Grelle Straßenbeleuchtung hält Anwohner wach - ein Gastbeitrag
Der Blog-Beitrag von Vorgestern (hier) scheint bei vielen den Nerv getroffen zu haben. Uns hat Thom Haeger, freischaffender Autor in Sachen Licht, seine Meinung zu dem Fall der beiden Rentner geschrieben, die sich die nächtliche Ruhe vor dem Licht einklagen mussten. Den wichtigen Inhalt irgendwo in die Kommentarfunktion zu stecken, finde ich zu schade. Deswegen wird dieser - als Meinungsäußerung des Autors - wiedergegeben. Er geht auf einen Sachverhalt ein, der eine beliebte Krankheit ist: sich hinter DIN-Normen verstecken anstelle seine Aufgabe zu erfüllen. DIN-Normen (und auch sonstige) sind Empfehlungen, die man zwar immer berücksichtigen sollte. Sie sind aber keine Vorschriften. Und Überraschung: In Deutschland muss man nicht einmal Gesetze einhalten - sondern das, was sie wollen. Da dieser seit Ewigkeiten geltende Grundsatz immer wieder vergessen wurde, wird er z.B. in allen neu erstellten ASR (Regeln für Arbeitsstätten) eingangs eingeführt: " … Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er damit mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erreichen. …" Thom Haeger spricht somit eine grundsätzliche Frage an. Deswegen dieser Beitrag, für dessen Inhalt der Autor verantwortlich ist. (Adresse für Nachfragen unter dem Beitrag)
Kommentar zum Artikel „Grelle Straßenbeleuchtung hält Anwohner wach“
(Quelle: lokale Abendzeitung vom 28.11.2018//Spiegel Online SPIEGEL ONLINE - Panorama - 28.11.2018)(bbr/dpa)
Dieselskandal war gestern – der nächste Skandal wartet schon seit mehr als 20 Jahren – der Skandal ums künstliche Licht!
Grelle und meist auch flimmernde urbane Beleuchtung ist eine wesentliche Ursache, dass Abermillionen Menschen des Nachts ihre Fenster – lichtdicht- machen müssen. Teure Jalousien oder ausgefallene Techniken sollen dann gesunden Schlaf ermöglichen. Ein Zustand, der leider kein deutsches, sondern ein weltweites Problem ist. Und nun haben es doch tatsächlich zwei Betroffene und von diesem Zustand genervte Rentner aus Bayern geschafft, ein Verwaltungsgericht zu einem Urteil zu bewegen, das eigentlich der Startschuss zu einer bürgerlich technischen Revolution in Sachen Umgang mit Energie (hier insbesondere Licht) sein könnte.
Zitat: Deren Anwältin sagte, dass sonst jeden Tag jemand ins Rathaus käme und etwas anderes wolle. Außerdem solle ein Präzedenzfall vermieden werden. Die Gemeinde sieht sich außerdem im Recht, da sie DIN-Normen einhalte.
Wie hier die „Experten“ de jur. und kommunale Verantwortliche auf diese Klage reagieren, ist im Grunde ein Armutszeugnis, welches bedauerlicher Weise auf (zu) viele andere Kollegen dieser Branche ebenfalls zutrifft. (Der Autor dieser Zeilen kann unzählige gleiche Situationen aus mehr als 20-jähriger Erfahrung mit einschlägigen Fakten bestätigen.)
Dass jemand jeden Tag ins Rathaus kommt und etwas anderes will – ja wozu ist denn ein Rathaus da??? Wird hier etwa die Amts-Ruhe gestört? Und „Recht“ wegen DIN Normen? Die einzigen Länder auf dieser Welt, wo Normen dieser Art jemals Gesetzes-Charakter besaßen oder besitzen, waren die DDR und Nord-Korea. Ersteres Land ist an seinen eigenwilligen Normen zu Grunde gegangen und Nordkorea - naja warten wir´s ab.
Hierzulande gibt es Rechtsprechungen, welche die hier geschilderte Situation eigentlich aufklären könnten, wenn der Mensch eben mal die Dinge recherchieren, lesen und anwenden würde. Hier Beispiele aus der Ecke unserer deutschen Rechtsprechung.
DIN-Normen sind Empfehlungen und können angewendet werden, allerdings müssen sie nicht benutzt werden. Grundsätzlich handelt es sich um „private Regelwerke mit Empfehlungscharakter“[1]. Als solche können sie hinter dem Stand der Technik zurückbleiben, haben aber die Vermutung für sich, dass sie den Stand der Technik abbilden…[2].
[1] BGH Urteil vom 14. Juni 2007, Az. VII ZR 45/06
[37] bb) ... Der Senat hat wiederholt darauf hingewiesen, dass DIN-Normen keine Rechtsnormen sind, sondern nur private technische Regelungen mit Empfehlungscharakter…
[2] BGH Urteil vom 24. Mai 2013, Az. V ZR 182/12
[36] bb) ... DIN-Normen sind keine Rechtsnormen, sondern private technische Regelungen mit Empfehlungscharakter, die hinter den anerkannten Regeln der Technik zurückbleiben können (BGH, Urteil vom 14. Mai 1998 - VII ZR 184/97, BGHZ 139, 16, 19 f.; Urteil vom 14. Juni 2007 - VII ZR 45/06, BGHZ 172, 346, 355 f. mwN), weil technische Entwicklung und wissenschaftliche Erkenntnis in einem ständigen Wandel begriffen sind (… vgl. auch BGH, Urteil vom 14. Juni 2007 - VII ZR 45/06, aaO). Von daher liegt es in der Natur der Sache, dass in DIN-Normen empfohlene Maßnahmen … nicht mehr die anerkannten Regeln der Technik beschreiben, wenn aufgrund neuer Erkenntnisse andere, geeigneter erscheinende - Methoden an deren Stelle treten. Auch wenn das zu einer Verteuerung, aber auch zur Verbilligung … führen kann.
