Der Lichtplaner - Der Herkules unter Dienstleistern

Was muss eigentlich ein guter Lichtplaner kennen und können, damit ihm keine schlimmen Vorwürfe des Bauherrn zum Verhängnis werden können? (s. HOAI und mehr hier). Außer allem kaufmännischem Kram, natürlich was relevant ist, so die neueste Version von DIN EN 12464-1 "Licht und Beleuchtung - Beleuchtung von Arbeitsstätten - Teil 1 und ASR A3.4 Beleuchtung. Und alles bitte aus dem ff. Was er sonst können muss, beschreiben gerne die Berufsverbände. Hier nur ein kleines Quiz zum Testen des vorhandenen Wissens.

Wer hier durchfällt, sollte nicht gleich zu einer Protestpartei überlaufen. Sonst hätten wir keinen Lichtplaner mehr. Den Herrschaften, die diese wunderbaren Begriffe geprägt haben, etwas husten, wäre auch eine Idee.

 

  • Bitte nicht wundern, dass in der Liste Sehleistung steht. Angeblich ist Sehleistung das Ziel einer Beleuchtung. Dummerweise ist sie nirgendwo definiert.

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