Nicht sichtbare Wirkungen als Energiesparkonzept
Wie jedes Kind zu Hause merkt, will die EU-Kommission wild entschlossen der Sauerei mit Licht und Energie ein Ende bereiten. In einem viel viel moderateren Sprech heißt das Projekt "Rationelle Energienutzung bei Elektrogeräten und Beleuchtung". Will sagen: die bisherige Praxis ist irrational. Oder wenig rationell. Da sich die Kommission einen Namen - auch ohne die Story mit den Gurken und ihrem Krümmunsradius - verdient hat, und auch verteidigen will, hat sie gleich mehrere Regelungen getroffen. Schließlich geht es diesmal um Energie und die Abhängigkeit der EU-Länder von Energieimporten. Wir können nicht mehr wie einst in die anderen Länder einmarschieren und deren Energieressourcen einkassieren. Obwohl … privat ist es erlaubt, in Nordafrika Sonne zu tanken und nach Hause zu bringen. Das Umweltbundesamt hat mich in Kenntnis davon gesetzt, dass anno 2017 (Stichtag 18. Dezember) folgende Regelungen bestanden, die die Beleuchtung betreffen:
Bestehende EG- und EU-Regelungen
- Rahmenrichtlinie zur umweltgerechten Produktgestaltung 2009/125/EG
- Verordnung 244/2009/EG
- Verordnung 245/2009/EG
- Verordnung 1194/2012/EU
- Verordnung mit Änderungen zu den drei zuvor genannten Verordnungen:
Verordnung 2015/1428/EU - Rahmenverordnung zur Energieverbrauchskennzeichnung 2017/1369/EU
- Verordnung 874/2012/EU
- Verordnung mit Änderungen zu der zuvor genannten Verordnung:
Verordnung 518/2014/EU
Das schreit natürlich nach einer Bereinigung. Ich vermute, das hat Ede Stoiber, unseer Opa für Europa, in seiner Eigenschaft als Unbürokratisierungsbeauftragter der EU eingefädelt. Zu dem Zweck wurden Studien erstellt und Meinungen eingeholt. Naturgemäß nicht von Leuten mit dem Hobby Licht, sondern eher die guten Geister von der Lobby Licht. Zum Thema Energieverbrauchskennzeichnung in der Beleuchtung hat Deutschland eine wirklich - jeden Leser - erschöpfende kleinteilige Stellungnahme von 51 Seiten abgegeben. Irgendwo im Kleingedruckten findet sich das:
Jetzt gaaanz langsam zum Mitschreiben (mitdenken vielleicht auch): Der weltweite Handel mit Lichtprodukten beruht darauf, dass man die Helligkeitswirkung mit der nebenan abgebildeten Kurve normiert hat. Wie man vom elektrischen Strom zu Licht kommt, wird durch den Faktor Km bestimmt, dessen Bestimmung die Bestimmung mancher lichttechnischer Karrieren war. Der Faktor bestimmt, wie viel Lumen aus einem Watt Strom wird. Jetzt sprudelt aus dem Lampen nicht mehr Licht, sondern Gesundheit. Eins haben die Herren aber vergessen. Die neuen EU-Regelungen definieren nicht nur Altbekanntes neu, damit ja keine auf die Idee kommt, zu schummeln. Sie definieren auch Beleuchtung: Dafür hatte man seit Prometheus künstliche Lichtquellen entwickelt und benutzt. Darauf bezieht sich die Effizienz der Lampen, sprich, wie sie mit der Energie umgehen. Will man sie für einen anderen Zweck einsetzen, muss mehr getan werden, als ein Bapperl auf Verpackungen zu kleben.
Neu ist die Idee nicht, eine neue Wirkungskurve für die Strahlung aus der Lampe zu erfinden. Sie wurde schon vor etwa 10 Jahren vorgetragen, weil die Wirkung des Lichts auf die Hormonproduktion des Menschen sträflich vernachlässigt würde. Wie dumm, dass Lichtmessgeräte allesamt den Blaubereich fast ausklammern, was zwar erwünscht war, als man Lampen irrtümlicherweise zum Beleuchten anknipste. Da Forscher herausgefunden haben, dass Licht in der Nacht auch den Schlaf stört, muss die Wirkung naturgemäß berücksichtigt werden (mehr dazu hier). Nun, ja. Tagsüber dürfen die Lampen wieder altmodisch nach ihrem Lichtstrom beurteilt werden. Obwohl, … tagsüber sind die doch überflüssig. Oder?