Als hätte man sie bewusst in Auftrag gegeben: Die Studie „Lack of exposure to natural light in the workspace is associated with physiological, sleep and depressive symptoms.“, veröffentlicht online in Chronobiology Int. in November 2014, wird mit der neuen ArbStättV2015 in Druck gehen. Message:
Was die beiden miteinander zu tun haben? Mit der ArbStättV2015 kehrt die Lieblingsvorschrift von Deutschen zurück: Alle Arbeitsplätze müssen wieder Sichtkontakt nach außen haben - wie vor 2004. Damals hatten zwei Politiker, die man aus dem Amt hat tragen müssen, Ede Stoiber alias Ministerpräsident des Freistaates Bayern, und Wolfgang Clement, der erste und vorerst einzige Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit, immer in dieser Reihenfolge, die Sichtverbindung aus der Arbeitsstättenverordnung von 1975 gestrichen.
Mit dieser Vorschrift stand die BRD allein in der Welt da. Nicht einmal die Skandinavier, die vorgeben, die höchste Humanität am Arbeitsplatz erzielt zu haben, hatten es je geschafft, den Menschen am Arbeitsplatz einen Hauch von Freiheit zu geben. Nur in Dänemark musste jeder Arbeitsplatz Tageslicht haben. Wo es aber herkam und wie stark, war Gott oder dem Architekten überlassen. Im Lande der unbegrenzten Möglichkeiten - will heißen, dort ist alles möglich - dürfen Menschen nicht einmal vom Tageslicht am Arbeitsplatz träumen. Noch schlimmer: Früher - man denke nur an Filme wie "Das Appartement" - gab es in den Büros Fensterplätze für die Auserwählten und (Mini)Kabuffs im Großraum für das gemeine Volk. Seit etwa 40 Jahren herrscht Gerechtigkeit: Alle sitzen in der Innenraumzone, die Fensterzone ist Gang.
Im Jahr 2015 kommt die Vorschrift zurück. Warum diese Freude? Da muss man lange in der Geschichte der Lichttechnik blättern, um sie zu verstehen. Ein Wissenschaftler, dem man dies nicht abnehmen wollte, weil seine Studien fehlerhaft sein sollten, behauptete, dass das Tageslicht alle lebenswichtigen Funktionen des menschlichen Körpers steuere. Dies glaubte er, experimentell nachgewiesen zu haben.
Damit störte er die Kreise gewisser Kreise, denen es darum ging, alle Arbeitsstätten künstlich zu beleuchten und zu klimatisieren. Und daran zu verdienen. Den Segen dazu hatte die deutsche Arbeitsmedizin gegeben: „Menschen in fensterlosen Fabrikationsräumen haben - sofern diese in arbeitshygienischer Sicht optimal gestaltet sind - keine gesundheitsschädigenden Einflüsse zu befürchten“ - in vorauseilendem Gehorsam. Denn man wollte dem Traum von der unterbrechungslosen Produktion dienen: „ Erst die Einführung der Leuchtstofflampen hat es ermöglicht, zwei alte Wünsche der Technik zu erfüllen, nämlich die Arbeit in fensterlosen und genau klimatisierten Räumen auf der einen Seite und die von der Tageszeit unabhängige kontinuierliche Maschinenarbeit auf der anderen Seite.” (Schober, 1961).
Die Kreise der gewissen Kreise waren derart gestört, dass die Deutsche Lichttechnische Gesellschaft, alias LiTG, hochkarätige Experten mehrfach bemühte, mit Expertisen seine Vorstellungen zunichte zu machen. Mal war der Rechtsunterzeichnete des Auftrags eine Führungskraft der Firma O. und der Linksunterzeichnete eine der Firme Ph. - und mal auch andersherum -. das Ziel war aber dasselbe: Was nicht sein darf, darf eben nicht sein. Alle deutschen Arbeitsplätze sollten künstlich beleuchtet sein, denn: “Bei seitlicher Befensterung können gehobene Ansprüche an die Beleuchtung, wie sie in der künstlichen Beleuchtung gestellt werden, nicht befriedigt werden.” hieß es in einem Beitrag, der auf der LiTG-Sondertagung: “Auge-Licht-Arbeit” im Jahre 1971 präsentiert wurde. Dass derjenige, der diese hehren Worte sprach, das lichttechnische Labor der Firma S. leitete, die die Mutter der Firma O. war, und dazu ihr Geld mit Leuchten verdiente ...? Ach, was soll´s! Gehobene Ansprüche an die Beleuchtung - darum geht es. Und wer diese bestimmt?
