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The Science of Limbic Lighting

2015

Ich muss etwas geschlafen haben. So ist mir wohl eine neue Vorstellung von Lichtanwendung entgangen, limbic lighting. Hat nichts mit limbo zu tun, sondern mit Hirn. Ziel ist das limbische System. Neuromarketing nennt sich das Ganze. Ziel ist die zielgruppenspezifische Beleuchtung von Verkaufsräumen. Ob die Idee neu ist? Auf jeden sollte man sich die Methoden ansehen, mit denen man ermittelt, welches Licht bei welchem Kunden die geeigneten Emotionen erweckt. (z.B. hier)

Für mich interessant: Soweit individualisiert hatte man Lichtanwendung selten betrachtet, jedenfalls nicht in der Lichttechnik. Bei Architekten und Lichtdesignern war das schon immer anders.

Trauer in Bonbonfarben - Je suis …

2015

Als ich den letzten Beitrag einstellte, lachte ich noch laut über die Verschandelung einer Hauptstadt. Uns in Berlin hätte so etwas ja nicht passieren können. Kurz danach schaltete ich den Fernseher ein, um der Kundgebung am Brandenburger Tor zu folgen. Wer war nicht alles da. Die Islamische Gemeinde und die Türkische hatten geladen. Bundespräsident Gauck, die Bundeskanzlerin Merkel, ihre fast gesamte Ministerriege, dazu viele tausend Berliner.

Als die Bärgida hier demonstrieren wollte, hatte die Stadt das Tor abdunkeln lassen. Diesmal ertönte es in Bonbonrosa bis Lila. Ich denke, ohne Licht wäre die Anteilnahme für die Terroropfer angemessener.

Horror, lass nach?

2015

Horror, Dein Name sei LED

Man denkt nichts Böses, wenn man in eine Hauptstadt einfährt. In den meisten Ländern gestalten die Leute ihre Hauptstadt so schön, wie sie können. In Berlin sogar, noch schöner, da halfen illustre Herren mit den Namen wie Foster oder Renzo Piano mit. Als ich diese nächtliche Landschaft sah, wähnte ich mich in Alptraumland.

Grausiger kann man eine Hauptstadt nicht hinrichten. Oder doch? Wir befinden uns am Beginn des LED-Zeitalters, und nicht an dessen Ende. Die nach unten offene Skala der Scheußlichkeiten scheint noch entwicklungsfähig. Aus den Farben im unteren Bild ließe sich noch manches zusammenpuzzeln.

Stadtverschandelung durch Licht

Visueller Leckerbissen schwimmt auf dem Ozean

LED macht schön

2015

Wer sieht unter welchen Umständen so aus? Es dürfte extrem schwer fallen, dies zu erahnen. Will jemand freiwillig so aussehen? Des Rätsels Lösung: Bei der Renovierung eines Kreuzfahrtschiffs hat der Planer/Designer moderne LEDs eingeführt. Die Bar ändert ihr Aussehen im Minutentakt. Daneben kann man die dynamisch wandelnde Glatzenfarbe bewundern. Warum diese Bar kaum frequentiert wurde? Ich besuche keine Schiffbars, um dort Chamäleon zu spielen. 

Bar under LED Light

Dieses Wunderwerk fährt über Seegebiete praktisch ohne größeres Land in Sicht. Die wenigen Palmenstrände taucht die Bar in ihr dynamisches Licht bis in die Morgenstunden. Von der Crew scheint niemand den Ausschalter zu kennen. Als ich eine Nacht an Bord schlief, war die Bar morgens noch so modern beleuchtet. Vermutlich sichtbar von der ISS, die majestätisch ihre Bahn über uns zog.

