicht, dürfen sie auch nicht derart beworben werden."

Wozu solche Sitten führen können, ist anderswo lange bekannt: Die US Autoindustrie gab die Leistung ihrer Autos stets ohne Zusatzaggregate an, als wenn es nur ein Auto gäbe, dessen Motor ohne Kühlpumpe läuft. Ende 1960er Jahre stellten Franzosen fest, dass der obligatorische Propeller zum Kühlen eigentlich fast nie benötigt wird, aber gerade dann, wenn er absolut überflüssig ist - bei Vollgeschwindigkeit - fraß der ca. 5% der Motorleistung. Also Hunderte Millionen Autos, die 5% des Benzins wegwerfen. Auf diese Entdeckung wären die Amerikaner nie gekommen. Weil sie auch sonst  nicht so genau hingeguckt haben, ist heute ihre Autohauptstadt Detroit kein Hingucker. Sie ist pleite und besteht zum größten Teil aus Ruinen. Mir ist noch frisch in der Erinnerung, wie unsere Helden, die die IS mit ihren Tornados von oben bespitzeln sollten, nachts nicht fliegen konnten. Neue Beleuchtung

Besonders bemerkenswert finde ich das Urteil zu UGR. Was ich sonst vom Methodenragout halte, das zu UGR führte, habe ich anderswo geschrieben (hier). UGR 19 bedeutet, dass 47% der Insassen eines so beleuchteten Raums zufrieden sein werden. Offenbar gibt es Anbieter, die auch das überbieten (oder unterbieten?). Vor Jahrzehnten hatten wir nachgewiesen, dass die "absolut" Blendfreien - die BAP-Leuchten - von über 50% als eine Gefährdung ihrer Gesundheit erlebt wurden. Kann man Blendung weglügen? Offenbar geht es.

Wir brauchen jetzt Katalogjäger. Mir fallen da die Abmahnanwälte ein. Die müssten seit dem Abflauen der Musik-Downloads ziemlich unbeschäftigt die Blues singen. Aber von UGR werden sie auch nicht satt. Die Europäische Normung will die nämlich abschaffen. Nein. nicht die Blendung, die bleibt. Es gibt eine neue Bewertung, und die heißt jetzt RUGL. Zwar steht nirgendwo, was das sein soll, aber, wer Geduld hat, findet irgendwo im Dokument, das sei Unified Glare Rating limit. Mal was Neues. Und die RUGL gilt im Bereich der Tätigkeit. Was das ist? "Bereich, der eine oder mehrere Sehaufgaben enthält". Hingucker also. Früher hat man vom Bereich der Sehaufgabe gesprochen. Die gibt es naturgemäß immer noch. Man muss nur herausfinden, wie der Bereich der Sehaugabe mit dem Bereich der Tätigkeit zusammenhängt, der mehrere Sehaugaben enthält. Was eine Sehaufgabe ist, muss man woanders suchen. Ich melde mich, wenn ich das herausbekommen habe.

Unsere Richter können beruhigt in die berufliche Zukunft gucken. Auch wenn alle Einkommensquellen versiegen, können sie prima Geld bei Einigungsstellen verdienen, wenn Betriebe die Normen ernst nehmen und umsetzen wollen.

LED als Kunst

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