Gesundheitsgerechte Erledigung von Sehaufgaben
Zwei ehemalige Kollegen telefonieren. L.P. ist Lichtplaner geworden, L.N. arbeitet an Beleuchtungsnormen.
L.P.:
L.N.:
Moin, Otto. Erinnerst Du Dich noch an mich?
Tach, Erwin, altes Haus. Wie geht’s Dir?
L.P.:
L.N.:
Schlecht, deswegen mein Überfall. Mir geht gerade ein Projekt in die Binsen. Alles wegen Eurem Kram.
Was? Habe ich was falsch gemacht?
L.P.:
L.N.:
Du nicht, aber Deine Kumpels vom DIN. Die haben mir aber was eingebrockt.
Ich habe keine Kumpels bei DIN. Was haben die denn mit Deinem Job zu schaffen? Keine Ahnung, wovon Du redest.
L.P.:
L.N.:
Die haben doch so’ne Norm. Sagt jedenfalls der Typ vom Betriebsrat beim Kunden. Ich weiß nicht, was der meint. Ich habe nur eine Norm. Und die ist vom DIN.
Du wirst mir nicht erzählen, dass Du nach DIN planst! Das war gestern.
L.P.:
L.N.:
Was war gestern? Auf dem Deckblatt steht, die wäre die Beleuchtungsnorm für Bildschirmarbeitsplätze. Eine andere gibt es nicht.
Doch, doch. Wir haben eine geschrieben. Die ist aber nicht nur für Bildschirmarbeitsplätze.
L.P.:
L.N.:
Wer ist wir? Nicht mehr DIN?
Nee, DIN macht keine Beleuchtungsnormen mehr.
L.P.:
L.N.:
Wer macht die jetzt?
DIN. Aber nicht allein. Wir schreiben sie bei CEN als europäische Norm, dann übernehmen wir sie als deutsche Norm. So einfach, oder?
L.P.:
L.N.:
Nee, früher haben wir doch bei der CIE mitgemacht.
Ja, die haben auch Beleuchtungsnormen. Aber etwas alte. Die haben unseren Kram aus den 1970ern aufgearbeitet. Dann hatten sie keine Lust mehr.
L.P.:
L.N.:
Gibt's da noch mehr Kandidaten?
Ja, bei der ISO haben die auch Beleuchtungsnormen. Noch älter als bei CIE. Ist aber noch gültig.
L.P.:
L.N.:
Schön. Welche muss ich nehmen, damit mein Kunde seinem Betriebsrat sagen kann, ich hätte normgerecht geplant?
Das ist schwierig. Wenn Du nach Norm planst, hast Du die Sehleistung berücksichtigt. Der Betriebsrat ist dafür nicht zuständig. Für den Arbeitsschutz muss er sorgen.
L.P.:
L.N.:
Und wie mache ich das? Für den Arbeitsschutz sorgen? Soll ich etwa das Papier nehmen, das vom Arbeitsministerium kommt? Das sagt, dass es „die für ausgewählte Tätigkeiten erforderliche Beleuchtung zur gesundheitsgerechten Erledigung der Sehaufgaben“ beschreibt.
Kannst Du machen. Danach lässt sich aber nicht ganz planen. Außerdem sollen die Leute ihre Arbeit erledigen und nicht ihre Sehaufgaben gesundheitsgerecht.
L.P.:
L.N.:
Was mache ich jetzt?
Erwin, komm mal nach der Krise vorbei. Ich habe alles, was seit 1990 zu sicheren, normgerechten, gesundheitsgerechten, circadianen, melanopisch wirksamen Beleuchtungen geschrieben worden ist, im Keller. Da gibt es noch was von der Berufgenossenschaft. Was Dir nutzen könnte, kannst Du mitnehmen. Bring aber eine Sackkarre mit.