Die erste Expertise durfte der Herr schreiben, der die Verbindung zwischen der Leuchtstofflampe und dem Traum der Technik hergestellt hatte. Die zweite schrieb dann sein Adlatus und Nachfolger im Institut. Stück für Stück wurden dem unangepassten Herrn seine unpassenden Thesen widerlegt. Vor allem die Vorstellung, dass ein gesunder Arbeitsplatz Tageslicht benötige, das den Verlauf seiner Körperfunktionen mit dem der Natur synchronisiere.
Auch als ich 1990 empirisch nachwies, dass alle gesundheitlichen Beschwerden, die Menschen in Büros erleben, mit zunehmendem Abstand ihres Arbeitsplatzes vom nächsten Fenster zunehmen, scherte sich keiner darum. Was nicht sein darf, darf nicht einmal diskutiert werden. Meine Erklärung für die auch von mir unerwartet klare Aussage beruhte auf den Vorstellungen, die der (mittlerweile) alte Herr entwickelt hatte.
Und nun das: Im Jahr 2014 wird wieder, diesmal von den Forschern Harb, Hidalgo und Martau, experimentell nachgewiesen, dass der Entzug von Tageslicht mit physiologischen und depressiven Symptomen einhergeht. Menschen, an deren Arbeitsplatz ein Fenster vorhanden ist, schlafen besser, haben weniger depressive Symptome und „gesunden“ circadianen Melatoninrhythmus als diejenigen ohne Fenster.
Für alle, die es schwarz auf weiß sehen wollen, hier die Zusammenfassung:
The diurnal light cycle has a crucial influence on all life on earth. Unfortunately, modern society has modified this life-governing cycle by stressing maximum production and by giving insufficient attention to the ecological balance and homeostasis of the human metabolism. The aim of this study is to evaluate the effects of exposure or lack of exposure to natural light in a rest/activity rhythm on cortisol and melatonin levels, as well as on psychological variables in humans under natural conditions. This is a cross-sectional study. The subjects were allocated split into two groups according to their workspace (10 employees in the "with window" group and 10 in the "without window" group). All participants were women and wore anactigraph (Actiwatch 2, Philips Respironics), which measures activity and ambient light exposure, for seven days. Concentrations of melatonin and cortisol were measured from the saliva samples. Participants were instructed to collect saliva during the last day of use of the actigraph at 08:00 am, 4:00 pm and 10:00 pm. The subjects answered the Self-Reporting Questionnaire-20 (SRQ-20) to measure the presence of minor psychiatric disorders; the Montgomery-Asberg (MA) scale was used to measure depression symptoms, and the Pittsburgh Sleep Quality Index questionnaire (PSQI) was used to evaluate the quality of sleep. The Rayleigh analysis indicates that the two groups, "with window" an d "without window", exhibited similar activities and light acrophases. In relation to light exposure, the mesor was significantly higher (t = -2.651, p = 0.023) in t he "with window" group (191.04 ± 133.36) than in the "without window" group (73.8 ± 42.05). Additionally, the "with window" group presented the highest amplitude of light exposure (298.07 ± 222.97). Cortisol levels were significantly different between the groups at 10:00 pm (t = 3.009, p = 0.008; "without window" (4.01 ± 0.91) "with window" (3.10 ± 0.30)). In terms of the melatonin levels, the groups differed at two different times of day: 08:00 am (t = 2.593, p = 0.018) and 10:00 pm (t = -2.939, p = 0.009). The "with window" group had a lower melatonin level at 08:00 am (3.54 ± 0.60) but a higher level at 10:00 pm (24.74 ± 4.22) than the "without window" group. Higher cortisol levels were positively correlated with minor psychiatric disorders and depressive symptoms (MA) at 10:00 pm. Lower melatonin levels at 10:00 pm were correlated with depressive symptoms and poor quality of sleep (PSQI). Our study demonstrated that not only may light pollution affect human physiology but also lack of exposure to natural light is related to high levels of cortisol and lower levels of melatonin at night, and these, in turn, are related to depressive symptoms and poor quality of sleep.
