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Eine Planungsnorm, nach der man nicht planen kann

 

Lang, lang ist es her. In 2011 hatte ich die neu ankommende ASR A3.4 Beleuchtung, die im Auftrag des Staates erstellt worden war, kommentiert und darauf hingewiesen, dass die zuständige Beleuchtungsnorm EN 12464-1 von damals leider leider nicht anwendbar war. Die Normer mussten daher in ihr Dokument den folgenden Passus aufnehmen:

Wird die Planung und/oder der Betrieb von Beleuchtungsanlagen ausschließlich nach dieser Norm vorgenommen, kann das dazu führen, dass die staatlichen Mindestanforderungen oder die Anforderungen der Unfallversicherungsträger an die Beleuchtung nicht eingehalten sind. Konkretisierende, zusätzliche oder abweichende Anforderungen zu dieser Norm betreffen insbesondere:

  • die Zusammenfassung der Bereiche der Sehaufgaben zu einem Arbeitsbereich;
  • die Ausdehnung des unmittelbaren Umgebungsbereichs auf den restlichen Raum;
  • die Höhe der horizontalen Beleuchtungsstärke für einige Arbeitsplätze;
  • die Mindestwerte der vertikalen und zylindrischen Beleuchtungsstärken;
  • die Gleichmäßigkeit der Beleuchtungsstärken.“

Jetzt haben wir 2019! Und CEN schickt sich an die Norm erheblich zu revidieren. Und was wird dort stehen?  "Werden die Planung und/oder der Betrieb …" Ansonsten, nichts Neues im Westen. Oder doch? Mittlerweile sagt der Ausschuss, der hinter ASR A3.4. steht offiziell das aus: "Hingegen besteht bei Nachtarbeit nach gegenwärtigem Wissensstand bereits im Rahmen bestehender Beleuchtungskonzepte die Möglichkeit des Eintretens unerwünschter biologischer Wirkungen, wobei langfristige negative Folgen für die Gesundheit nicht ausgeschlossen werden können. Kritisch sind hohe Beleuchtungsstärken am Auge …" (hier) Und die neue Norm will die Empfehlungen für Beleuchtungsstärken erhöhen. So z.B. bei CAD von 500 lx auf 1000 lx.

Dass man bei Schreiben, Tippen und Datenverarbeitung - echt innovative Arbeitsplätze - 1000 statt 500 lx empfiehlt, wird man schon überleben. Da gibt es Licht-Aus-Schalter. Was aber an CAD-Arbeitsplätzen eine Verdoppelung der Beleuchtungsstärke bringen würde? Das Licht bleibt gleich aus. Solche Arbeitsplätze waren bislang bekannt dafür, dass die Leute sich lieber ein Zelt über den Bildschirm bauten, wenn sie das Licht nicht haben ausschalten dürfen bzw. können (hier zwei Beispiele, BER1 BER2)

Wie würde wohl die Gefährdungsanalyse eines Lichtplaners aussehen, wenn er solche Empfehlungen umsetzen will? Ich kann mir eher die Diagnose des Psychiaters einer Unternehmers vorstellen, der solche Dinge bezahlt. Ob da ein Leinenzwang hilft (hier)? Oder müssen wir ein neues Gremium erfinden, das die Arbeit vor Licht schützt?

Blenden als moderner Sport

 

Der Beitrag im Berliner Tagesspiegel über blendend schönes Radfahren (hier) zog eine deftige Debatte der Betroffenen nach sich. Bislang über 170 Beiträge. Das Interessante: In der Debatte findet man praktisch alle Argumente, die in diesem Blog zur Fahrzeugbeleuchtung angeführt worden sind. Als die da wären

  • grelle Straßenbeleuchtung (hier)
  • der gemeine Ichling - will gesehen werden und blendet (dort)
  • Scheinwerfer blenden (da)
  • Vorschriften helfen nicht (wieder hier)

u.v.a.m. Den knappsten und umfassendsten Beitrag lieferte der Leser macthepirat "LED ist als Fahrzeugbeleuchtung grundsätzlich abzuschaffen da viel zu grell. Das gilt auch für Straßenlaternen."