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Das Ganze nun einmal speziell für unwissende Juristen, Elektriker und kommunale Licht-Verantwortliche in fünf Fakten verkürzt auf einen Nenner gebracht:
- Selbst wenn ein Gemeinderat beschließen würde, Fackeln und Kerzen zur urbanen Beleuchtung zu verwenden - so ist das sein gutes Recht.
- Aus einer stringenten Einhaltung der DIN-Normung beim Thema „Licht“ ergibt sich in keinem Fall eine Haftungsentlastung bei evtl. Schäden.
- Man stelle sich vor, aus einer laut DIN lichttechnisch unvollkommenen Straßenleuchte soll eine Haftung des Betreibers generiert werden. Wenn dies Erfolg haben würde, bräuchte man doch keine Unfallversicherung mehr! Oder? Wie viele „Verunfallte“ würden sich doch dann unter eine laut DIN schlecht ausgeleuchtete Laterne schleppen und laut „auweh“ brüllen?
- Dass der, allseits von Verkäufern und Installateuren der Lichtbranche bekannte Spruch „Wenn die Beleuchtung nicht der Norm entspricht und es passiert was, gehen wir ins Gefängnis.“ im Grunde gesetzesanmaßend ist, und diese Behauptung – allein- sogar eine Straftat darstellt, wurde bisher tunlichst übersehen.
- Urbane Beleuchtung soll dem Menschen dienen. Gesundheit, Sicherheit und Wohlbefinden stehen heutzutage vorn an.
Abhilfe könnte eine für >Mensch & Tier< und nicht Maschinen- und Profitfreundliche urbane Beleuchtungssituation schaffen. Der jeweiligen Situation und dem Bedürfnis aller Lebewesen angepasst. Sich hinter veralteten Richtlinien zu verstecken, bringt also nichts.
Doch wo kommt diese (falsche) Meinung über Normierungen des Lichtes und deren Folgen? Man könnte nun unsere typisch deutsche Art im Umgang mit Regeln und Vorschriften, weltweit als preußisches „Ordnungs- und Obrigkeitsdenken “ bekannt, an erster Stelle stellen. Aber dem ist nicht so. Der Zopf ist alt: Die bis heute anhaltenden Verkaufsstrategien der meisten „Lampenhersteller“ ist für jedermann nachvollziehbar.
Nr.: 1 > und Hauptverursacher dieses Denkens. Viele Lampen mit begrenzter Lebenszeit, hohem Verbrauch und hoher Licht-Leistung, bringen Umsatz in die Kassen der Hersteller und der offensichtlich kooperierenden Energieversorger. Dass zu Zeiten von Thomas A. Edison bei der Einführung der ersten elektrisch betriebenen urbanen Beleuchtung, noch eine Straßenmitte als hauptsächlich zu beleuchtende Region zu verstehen war, ist klar. Für die damaligen Hauptnutzer der Straßen - Kutschpferde mit Scheuklappen - mussten ja die Schlaglöcher zu erkennen und somit beleuchtet werden. Heute sind die Pferde von der Straße. Aber die Scheuklappen bei Planern und Anwendern scheinen immer noch da zu sein.
Es wird z.B. lt. DIN 13201 immer noch bei Lichtplanungen die Straßenmitte als die Fläche mit dem höchsten Lichtniveau (zwar nicht gefordert) meist praktiziert. Obwohl ausnahmslos alle Fahrzeuge über superhelle moderne Lichttechnik verfügen und jeder Mensch (entgegen einschlägiger Gutachten großer Unternehmen der Lichtbranche) im Praxistest feststellen kann, dass ein aus dem Hellen kommendes Wesen besser zu erkennen ist, als ein Wesen, welches die helle Bühne der Straßenmitte vom dunklem Rand aus betreten möchte. Die DIN als Gefahrenquelle? Gibt’s denn so etwas?
Normen sind für eine Gesellschaft wichtig und gut, wenn Ihre Anwendung flexibel und mit Verstand erfolgt. Wenn Neues nicht Jahre braucht, um Einzug in Normierungen zu halten. Es gibt in Deutschland einige Erfindungen in der Lichtbranche, die die hier genannten Probleme alle lösen würden. Hier hat sich insbesondere die von einem sächsischen Erfinder entwickelte, und in mehr als 20 Ländern weltweit erfolgreich patentierte, Technologie der „P-Lampe“ als Leuchtmittel bestens bewährt. Mit 0,16 KWh Verbrauch, als Straßenleuchte mit eingebauter Nachtabschaltung auf 0,08 KWh reduzierbar, liefert sie blendfreies gesundes Licht. Sie und mehrere Hundert ihrer Schwestern haben bereits seit über 10 Jahren ihren Praxistest ohne nennenswerte Wartung mit Bravour bestanden.
Aber grell, blendend und vor allem billig sind – leider – immer noch die führenden Adjektive der meisten, insbesondere kommunalen Kunden und Konsumenten. ..
Ein Bravo noch für das Rentner-Ehepaar aus Bayern, was den Schneid hatte, zu diesem Thema zu prozessieren.
Ihr Thom Haeger
Freischaffender Autor in Sachen Licht.
direkte Fragen bitte an thomhaeger(at)gmail.com, Kommentare, Diskussionsbeiträge über die Kommentarfunktion an healthylight
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