Eigentlich eine vollkommen überflüssige Studie. Denn die deutsche Arbeitsstättenverordnung hatte bereits 1975 seitliche Öffnungen mit durchsichtigen Material an Arbeitsräumen, aka Fenster, vorgeschrieben.
Ich musste dieser Tage bei einer Diskussion Argumente wahrnehmen, auf die ich seit mindestens 30 Jahren warte: "… dass Arbeitnehmer bereits jetzt einer Beleuchtung ausgesetzt werden, die sie weder beeinflussen können, noch wissen, welche Auswirkungen diese Beleuchtung auf sie hat …" Hätte von mir sein können.. Ist aber nicht! Wer sagt denn sowas?
Bekanntlich haben Arbeitnehmer nie das Recht gehabt, eine bestimmte Beleuchtung ihres Arbeitsplatzes abzulehnen. Auch wenn sie es gehabt hätten, hätte der Arbeitgeber spätestens dann, wenn ein Nachbar Licht haben will, halt diese bestimmte Beleuchtung realisieren müssen. Der Chef einer Firma, die lange Zeit in der Beleuchtungsbranche führend war, war sogar der Meinung, dass wenn ein Arbeitsplatz in einer großen Halle besondere Anforderungen an die Beleuchtung stellte, alle Arbeitsplätze gleich beleuchtet werden müssten. Nennt sich Allgemeinbeleuchtung, und ist seit etwa 1933 Liebling der deutschen Lichttechniker. Damals soll eine Studie nachgewiesen haben, dass die Produktivität des Menschen steigt, wenn er unter Allgemeinbeleuchtung arbeitet. Seit 1972 war dies in Deutschland Norm. Zwar gab es auch andere Konzepte, aber diese wurden von den Arbeitsschützern abgelehnt. Wenn einer gar mit einer eigenen Tischlampe arbeiten wollte, rieb man ihm eine Art Verbot unter die Nase. Wer es nicht glaubt, kann viele Nachweise finden.
Die Sache ging so weit, dass man Leuten, die an Arbeitsplätzen Arbeitsplatzleuchten installieren wollten, vorschrieb, diese dürften nur in Verbindung mit einer Allgemeinbeleuchtung eingeschaltet werden. Und das auch bei Tage. Sonst würde die Arbeitsplatzleuchte die (schönen?) Leuchtdichteverhältnisse am Arbeitsplatz ungünstig beeinflussen. Und die armen Arbeitnehmer vorzeitig ermüden. Gott verhüt´s! Wie diese geniale Idee geboren wurde, wird niemand verstehen, der nicht die Geschichte der Arbeitsstättenverordnung von 1975 liest. Dort steht geschrieben, dass sich der Bund und die Länder haben nicht einigen können, wie man Tageslicht am Arbeitsplatz behandeln sollte. So hat der Bund die Sichtverbindung nach außen geregelt, und die Länder die Größe der Fenster in ihren Bauordnungen. Tageslicht war somit keine Beleuchtung! So würde eine einsame Leuchte auch tagsüber blenden.
Auch heute gibt es Leute, die darauf bestehen, dass am Arbeitsplatz immer mindestens 500 lx vorzuherrschen hätten. Eventuell vorhandene Regelungen dürfen die Leuchten nicht weiter herab regeln. Genau ein Arbeitskreis mit solchen Experten soll das oben angegebene Argument gebracht haben. Erleben wir eine Wende? Oder eine Wende rückwärts?
Egal! Recht haben sie. Arbeitnehmer dürfen nicht einer Beleuchtung ausgesetzt werden, die sie weder beeinflussen können, noch wissen, welche Auswirkungen diese Beleuchtung auf sie hat.
"Ich habe es mit meinen eigenen Augen gesehen", der Spruch dient häufig dazu, die Authentizität von Ereignissen zu untermauern. Was man gesehen hat, kann nicht falsch sein. Oder? Mir wurde eine wissenschaftliche Studie einer ausländischen Universität bekannt, die den Nachweis geführt haben soll, dass es keine Sonne gibt, sondern nur etwas, was "Tag" heißt. Nur der Tag beleuchtet die Welt, die naturgemäß eine Scheibe ist.