mellibehse schreibt zu der Feststellung "sofern die Lampen richtig justiert sind. Einige Scheinwerfer blenden derart, ..": "Einige? Fast alle LED-Scheinwerfer!"

klaus 14513 schreibt: "Ich empfinde allerdings die LED Autoscheinwerfer als viel unangenehmer, sie sind ja grundsätzlich schonmal vielfach lichtstärker als jede Fahrradlampe. Selbst bei richtiger Einstellung blenden sie schonmal durch die pure Helligkeit und vor allem durch die "Wippbewegung" eines Autos während der Fahrt. Das fühlt sich für den Gegenverkehr dann wie ein ständiges aufblenden an." Stimmt auch (s. hier). Kfz-Beleuchtung wird im Stand gemessen, aber manche Kfz. fahren manchmal, wenn der Verkehr es zulässt. Als der Lichtstrahl der Scheinwerfer nicht so eng gebündelt war, war das Wippen nicht so tragisch. Aber seit es Xenon-Scheinwerfer gibt. Schön schlimm. Der Gesetzgeber hat deswegen einst vorgeschrieben, dass sie nicht allein als Fernlicht benutzt werden dürfen (hier), Und dass deren Abdeckungen schön sauber bleiben müssen. Daher müssen Waschanlagen für solche Scheinwerfer vorhanden sein. Wenn so einer mit seinen modernen Lichtern einem entgegen kommt, wirkt das nicht entgegenkommend sondern brutal. Wenn er vorbei ist, fällt man erst einmal in ein dunkles Loch. Nannte sich Sukzessivblendung. Ist aber nicht in, seit das Blenden zum täglichen Handwerk des Autofahrerts gehört.

Klappleiterin schreibt: "Komisch, ich fahre viel Fahrrad, aber sowohl als Radfahrer wie auch als Fußgänger fühle ich mich durch falsch eingestellte Fahrradscheinwerfer viel öfter geblendet als durch Autoscheinwerfer." Stimmt (hier). Als Fußgänger geht man nicht oft Autos auf der Gegenfahrbahn entgegen. Mich blenden selbst Kinderfahräder, wenn ich aus einem Fenster im ersten Stock gucke.

"Ich erlebe es so oft, daß vor mir einer fährt, der mit seinem Scheinwerfer die Baumkronen darüber ausleuchtet anstatt den Weg vor ihm. Unlängst bin ich hinter einer durch eine Unterführung gefahren, die mit ihrem Scheinwerfer einen Lichtkegel fast direkt über sich an die Decke der Unterführung warf." Stimmt (hier oder da). Tagfahrlichter scheinen eher den Himmel anzuleuchten als die Fahrbahn. Der Autofahrer will auffallen und erkannt werden. Dafür erkennt man den Rest der Welt nicht mehr so gut. Nennt sich Blendung. Kommt von "blind machen".

Mostrichmeister meint: "Meine Sicht als Radfahrer: Falsch eingestellte Fahrradscheinwerfer sind schon nervig, doch die Blendwirkung von Autoscheinwerfern ist immer noch unübertroffen. Es sei denn, jemand ist mit diesen Lichtern ausgerüstet, die in der Werbung einen halben Canyon ausleuchten. Aufgrund des Preises dieser Minisonnen ist das aber verdammt selten." Stimmt (hier): Asphalt Cowboys und LED. Exzellente Sicht für 7.500 Euro extra. Die Sache mit der Minisonne: Die Leuchtdichte der LEDs reicht bald an die der Sonne (dort): "Egoistenlicht gehört nicht auf die Straße".

