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Absurdistan war schon immer …

2015

 

Die Diskussionen der letzten Tage, wonach der Arbeitgeberpräsident Deutschland als Absurdistan bezeichnet hat, erinnerten mich an ein Gutachten, an dem ich mich "nur" als Student beteiligt hatte. Zunächst zum Vorwurf des BDA-Präsidenten: Eine Zeitung, die bestimmt nicht arbeitgeberfeindlich ist, die FAZ, findet den Tumult um die Arbeitsstättenverordnung scheinheilig (zu lesen hier). Nicht so scheinheilig handelten die, die unser Gutachten wohl so schlimm fanden, dass sie nicht einmal schrieben, was sie dachten. Es geht um die Lieblingsgröße der Lichttechnik, die Beleuchtungsstärke, und warum sie direktwegs ins Absurdistan führt.

In dem besagten Gutachten sollte eine neue tolle Idee umgesetzt werden, die ein Professor für Lichttechnik empirisch ermittelt hatte. Er wollte die Beleuchtung von Arbeitsstätten angenehmer machen, indem er ein wichtiges Problem beseitigen wollte: den Silhouetteneffekt. Dieser besteht darin, dass das Gesicht eines Menschen, der zwischen mir und einem Fenster vorbei geht, nicht gut erkennbar ist. So etwas nennt der Photograph Gegenlichtaufnahme und hellt das Gesicht vor dem Fenster auf, indem er mehr Licht darauf gibt. Genau das wollte unser Professor erreichen. Sein Experiment hatte gezeigt, dass man dazu so um 2.000 lx auf das Gesicht geben müsste. Ich denke, dass ein Fotograf auf eine ähnliche Größenordnung käme. Bei der Beleuchtung müsste man die 2.000 lx naturgemäß erhöhen, je näher man am Fenster ist. Macht der Fotograf auch.

Eine Behörde, die ihr neues Gebäude beleuchten wollte, hatte meinem Chef den Auftrag gegeben, eine Beleuchtung mit dieser Vorgabe zu planen. Ich strich alle Räume an, die 2.000 lx in Richtung Fenster bräuchten. Bei den Fluren müsste es natürlich mehr sein. Die Beamten der Behörde müssen sich echt in Absurdistan gefühlt haben, als einer ihnen erklärt hat, wie man vom Rauminnern 2.000 lx und mehr Richtung Fenster erzeugt. Heute würde man sagen, jede Menge Hardware. D.h., jede Menge Leuchten an die Wand gegenüber dem Fenster, damit man die Gesichter der Kollegen klar erkennen kann. Bis zum letzten Pickel.

Hätte ich damals an die Hardware gedacht, hätte ich den Griffel gleich fallen lassen. Doch unser Professor muss genau an die gedacht haben, denn er war Führungskraft bei einem Leuchtenhersteller. Die Konzentration auf die Beleuchtungsstärke hat mich vom Absurdistan abgelenkt. Das war 1972.

Da unsere Lehre nie veröffentlicht wurde, weil die Beamten der besagten Behörde feine Leute waren, mussten andere ihre Erfahrungen, so nennt man die Summe der Dummheiten, die man überlebt hat, selbst produzieren. So hat z.B. ein schwedischer Ergonome einem norwegischen Unternehmen empfohlen, die Mitarbeiter mit 4.000 lx auf dem Auge zu versorgen, damit sie sich gesund und wohl fühlen. Gesagt getan! An einigen Arbeitsplätzen wurden die 4.000 lx durch Stehleuchten erzeugt. Die mussten ca. 8.000 lx horizontal erzeugen, wie man leicht aus ihrer Position errechnen kann. Jede Menge Hardware, jede Menge Wärme. Arbeiten konnte man allerdings kaum noch. Das war 1995.

In Deutschland wollte ein Ausschuss gesundes Licht für alle Arbeitsplätze beschließen. Der Vorsitzende hatte vor, einen Zuschlag für Gesundheit auf die Beleuchtungsstärke am Arbeitsplatz als Kompensation für die Isolierung vom Tageslicht beschließen lassen. Ihm schwebten so 8.000 lx bis 10.000 lx vor, wie man im Jahre 1972 tatsächlich diskutiert hatte. Man wollte den lichten Tag nachahmen. Als ich dem hochverehrten Vorsitzenden vorrechnete, dass seine Werte im Winter in Hamburg nicht einmal auf der Alster erreicht würden, sagte er, darüber solle ich mir keinen Kopf machen. Das war im Jahr 2000.

