Irrtümer, Legenden und Kuriositäten der Lichtgeschichte

 
Eigentlich dachten viele, das Weltkartell Phoebus sei ein Phantom, oder ein Hirngespinst von Leuten, die der Industrie Böses andichten wollen. Nicht wenige hielten es für ein Gerücht. Nun haben wir es fast amtlich - es gehört zu Irrtümern oder Legenden oder Kuriositäten der Lichtgeschichte, so betitelt in einem Artikel von Henning v. Weltzien in Licht 4-2016. Fast amtlich, weil der Autor nicht nur ehemaliger Vorsitzender der LiTG ist, sondern auch von der Firma stammt, dessen ehemaliger Vorstand Wilhelm Meinhardt die Fäden des Kartells geknüpft hatte.

 
Kartelle sind der Stoff, aus dem viele Krimis gemacht werden. Einst waren sie gang und gäbe, Raubtierkapitalismus eben. Heute gibt es sie immer noch, legal. Die meisten dürften aber illegal sein, so es die überhaupt gibt. In unserem Lehrbuch für Soziologie beschrieben mehrere Kapitel das Wesen und Unwesen von Kartellen. Bei dem hier angeführten Kartell ging es um die Beschränkung der Lebensdauer von Glühlampen auf 1.000 h. An der Uni hatte uns der Professor erklärt, dies sei Ergebnis einer Optimierung aus Kosten für die Herstellung, den Betrieb und den Energieaufwand. So weit, so gut! Warum wird die Story aber seit 1924 erzählt? Haben sich die Kostenrelationen in fast 100 Jahren nicht geändert?

 
Manche Dinge ändern sich auch in 200 Jahren nicht, wenn man sie in Ruhe lässt. Im vorliegenden Fall diente die Sache auch einem hohen Ziel: "… das sollte natürlich zu laufenden Verbesserungen im Interesse der Verbraucher führen. …" Phoebus S.A., ein Gebiets-, Normen- und Typenkartell im Dienste der Menschheit! Da verstehe einer, warum die verboten wurden! Keine Ahnung, manchmal  werden Gesetze von Politikern gemacht, die von Wirtschaft keine Ahnung haben. Heute ist so etwas nur möglich, wenn man alle Lobbyisten in eine Wirtschaft einlädt und sehr tief ins Glas schauen lässt. Bis die aufwachen, muss das Gesetz schnell durch. Manchmal klappt es auch.

Den Beitrag sollte man als Ganzes lesen, um sich in die Materie einzuarbeiten. Was er leider nicht sagt, ob dieses Kartell unter Irrtümer, Legenden oder eher Kuriositäten einzustufen ist. Wo der Gesetzgeber solche Gebilde einordnet, kann man beim Bundeskartellamt erfahren, das man bestimmt nicht zur Pflege von Gebiets-, Normen- und Typenkartellen eingerichtet hat. Mehr Auskunft gibt z.B. § 298 StGB. Ansonsten spricht das Strafgesetzbuch unter Wirtschaftskriminalität auch den Submissionsbetrug  in § 263 an. Nun ja, das alles ist neu und war 1924 nicht abzusehen. Mal sehen, was die ostasiatischen Technologiefirmen daraus in Sachen LED machen. Übung haben sie ja: "Preisabsprachen: EU verhängt Milliardenbuße gegen TV-Hersteller - Die EU spricht von Kartellen "wie aus dem Lehrbuch". Sieben Hersteller von Bildröhren müssen eine Geldstrafe von insgesamt 1,47 Milliarden Euro zahlen. Laut den Wettbewerbshütern teilten sie die Märkte über einen Zeitraum von fast zehn Jahren unter sich auf." Die Höchststrafe traf übrigens ein Mitglied des Phoebus-Kartells. Früh übt sich …

2 Comments

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    […] Endlich war Goethes Wunsch Wirklichkeit geworden. Die Lampe, Pardon LED, würde ewig brennen. Nicht wörtlich, denn ewig heißt bei manchen Leute zwischen zwölf Uhr und Mittag. Immerhin wäre es schon eine Ewigkeit, wenn eine Lampe 50.000 Stunden klaglos Dienst täte. In irgend einem Labor wird ein ehrlicher Ingenieur den Wert gemessen haben. Da die Farbe der Ehre seit prähistorischen Zeiten aber künstlich ist, stimmt manches Mal die Farbe nicht, ein andermal der Geruch. Jedenfalls wird der Ingenieur, der die 50.000 Stunden Lebensdauer gemessen hat, gut von der Öffentlichkeit abgeschirmt. Mit üblem Geruch von Mauschelei hat das aber nichts zu tun. Die Lebensdauer von Lampen geht die Allgemeinheit überhaupt nichts an, außer wenn Politiker für Energiesparlampen werben, wenn sie für sich werben. Ansonsten bestimmt der Leuchtmittelhersteller, wie man die Lebensdauer bestimmt und welche Mittel er dafür geeignet hält. Damit nicht zu viele Leute davon erfahren, ist – nein war – die Zahl der Hersteller von Leuchtmitteln streng begrenzt. So etwas nennt Kartell und hat vor Ewigkeiten verboten, dennoch hat manch ein Kartell in der Branche nicht nur zwei Weltkriege überdauert, sondern auch drei deutsche Staaten (hier). […]

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    […] Die Deutsche Gasglühlicht AG gliederte im Oktober 1918 ihr Glühlampengeschäft in die Osramwerke G.m.b.H. mit Sitz im Berliner Ortsteil Friedrichshain (seit den 1990er Jahren „Oberbaum City“) aus. Nach dem Verlust der Auslandsmärkte durch den Ersten Weltkrieg erschien es den drei führenden deutschen Glühlampenherstellern AEG, Siemens & Halske (S & H) und Deutsche Gasglühlicht sinnvoll, die gemeinsamen Interessen zu bündeln. Ziel war die Stärkung gegenüber der ausländischen Konkurrenz durch Firmen wie Philips und General Electric sowie die Rückgewinnung von verlorengegangenen Marktanteilen. Am 5. Februar 1920 wurden S & H zusammen mit der AEG Kommanditisten der Osramwerke und übertrugen ihre Glühlampenfertigung in die neue Kommanditgesellschaft Osram GmbH & Co. KG. Gründungsdatum und Beginn der ersten Geschäftsjahres wurden rückwirkend auf den 1. Juli 1919 festgesetzt. Man fasste wohl schnell Fuß und gründete bereits 1924 ein weltweites Kartell (Phoebus), das die Herstellung von Glühlampen mit einer Lebensdauer von über 1.000 h verbot und aktiv bestrafte. (hier) […]

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