daily_mirror meint zu: Fachleute sehen das Problem relativ gelassen angesichts dessen, was sich sonst im Straßenverkehr abspielt. "Das ist wohl wahr: z.B. zunehmend bei Autoscheinwerfen. Ich frage mich regelmäßig, wie einige Xenon-Scheinwerfer eine Zulassung bekommen haben, da mich diese - vor allem bei Kleinlastern (SUV) - teilweise derart blenden, dass ich da eindeutig eine Verkehrsgefährdung sehe." Stimmt (hier und da)

N.N. (nicht angeführt, weil behindert): "Als sehbehinderter Mensch, dessen Auge auf unterschiedliche Lichtstärken nicht reagieren kann (Akkomodation) mache ich ständig die Erfahrung, dass Fahrradnutzer, die auf der falschen Seite den Radweg mit grellem Scheinwerfer nutzen oder auf dem Bürgersteig entgegen kommen, mich so stark blenden, dass mitunter mir die Orientierung fehlt." Stimmt (hier): Die EU hat eine Kommission, die die Wirkung von LED auf den Menschen beurteilen soll. Die findet, dass gesunde Menschen mit guten Augen keine Probleme hätten, nur Alte und Kinder. Wenn das keine dolle Kommission ist (kompletter Bericht hier abzurufen).

Die Kommission heißt übrigens SCHEER, hier kann man sehen, wo die Weisen sitzen, die die Kommission bilden. Eine in der Walachei. Echt. Was die EU sonst zu der Frage sagt "Gesundheitliche Auswirkungen von künstlichem Licht" steht hier. Ausgearbeitet haben das Ganze zum Thema LED: Ana Proykova (Chair)University of Sofia, Sofia, Bulgaria (Physik-Professorin), Rodica Mariana IonNational Institute of R&D for Chemistry and Petrochemistry – ICECHIM, Bucharest, Romania (Professorin für Nanomaterialien, Leiterin Forschungsgruppe Nanomedizin), Theodoros SamarasAristotle University of Thessaloniki, Thessaloniki, Greece (Asistenzprofessor für medizinische Physik) . Wer der Meinung ist, nie eine dieser Personen auf einem Kongress für Lichttechnik oder Lichtplanung gesehen zu haben, hat keinen Alzheimer.

 

 

Flimmern war gestern- jetzt haben wir Flicker

Wer so schöne Zahlen wie 50.000 h oder gar 150.000 h für die Lebensdauer von LED-Lampen und Leuchten liest, wird diese Leuchte für ein Disco-Requisit halten. Zieht alle Augen auf sich. Wie schön. Oder gar nicht schön. Es lohnt sich für den Fachmann wie für den Laien, sich damit auseinanderzusetzen. Denn es geht nicht nur um Geld, sondern auch um die Sicherheit.

Diese Leuchte ist garantiert keine 50.000 Stunden alt. Sie wurde vor drei Jahren installiert und wird so etwa 12 Stunden am Tag oder weniger in Betrieb sein. Ihr Problem? Sie ist eine Retrofit-Leuchte. Na und? Die lieben die Hersteller nicht (s. Planungssicherheit LED 2016). Wer ihnen gerne Gewinnsucht vorwirft, weil sie lieber neue Ware verkaufen als neue Lampen in alte Fassungen schrauben, sollte es diesmal lieber unterlassen. Denn es geht um den Ruf der Technologie und der Industrie. Wer prüft im Baumarkt, ob das neue gute Stück doch eine alte Gurke mit einer neuen Lampe drin ist? Viele Leute sind entsetzt, weil ihr gutes Stück nach kurzer Zeit nicht mehr so funzt, sondern funzelt und blitzelt. Siehe das Video. Schuld sind die Hersteller - oder? Das war mal. Jetzt gibt es den Markt, den grauen Markt und eventuelle pechschwarze Erlebnisse.