Gemach! Die Uni soll eine Expedition nach Tromsø geschickt haben, um zu sehen, ob dort nachts hell ist. Siehe da - es ist! Nu haben die Forscher darauf geschlossen, dass die Welt nicht von der Sonne beleuchtet wird, sondern von dem Objekt "Tag". Denn es gibt Licht ohne Sonne. Stimmt! So etwa wie die Existenz von Indern auf Amerika anno 1492.
Der Protagonist dieser Story ist ein Professor, dem es wohl daran gelegen ist, nachzuweisen, dass alle Weisheiten der Wessies keine sind. Viel reisen hätte er nicht müssen, um zu seiner neuen Weisheit zu gelangen. Denn auch in seinem Land gibt es Tageslicht ohne Sonne. Nennt sich Dämmerung. Und die dauert in Tromsø etwa zwei Monate. Zwei Monate Sonnenlicht ohne Sonne? Das kann nur der Tag sein!
Der Mann ist nur dem Umstand zum Opfer gefallen, der da heißt, Nacht ist, wenn die Sonne unter´m Horizont steht. Das gilt in der Seeschifffahrt. In Berlin war das nach dem Krieg anders. Nacht war eine halbe Stunde nach Sonnenuntergang. Trotzdem hatte man da noch Tageslicht in Berlin. Denn astronomisch wird unter Nacht maximale Dunkelheit verstanden, also die Spanne zwischen dem Ende der astronomischen Dämmerung am Abend (bei uns etwa 1½ bis 2½ Stunden nach Sonnenuntergang) und deren Beginn am Morgen. Denn der Grenzbereich zwischen Tag und Nacht, Tag-Nacht-Grenze bzw. Terminator genannt, ist auf der Erde wie ebenso auf Himmelskörpern, die eine merkliche Atmosphäre besitzen, zu einer Dämmerungszone verbreitert. Wer nach Tromsø fährt, erlebt sein blaues Wunder. Die "Dämmerungszone" ist so breit wie Hägar der Schreckliche, wenn er nach Hause kommt. Nicht der welsche Prof., der eine Expedition losschickt, um der Physik ein Schnippchen zu schlagen. Er ist als Muslim stocknüchtern.
Mit der Physik ist nicht zu spaßen! Das haben die Experten, diesmal Wessies, erleben müssen, die eine Beleuchtungsnorm erstellen wollten für draußen. Sie sollte nachts gelten. Ach nee! Welche Nacht denn?
Seit einigen Jahren fühle ich mich nachts auf der Autobahn unwohl. Bis heute wusste ich nicht so genau warum. Jetzt weiß ich es. Vor Jahren hat eine Firma (Hella?) die Standlichtringe erfunden. Ich konnte bislang keinen Reim darauf machen, was mich daran störte. Jetzt weiß ich es: Autos, deren Augen nach doppelten Hufeisen aussehen, huschen nachts mit einer Geschwindigkeit von hinten heran, dass man sich bei 150 Sachen wie eine lahme Ente vorkommt. Nach der StVO bin ich bereits mit einem Bein im Gefängnis. Und der Drängler? Bevor man sich´s überlegt, hängt er beim Nächsten dran und lässt diesmal seine Rückschweinwerfer aufleuchten. Die strahlen mit so viel Energie, dass man gar nicht auffahren kann. Man wird weggebeamt.
Noch schlimmer sind die Drängler, die eine andere Nobelmarke fahren. Die haben vorne keine Standlichtringe, sondern etwas, was nach bösen Grimassen ausschaut. Auch sie fürchten weder Gott noch Teufel und brettern mit Bleifuß über Germanien, das immer kleiner wird, je schneller seine Autos. Deren Scheinwerfer besitzen eine Leuchtkraft, die ausreicht, um die Vordermänner, Pardon -frauen, auf die Standspur zu schieben. Die Saat geht auf, freie Fahrt für frei Bürger (mit dickem Portemonnaie)! (Zitat von einem (gefallenen) gelben Engel).