Habe ich auch nicht. Die Hardware, mit der man 8.000 oder 10.000 lx fast blendfrei realisieren kann, und auch ohne große Wärmebelästigung, ist das Himmelsgewölbe, das viele Dutzend Kilometer hoch reicht und von einem Horizont zum anderen, ringsherum. Wenn ein Mensch in einer Bude mit einer Deckenhöhe von 2.30 m (in Bayern darf das eine Arbeitsstätte) oder 2.50 m sitzt, ist unschwer auszumalen, wie die Hardware für die 8.000 lx um ihn herum aussehen muss. Da wir neuerdings für gesundes Arbeiten auch Steh-/Sitztische einführen, sind ganze 65 cm zwischen seinem Schädel und der Decke als Platz für die Hardware vorhanden. Mal sehen, wer die installiert.

Alle, deren Ideen und Vorschläge, Taten ich angeführt habe, waren/sind im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte und in einer wohldotierten Position. Wie viele davon hätten ihre eigenen Vorstellungen ernst genommen, wenn sie anstelle von Beleuchtungsstärken die Anzahl der Leuchten im Sinn gehabt hätten? Absurdistan wurde nicht von einem Ministerium von oben herab verordnet. Es existiert schon sehr sehr lange. Und die Protagonisten sind keine Bürokraten oder Komiker. Auch wenn man zuweilen das Letztere anzunehmen geneigt wäre.

Tageslicht am Örtchen

2015

Die Presse hat sich auf das Thema Tageslicht auf dem Topf eingeschossen. (s. auch hier) Unglaublich, was sich aus einem Unsinn alles machen lässt. Am schönsten finde ich die Bemerkung der Barbara Ettinger-Brinckmann, Präsidentin der Bundesarchitektenkammer, die sich besorgt geäußert haben soll „Die Begründung zum Verordnungsentwurf, dass sich Tageslicht und Sichtbeziehungen auch in Toiletten positiv auf die psychische Gesundheit auswirken sollen, kann ich beim besten Willen nicht nachvollziehen.“ Ich kann schon. Vor einigen Wochen suchte ich den besagten Ort in einem Flugzeug auf. Die Toiletten auf Flugzeugen sind, gelinde gesagt, etwas beengt. Die, die ich betrat, sah mindestens doppelt so groß aus wie sonstige. Grund: Die Toilette hatte ein Fenster, durch das die Sonne einströmte. Zum ersten Mal in meinem Leben fühlte ich mich wohl in einer Flugzeugtoilette.

Aber zurück zu Frau Ettinger-Brinckmann. Sie hat vollkommen Recht. Sichtverbindung nach außen ist gerade bei Toiletten kritisch. Daher sind solche Örtchen eher auf Intimität bedacht zu gestalten. Wehe, wenn nicht! So hatten bei einer Pferdesafari, die ich mitritt, zwei Damen auf Licht in dem besagten Ort bestanden und einem Sitz, mit Erfolg. Der Veranstalter schleppte daher ein Zelt mit entsprechenden Utensilien mit. Und die Damen wunderten sich, warum das alberne Volk abends draußen lauter wieherte als die Pferde.

Spaß beiseite. Die Presse hat sich auf ein längst gelöstes Problem gestürzt, denn was die Präsidentin der Bundesarchitektenkammer nicht verstehen kann, war durch einen Editierfehler entstanden und längst beseitigt worden. Warum man sich lieber mit beseitigten Kleinigkeiten beschäftigt und nicht die immensen Änderungen vornimmt, die die neue Arbeitsstättenverordnung bringt?

Fulminanter Start für die neue ArbStättV

2014

Als hätte man sie bewusst in Auftrag gegeben: Die Studie „Lack of exposure to natural light in the workspace is associated with physiological, sleep and depressive symptoms.“, veröffentlicht online in Chronobiology Int. in November 2014, wird mit der neuen ArbStättV2015 in Druck gehen. Message:

Fenster dienen der Gesundheit!