Das Problem ist eigentlich eine gute Seite von LED. Sie schickt das Licht in die eine Richtung, die Wärme in die umgekehrte. Manche LED-Leuchte ist eigentlich ein großer Kühlkörper mit einer kleinen Diode drin. So lange diese nur den Gemütszustand eines Geräts verriet - das war für Jahrzehnte ihre Hauptrolle -, war die Welt in Ordnung. Die paar Milliwatt verschwanden im Universum. Jetzt muss die LED leuchten und produziert Wärme. Diese geht nach hinten los. Ist sie in ein Downlight eingedreht, wärmt sie den Deckenhohlraum auf. Ist dieser so leer nicht, kann die LED von der toll langen Lebensdauer so viel einbüßen, dass eben der im Video gezeigte Zustand entsteht. Ist die Leuchte ungeeignet, gibt es Wärmestau und - angeblich - auch Brände. Jedenfalls theoretisch.

Deswegen wird kein Hersteller einer LED-Lampe die Verantwortung dafür nehmen, dass sie in eine ungeeignete Leuchte eingeschraubt wird. So sollte man gut versicherte Elektriker beschäftigen (hier). Das hilft allerdings nicht gegen miserable Objekte, die lebensgefährlich sein sollen (Bild)Da kommt die Hitze anders: Stromschläge. Deutsche Hersteller werden hierfür auch keine Verantwortung übernehmen. Sie werden aber zur Verantwortung gezogen, weil der Kunde nicht weiß, was er kauft. Der Markt ist in einem gefährlichen Zustand. Wie gefährlich, ist bei dem zitierten Artikel beschrieben (hier). Die Objekte trugen alle das CE-Zeichen, dass angeblich garantiert, dass alle anwendbaren Vorschriften der EU eingehalten werden. Allerdings kann man die Kuckucks kaufen und auf seine Produkte kleben, so wie einst Krokodile auf Fake-Hemden. Kein Zoll kann helfen, wenn man als moderner Mensch seine Ware in China bestellt.

Ob reale Gefahr oder nicht. Die Versicherer kennen bei einem Schadenfall keinen Pardon. Hier die Publikation der Versicherer zur Schadenverhütung beim Betrieb von Leuchten (V2005_low vom Jahre 2014) mit Definitionen von Retrofit- und Konversionslampen. Man kann davon ausgehen, dass der Elektriker als Normalbürger die Unterschiede nicht kennt. Ebensowenig wird er dem Kunden erzählen, dass die sonst üblichen Prüfzeichen zwar an der Leuchte kleben bleiben, aber schlicht ungültig sind! Der Zentralverband Elektrotechnik und Elektronikindustrie e. V. (ZVEI) verweist in mehreren Veröffentlichungen auf Gefährdungen, die durch den unerlaubten Umbau von Leuchten entstehen können.

LED blenden - jetzt in der Presse

 

Locker wollen wir es nicht lassen. LED sind eine Gefahr für den öffentlichen Verkehr. Punkt. Jetzt kümmert sich sogar die Tagespresse darum. Vielleicht hört der Minister Andy, dass es mehr Umweltverschmutzung gibt als Dieselabgase. OK. Die Diesel sind kein Schmutz und Verschmutzer, sondern retten die Umwelt. Deswegen wurde der Diesel in Deutschland schon immer ... bezuschußt, der Treibstoff irgendwie und der Motor obendrein. Warum zum Teufel sollte sich unser hochverehrter hochbeschäftigter Minister denn mit Fahrradlampen beschäftigen?

Wegen Unfallgefährdung? Ach nee. Von 800 Unfällen, die Radfahrer 2017 in Berlin verursacht haben, gehen nur 35 auf die Beleuchtung zurück. Also kein Grund für Sorge? Bestimmt nicht außer, wären alle Berliner Polizisten Lichtexperten und könnten bei der Unfallaufnahme die relevanten Lichtgrößen erfassen. Wahr ist, dass nicht nur einem wahren Experten der Berufsgenossenschaften gelungen war, Licht als Unfallursache zu identifizieren. Dass dies eine Tatsache ist, wird niemand bestreiten. Bloß - man kann sie nie belegen. Nur in Fahrschulen wird die Mär erzählt, dass ein Autofahrer bestraft worden wäre, weil er ein Binnenschiff geblendet hätte. Ach, ja. Tausend und die zweite Nacht. Bei der vorliegenden Situation sind 35 Unfälle, die Fahrradlichter verursacht haben sollen, eine Menge Holz. Ich hätte nicht mal auf die Zahl Eins getippt.

