Licht und Lichttag

2014

 

Was ist ein "Lichttag"? Wer gewährt einem den? Und wer hat einen Anspruch darauf? 

Die Ösis schaffen es immer wieder, andere Menschen zum Wundern zu bringen. Vor einigen Jahren hatte ich mich gewundert, wie schnell und bündig sie eine Regelung geschaffen haben, die unserer ASR A3.4 zur Beleuchtung von Arbeitsstätten entspricht. Während nördlich der Alpen ganze Heerscharen von Experten viele Jahre gebraucht haben, eine Regel aufzustellen, die nicht einmal funktionieren kann, aber dafür umso länger ist, haben die Ösis eine ganz kurze Regel geschaffen. Und sie funktioniert … (hier) Die Sache mit den Lichttagen haut aber den Stärksten um!

So steht es in dem Schreiben der Medizinischen Universität Wien geschrieben:
"Liebe Kolleginnen und Kollegen,
bis zum in Kraft treten des EDM wurde die Lichttagsregelung an den einzelnen Organisationseinheiten oft verschieden gehandhabt. Der Betriebsrat möchte Sie daher auf die nunmehr gültige Handhabung aufmerksam machen:
Einen Anspruch auf Lichttage haben jene MitarbeiterInnen, die überwiegend (mehr als die Hälfte der täglichen Arbeitszeit) in den Arbeitsräumen des Allgemeinen Krankenhauses (AKH), die nicht natürlich belichtet sind, beschäftigt werden. Die Lichttage ergeben sich aus einer zusätzlichen täglichen Ruhepause in der Dauer von 20 Minuten. Für jeden Monat, der überwiegend in solchen Räumen verbracht wird, fällt ein Lichttag an, jedoch maximal 11 Tage pro Jahr.
Für jeden Monat, in dem MitarbeiterInnen nicht überwiegend, das heißt nicht mehr als die Hälfte der Arbeitszeit in nicht natürlich belichteten Arbeitsräumen tätig sind, besteht kein Anspruch auf einen Lichttag.

Mein AMpelmann
Regelung Lichttage

2 Comments

  1. Antworten

    […] Ganz, ganz schlaue Leute aus Wien haben etwas ausgeheckt, was auch nicht schlecht ist, Lichttage (hier). Da bekommt der Kumpel, der aus sicherheitstechnischen Gründen im Bunker sitzt, einige Tage extra […]

  2. Antworten

    […] Aber kein Messgerät der Welt kann eine solche Wirkung messen. Daher war die Sache für WEG nicht relevant. Die Beamten des Arbeitsministeriums aber griffen zu. Daher kann heute jeder deutsche Arbeitnehmer darauf berufen. Wenn ihm keine Sichtverbindung verfügbar gemacht werden kann, weil es nicht geht, gibt es Ersatzmaßnahmen. Eine der genialsten davon sind Lichttage. (hier) […]

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