Was die beiden miteinander zu tun haben? Mit der ArbStättV2015 kehrt die Lieblingsvorschrift von Deutschen zurück: Alle Arbeitsplätze müssen wieder Sichtkontakt nach außen haben - wie vor 2004. Damals hatten zwei Politiker, die man aus dem Amt hat tragen müssen, Ede Stoiber alias Ministerpräsident des Freistaates Bayern, und Wolfgang Clement, der erste und vorerst einzige Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit, immer in dieser Reihenfolge, die Sichtverbindung aus der Arbeitsstättenverordnung von 1975 gestrichen.

Mit dieser Vorschrift stand die BRD allein in der Welt da. Nicht einmal die Skandinavier, die vorgeben, die höchste Humanität am Arbeitsplatz erzielt zu haben, hatten es je geschafft, den Menschen am Arbeitsplatz einen Hauch von Freiheit zu geben. Nur in Dänemark musste jeder Arbeitsplatz Tageslicht haben. Wo es aber herkam und wie stark, war Gott oder dem Architekten überlassen. Im Lande der unbegrenzten Möglichkeiten - will heißen, dort ist alles möglich - dürfen Menschen nicht einmal vom Tageslicht am Arbeitsplatz träumen. Noch schlimmer: Früher - man denke nur an Filme wie "Das Appartement" - gab es in den Büros Fensterplätze für die Auserwählten und (Mini)Kabuffs im Großraum für das gemeine Volk. Seit etwa 40 Jahren herrscht Gerechtigkeit: Alle sitzen in der Innenraumzone, die Fensterzone ist Gang.

Im Jahr 2015 kommt die Vorschrift zurück. Warum diese Freude? Da muss man lange in der Geschichte der Lichttechnik blättern, um sie zu verstehen. Ein Wissenschaftler, dem man dies nicht abnehmen wollte, weil seine Studien fehlerhaft sein sollten, behauptete, dass das Tageslicht alle lebenswichtigen Funktionen des menschlichen Körpers steuere. Dies glaubte er, experimentell nachgewiesen zu haben.

Damit störte er die Kreise gewisser Kreise, denen es darum ging, alle Arbeitsstätten künstlich zu beleuchten und zu klimatisieren. Und daran zu verdienen. Den Segen dazu hatte die deutsche Arbeitsmedizin gegeben: „Menschen in fensterlosen Fabrikationsräumen haben - sofern diese in arbeitshygienischer Sicht optimal gestaltet sind - keine gesundheitsschädigenden Einflüsse zu befürchten“ - in vorauseilendem Gehorsam. Denn man wollte dem Traum von der unterbrechungslosen Produktion dienen: „ Erst die Einführung der Leuchtstofflampen hat es ermöglicht, zwei alte Wünsche der Technik zu erfüllen, nämlich die Arbeit in fensterlosen und genau klimatisierten Räumen auf der einen Seite und die von der Tageszeit unabhängige kontinuierliche Maschinenarbeit auf der anderen Seite.” (Schober, 1961).

Die Kreise der gewissen Kreise waren derart gestört, dass die Deutsche Lichttechnische Gesellschaft, alias LiTG, hochkarätige Experten mehrfach bemühte, mit Expertisen seine Vorstellungen zunichte zu machen. Mal war der Rechtsunterzeichnete des Auftrags eine Führungskraft der Firma O. und der Linksunterzeichnete eine der Firme Ph. - und mal auch andersherum -. das Ziel war aber dasselbe: Was nicht sein darf, darf eben nicht sein.  Alle deutschen Arbeitsplätze sollten künstlich beleuchtet sein, denn: “Bei seitlicher Befensterung können gehobene Ansprüche an die Beleuchtung, wie sie in der künstlichen Beleuchtung gestellt werden, nicht befriedigt werden.” hieß es in einem Beitrag, der auf der LiTG-Sondertagung: “Auge-Licht-Arbeit” im Jahre 1971 präsentiert wurde. Dass derjenige, der diese hehren Worte sprach, das lichttechnische Labor der Firma S. leitete, die die Mutter der Firma O. war, und dazu ihr Geld mit Leuchten verdiente ...? Ach, was soll´s! Gehobene Ansprüche an die Beleuchtung - darum geht es. Und wer diese bestimmt?