Nie hätte ich gedacht, dass man zur Entlastung des Lichts die Benutzung der falschen Fahrbahn heranziehen würde. Die Experten - in diesem Fall der Verkehrssicherheit - erzählen, dass die meisten Fahrradunfälle durch die Benutzung der falschen Fahrbahn verursacht würden. Sowas aber! Deutsche Radler benehmen sich wie Radler, und deutsch. Die tun nie etwas Falsches. Also noch einmal von vorn: die Polizei in Berlin findet, dass bei Unfällen im Straßenverkehr die Beleuchtung im Spiel ist. Nicht immer, aber immer öfter. Und die Lösung? Na, ja. Der TÜV macht's . Man nehme eine Lampe, die TÜV 08/15 geprüft ist, und klemme das Ding an seinen Drahtesel. Und dann? Friede, Freude, Eiertanz?

Ob mit TÜV oder ohne - Fahrräder im Verkehr mit LED blenden egal wie. Und Autoscheinwerfer mit TÜV blenden auch bei Tage. Die Gründe habe ich hier dargestellt. Das sich der zuständige Minister einen Teufel darum schert, auch. Der kleine gemeine Ichling leuchtet gern weit, heißt es dort. Und genau unser jetziger Verkehrsminister ist in die Stiefel seines Vorgängers gestiegen und hilft dem gemeinen Ichling.

Die Lösung? Die hatten wir für Jahrzehnte auf europäischen Straßen. Man begrenzt das Licht eines Fahrzeugs, um nicht den Gegenverkehr zu blenden. Jetzt ist der Friede aufgekündigt. Jeder blendet. so gut er kann, damit er erkannt wird. Wie nennen wir den Schwachsinn? Bitte nicht LED! Mann kan sie auch sinnvoll einsetzen.

Jetzt sollen Radler auf die richtige Einstellung ihrer Beleuchtung achten. Geht's noch? Fast ein Jahrhundert lang, genau genommen 125, war einer froh, überhaupt eine Funzel am Brennen zu halten. Das war vorgeschrieben. Sobald man langsamer wurde, starb das Licht. Wenn man an der Kreuzung stand, war es ohnehin tot. Jetzt soll ich zusehen, wie ich keine Unfälle verursache? Jetzt kann mein Rad vorn und hinten blinken und allen erklären, dass ich komme. Man stelle sich eine Straße in Amsterdam vor. Glühwürmchen 7/24/365? Wow!

Schon die Tatsache, dass man schon einmal geblendet worden ist, hält also in Zukunft den kleinen gemeinen Ichling davon ab, zu blenden. No Comment - außer von meiner Frau: "Sach mal, Du hast ein neues Auto …"

Und vergiss Deine Stirnlampe! Der TÜV weiß nicht, wo Du hinguckst. Und kann deswegen die Stirnlampe nicht zertifizieren. Die zertifizierte Beleuchtung mit dem Dynamo am Reifen (Seitenläuferdynamo)  ist nicht mehr erforderlich wie seit 125 Jahren. In Deutschland waren Fahrräder bis Juli 2013 gemäß § 67 StVZO verpflichtend mit einem Dynamo auszurüsten. Nach einer Gesetzesänderung ist nun alternativ die Nutzung von batterie- oder akkubetriebenen Beleuchtungseinrichtungen möglich. Sowas auch! Jetzt (2018) hat auch der Bundesrat die Sache abgesegnet.