Wer dies noch ertragen kann,  konnte sich in dem Salon des Schiffs noch größerer Scheußlichkeiten erfreuen. Der grüne Streifen an der Theke wiederholt sich an der Decke des Salons und taucht jede Suppe in edelste Frühlingsfarben. Was bei der Suppe noch erträglich scheint, lässt bei Fisch und Fleisch den verdacht auf Schimmel aufkommen. Eigentlich müsste man den Designer mit seinem Auftraggeber zusammen hier einsperren, bis es ihnen nach einer nüchternen Funzel a la Edison ist. 

Darf ein Arbeitnehmer sein Licht beeinflussen?

2014

O tempora o mores!

Ich musste dieser Tage bei einer Diskussion Argumente wahrnehmen, auf die ich seit mindestens 30 Jahren warte: "… dass Arbeitnehmer bereits jetzt einer Beleuchtung ausgesetzt werden, die sie weder beeinflussen können, noch wissen, welche Auswirkungen diese Beleuchtung auf sie hat …" Hätte von mir sein können.. Ist aber nicht! Wer sagt denn sowas?

Bekanntlich haben Arbeitnehmer nie das Recht gehabt, eine bestimmte Beleuchtung ihres Arbeitsplatzes abzulehnen. Auch wenn sie es gehabt hätten, hätte der Arbeitgeber spätestens dann, wenn ein Nachbar Licht haben will, halt diese bestimmte Beleuchtung realisieren müssen. Der Chef einer Firma, die lange Zeit in der Beleuchtungsbranche führend war, war sogar der Meinung, dass wenn ein Arbeitsplatz in einer großen Halle besondere Anforderungen an die Beleuchtung stellte, alle Arbeitsplätze gleich beleuchtet werden müssten. Nennt sich Allgemeinbeleuchtung, und ist seit etwa 1933 Liebling der deutschen Lichttechniker. Damals soll eine Studie nachgewiesen haben, dass die Produktivität des Menschen steigt, wenn er unter Allgemeinbeleuchtung arbeitet. Seit 1972 war dies in Deutschland Norm. Zwar gab es auch andere Konzepte, aber diese wurden von den Arbeitsschützern abgelehnt. Wenn einer gar mit einer eigenen Tischlampe arbeiten wollte, rieb man ihm eine Art Verbot unter die Nase. Wer es nicht glaubt, kann viele Nachweise finden.

Die Sache ging so weit, dass man Leuten, die an Arbeitsplätzen Arbeitsplatzleuchten installieren wollten, vorschrieb, diese dürften nur in Verbindung mit einer Allgemeinbeleuchtung eingeschaltet werden. Und das auch bei Tage. Sonst würde die Arbeitsplatzleuchte die (schönen?) Leuchtdichteverhältnisse am Arbeitsplatz ungünstig beeinflussen. Und die armen Arbeitnehmer vorzeitig ermüden. Gott verhüt´s! Wie diese geniale Idee geboren wurde, wird niemand verstehen, der nicht die Geschichte der Arbeitsstättenverordnung von 1975 liest. Dort steht geschrieben, dass sich der Bund und die Länder haben nicht einigen können, wie man Tageslicht am Arbeitsplatz behandeln sollte. So hat der Bund die Sichtverbindung nach außen geregelt, und die Länder die Größe der Fenster in ihren Bauordnungen. Tageslicht war somit keine Beleuchtung! So würde eine einsame Leuchte auch tagsüber blenden.

Auch heute gibt es Leute, die darauf bestehen, dass am Arbeitsplatz immer mindestens 500 lx vorzuherrschen hätten. Eventuell vorhandene Regelungen dürfen die Leuchten nicht weiter herab regeln. Genau ein Arbeitskreis mit solchen Experten soll das oben angegebene Argument gebracht haben. Erleben wir eine Wende? Oder eine Wende rückwärts?

Egal! Recht haben sie. Arbeitnehmer dürfen nicht einer Beleuchtung ausgesetzt werden, die sie weder beeinflussen können, noch wissen, welche Auswirkungen diese Beleuchtung auf sie hat.