Die erste Expertise durfte der Herr schreiben, der die Verbindung zwischen der Leuchtstofflampe und dem Traum der Technik hergestellt hatte. Die zweite schrieb dann sein Adlatus und Nachfolger im Institut. Stück für Stück wurden dem unangepassten Herrn seine unpassenden Thesen widerlegt. Vor allem die Vorstellung, dass ein gesunder Arbeitsplatz Tageslicht benötige, das den Verlauf seiner Körperfunktionen mit dem der Natur synchronisiere.

Auch als ich 1990 empirisch nachwies, dass alle gesundheitlichen Beschwerden, die Menschen in Büros erleben, mit zunehmendem Abstand ihres Arbeitsplatzes vom nächsten Fenster zunehmen, scherte sich keiner darum. Was nicht sein darf, darf nicht einmal diskutiert werden. Meine Erklärung für die auch von mir unerwartet klare Aussage beruhte auf den Vorstellungen, die der (mittlerweile) alte Herr entwickelt hatte.

FensterentfernungSehbe

Und nun das:  Im Jahr 2014 wird wieder, diesmal von den Forschern Harb, Hidalgo und Martau, experimentell nachgewiesen, dass der Entzug von Tageslicht mit physiologischen und depressiven Symptomen einhergeht. Menschen, an deren Arbeitsplatz ein Fenster vorhanden ist, schlafen besser, haben weniger depressive Symptome und „gesunden“ circadianen Melatoninrhythmus als diejenigen ohne Fenster.

Für alle, die es schwarz auf weiß sehen wollen, hier die Zusammenfassung:
The diurnal light cycle has a crucial influence on all life on earth. Unfortunately, modern society has modified this life-governing cycle by stressing maximum production and by giving insufficient attention to the ecological balance and homeostasis of the human metabolism. The aim of this study is to evaluate the effects of exposure or lack of exposure to natural light in a rest/activity rhythm on cortisol and melatonin levels, as well as on psychological variables in humans under natural conditions. This is a cross-sectional study. The subjects were allocated split into two groups according to their workspace (10 employees in the "with window" group and 10 in the "without window" group). All participants were women and wore anactigraph (Actiwatch 2, Philips Respironics), which measures activity and ambient light exposure, for seven days. Concentrations of melatonin and cortisol were measured from the saliva samples. Participants were instructed to collect saliva during the last day of use of the actigraph at 08:00 am, 4:00 pm and 10:00 pm. The subjects answered the Self-Reporting Questionnaire-20 (SRQ-20) to measure the presence of minor psychiatric disorders; the Montgomery-Asberg (MA) scale was used to measure depression symptoms, and the Pittsburgh Sleep Quality Index questionnaire (PSQI) was used to evaluate the quality of sleep. The Rayleigh analysis indicates that the two groups, "with window" an d "without window", exhibited similar activities and light acrophases. In relation to light exposure, the mesor was significantly higher (t = -2.651, p = 0.023) in t he "with window" group (191.04 ± 133.36) than in the "without window" group (73.8 ± 42.05). Additionally, the "with window" group presented the highest amplitude of light exposure (298.07 ± 222.97). Cortisol levels were significantly different between the groups at 10:00 pm (t = 3.009, p = 0.008; "without window" (4.01 ± 0.91) "with window" (3.10 ± 0.30)). In terms of the melatonin levels, the groups differed at two different times of day: 08:00 am (t = 2.593, p = 0.018) and 10:00 pm (t = -2.939, p = 0.009). The "with window" group had a lower melatonin level at 08:00 am (3.54 ± 0.60) but a higher level at 10:00 pm (24.74 ± 4.22) than the "without window" group. Higher cortisol levels were positively correlated with minor psychiatric disorders and depressive symptoms (MA) at 10:00 pm. Lower melatonin levels at 10:00 pm were correlated with depressive symptoms and poor quality of sleep (PSQI). Our study demonstrated that not only may light pollution affect human physiology but also lack of exposure to natural light is related to high levels of cortisol and lower levels of melatonin at night, and these, in turn, are related to depressive symptoms and poor quality of sleep.

Eigentlich eine vollkommen überflüssige Studie. Denn die deutsche Arbeitsstättenverordnung hatte bereits 1975 seitliche Öffnungen mit durchsichtigen Material an Arbeitsräumen, aka Fenster, vorgeschrieben.

Mein AMpelmann

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