Stopp dem Flicker - Ein Schreiben von Lichtpeter

 

Den angehängten Brief (E-Mail) habe ich von Peter Erwin (Der Lichtpeter) am 03.11.2018 erhalten. Er hat erst vor wenigen Tagen erfahren, dass sich jeder EU-Bürger grundsätzlich zu den kommenden EU-Regularien äußern kann. Übrigens, jeder Mensch auf dieser Welt kann nicht nur Eingaben zu DIN-Normen machen, sondern sogar die Erstellung einer Norm beantragen. Leider tun es nur wenige.

Der Brief geht auf ein überflüssiges Thema ein - vielmehr wäre es überflüssig, gäbe es keine LED als Beleuchtung. Flicker oder Flimmern. Mit LED kann es allerdings sogar relevant für die Verkehrssicherheit auf Straßen werden (s. hier). In diesem Blog wurde das Thema mehrfach behandelt (hierda und dort). Auch Der Lichtpeter dürfte den Lesern bekannt sein. Damit das Problem nicht wie bei der Leuchtstofflampe über mehrere Generationen diskutiert wird, ist jeder Leser aufgerufen, im Rahmen ihrer/seiner Möglichkeiten aktiv zu werden.

Guten Tag werte Damen und Herren,

erst vor zwei Tagen ist mir dank Unterstützung des Umweltbundesamtes bekannt geworden, dass es eine Möglichkeit gibt, mit der prinzipiell jeder EU-Bürger sich bei der EU-Kommission Gehör verschaffen kann, wenn es um den Beschluss von Regularien geht.

Wie Sie vielleicht wissen, ist eine Neufassung der EU-Öko-Design-Richtlinie kurz vor dem endgültigen Beschluss. Der Teil der Fassung für technischen Anforderungen für Beleuchtungsprodukte ist auf der Webseite der EU-Kommission veröffentlicht, der Teil für das Labelling auf dieser Webseite.

Mit diesem Brief weise ich auf einen besonderen Punkt im Anhang der technischen Anforderungen hin, der hier unter Annex - Ares(2018)5145935/1-6 herunter geladen werden kann:
In den Anforderungen an die Produktgestaltung wird der SVM (Stroboscopic Visibility Measure) als Maß für stroboskopische Effekte herangezogen. Der SVM ist der wichtigste Teil zur Vermessung von Lichtflimmern bei 100 Hz. Auch wenn der von mir entwickelte CFD nun nicht Einzug in Normung und Richtlinien erhält, so ist auch der SVM in Verbindung mit PstLM brauchbar. Die Gewichtungskurve, die in der SVM-Formel verankert ist (siehe CIE TN 006:2016, Seite 14), basiert auf einem SVM-Wert von 1,0. Dieser wurde so abgeschätzt, dass er die Sichtbarkeitsschwelle für einen durchschnittlichen* Beobachter repräsentiert. Entsprechend wurde dieser Wert auch als Grenzwert-Anforderung an die Produktgestaltung für Allgebrauchs-LED-Lampen angenommen. Im Anhang des Basispapiers der Beleuchtungs-Regulierungsverordnungen der EU zur Konsultation ist in den Anforderungen an die Produktgestaltung der SVM-Wert für stroboskopische Effekte von bisher angedachten 1,0 auf 1,6 angehoben worden.
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Zitate:
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Seite 7, ANNEX I, (47):
"The metric for the stroboscopic effect used in this Regulation is the ‘SVM’ (Stroboscopic Visibility Measure), as defined in standards. SVM=1 represents the visibility threshold for an average observer;"
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Seite 12, ANNEX II, Table 4 – Functional requirements for light sources:
"Stroboscopic effect for LED and OLED MLS: SVM ≤ 1.6 at full-load"
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Grund dafür war eine Eingabe von Schweden im Februar 2018. Dieser Punkt ist erst relativ spät aufgefallen, woraufhin ich auf EU-Ebene und in Australien mit diesem auf der EUP-Webseite veröffentlichten Dokument für Klarstellung und Aufklärung bei den EU-Beratungsmitgliedern, dem Umweltbundesamt und der IEC gesorgt habe.
Schweden hat sich mittlerweile von der Eingabe distanziert und befürwortet explizit den Wert von 1,0. Die Maßgabe SVM=1,6 kommt urprünglich von NEMA 77 (einem US-Amerikanischen Herstellerzusammenschluss für Lichtprodukte) und man war sich wohl über die Tragweite nicht im Klaren.
Immerhin können wir froh sein, dass PstLM und SVM überhaupt noch Bestand haben, denn LightingEurope als ein Zusammenschluss Lichtindustrieller Europas plädierte dafür die Messwerte komplett zu löschen. Dennoch ist der SVM-Wert von 1,6 nun in der zur Abstimmung bestimmen Schlussfassung.

In dem von mir zur Klarstellung und Auflkärung veröffentlicheten Dokument wird dargestellt, was die Anforderung SVM=1,6 bedeutet, und welcher Qualität Lampen damit entsprechen dürfen. Es werden dort Vergleiche von SVM-Werten von Glühbirne, KVG-Leuchtstofflampen, darauf basierende Modelllampen sowie LED-Lampen im Markt mit SVM=1,6 durchgeführt. Daraufhin wird argumentiert, dass für Allgebrauchs-LED-Lampen ein SVM von 1,0 beibehalten werden sollte und dass darüber hinaus Grenzwerte applikationsspezifisch festzulegen sind.

Nun zurück zu der Möglichkeit gegen die Festlegung des Grenzwertes von SVM<=1,6 etwas zu unternehmen:
Die EU-Kommission ist verpflichtet sich alle Rückmeldungen hier anzusehen und zu bewerten. Die Kommission setzt allerdings relativ kurze Fristen. Mit dieser Maßnahme wird sich die Kommission gegen spätere Klagen jederzeit verteidigen können, wenn keine Rückmeldungen geliefert werden, denn sie hat ja jedem EU-Mitbürger die Möglichkeit gegeben sich zu äußern.

Stand heute (03.11.2018) gibt es 4 Rückmeldungen von denen aber keine auf den hohen Lichtflimmer-Grenzwert hinweist. Auch ich werde meine Rückmeldung dazu geben, sie sollte in den nächsten Tagen auf dieser EU-Webseite erscheinen. Mein Standpunkt wird praktisch gleichlautend wie der obige Teil dieser E-Mail bzw. in dem bereits auf der EUP-Webseite veröffentlichten Dokument sein.

Ich bitte Sie in eigenem Interesse sich bis zum 09.11.2018 zu dem o. g. Grenzwert (oder auch anderen Punkten) auf dieser EU-Webseite zu äußern. Bitte verfassen Sie einen eigenen Standpunkt dazu und kopieren Sie nicht meinen Standpunkt, denn gleichlautende Argumentierungen werden zu einer Aussage zusammen gefasst. Ihr Entschluss dazu sollte nicht lange auf sich warten lassen, denn wenn Sie noch nicht registriert sind, dann könnte auch dafür wieder wertvolle Zeit verloren gehen und der Termin könnte verstreichen.

Bitte verstehen Sie, dass dies die letzte und gleichzeitig die einzig wirksame Methode sein wird, das Lichtflimmern von LED-Allgebrauchs-Leuchtmitteln und -Lampen europaweit mittels der neuen EU-Öko-Design-Richtlinie einzugrenzen. Die Richtlinie wird im nächsten Jahr veröffentlicht und tritt 2021 verbindlich in Kraft.

Gerne bin ich offen Für Ihre Rückmeldungen.
Vielen Dank.

Ich wünsche Ihnen und damit uns viel Erfolg & ein schönes Wochenende.
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Mit freundlichen Grüßen

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* Anm.: Sichtbarkeitsschwelle für einen durchschnittlichen Beobachter: Das ist die übliche Floskel in der Lichttechnik. Da es sich um eine Gefährdung handelt, die z.B. beim Straßenverkehr zu Unfällen führen kann - und bei empfindlichen Personen zu Übelkeit u.ä., müsste man einen Grenzwert immer auf der besonders betroffenen Population basieren lassen.