LED blenden - jetzt in der Presse

 

Locker wollen wir es nicht lassen. LED sind eine Gefahr für den öffentlichen Verkehr. Punkt. Jetzt kümmert sich sogar die Tagespresse darum. Vielleicht hört der Minister Andy, dass es mehr Umweltverschmutzung gibt als Dieselabgase. OK. Die Diesel sind kein Schmutz und Verschmutzer, sondern retten die Umwelt. Deswegen wurde der Diesel in Deutschland schon immer ... bezuschußt, der Treibstoff irgendwie und der Motor obendrein. Warum zum Teufel sollte sich unser hochverehrter hochbeschäftigter Minister denn mit Fahrradlampen beschäftigen?

Wegen Unfallgefährdung? Ach nee. Von 800 Unfällen, die Radfahrer 2017 in Berlin verursacht haben, gehen nur 35 auf die Beleuchtung zurück. Also kein Grund für Sorge? Bestimmt nicht außer, wären alle Berliner Polizisten Lichtexperten und könnten bei der Unfallaufnahme die relevanten Lichtgrößen erfassen. Wahr ist, dass nicht nur einem wahren Experten der Berufsgenossenschaften gelungen war, Licht als Unfallursache zu identifizieren. Dass dies eine Tatsache ist, wird niemand bestreiten. Bloß - man kann sie nie belegen. Nur in Fahrschulen wird die Mär erzählt, dass ein Autofahrer bestraft worden wäre, weil er ein Binnenschiff geblendet hätte. Ach, ja. Tausend und die zweite Nacht. Bei der vorliegenden Situation sind 35 Unfälle, die Fahrradlichter verursacht haben sollen, eine Menge Holz. Ich hätte nicht mal auf die Zahl Eins getippt.

Nie hätte ich gedacht, dass man zur Entlastung des Lichts die Benutzung der falschen Fahrbahn heranziehen würde. Die Experten - in diesem Fall der Verkehrssicherheit - erzählen, dass die meisten Fahrradunfälle durch die Benutzung der falschen Fahrbahn verursacht würden. Sowas aber! Deutsche Radler benehmen sich wie Radler, und deutsch. Die tun nie etwas Falsches. Also noch einmal von vorn: die Polizei in Berlin findet, dass bei Unfällen im Straßenverkehr die Beleuchtung im Spiel ist. Nicht immer, aber immer öfter. Und die Lösung? Na, ja. Der TÜV macht's . Man nehme eine Lampe, die TÜV 08/15 geprüft ist, und klemme das Ding an seinen Drahtesel. Und dann? Friede, Freude, Eiertanz?

Ob mit TÜV oder ohne - Fahrräder im Verkehr mit LED blenden egal wie. Und Autoscheinwerfer mit TÜV blenden auch bei Tage. Die Gründe habe ich hier dargestellt. Das sich der zuständige Minister einen Teufel darum schert, auch. Der kleine gemeine Ichling leuchtet gern weit, heißt es dort. Und genau unser jetziger Verkehrsminister ist in die Stiefel seines Vorgängers gestiegen und hilft dem gemeinen Ichling.

Die Lösung? Die hatten wir für Jahrzehnte auf europäischen Straßen. Man begrenzt das Licht eines Fahrzeugs, um nicht den Gegenverkehr zu blenden. Jetzt ist der Friede aufgekündigt. Jeder blendet. so gut er kann, damit er erkannt wird. Wie nennen wir den Schwachsinn? Bitte nicht LED! Mann kan sie auch sinnvoll einsetzen.

Jetzt sollen Radler auf die richtige Einstellung ihrer Beleuchtung achten. Geht's noch? Fast ein Jahrhundert lang, genau genommen 125, war einer froh, überhaupt eine Funzel am Brennen zu halten. Das war vorgeschrieben. Sobald man langsamer wurde, starb das Licht. Wenn man an der Kreuzung stand, war es ohnehin tot. Jetzt soll ich zusehen, wie ich keine Unfälle verursache? Jetzt kann mein Rad vorn und hinten blinken und allen erklären, dass ich komme. Man stelle sich eine Straße in Amsterdam vor. Glühwürmchen 7/24/365? Wow!

Schon die Tatsache, dass man schon einmal geblendet worden ist, hält also in Zukunft den kleinen gemeinen Ichling davon ab, zu blenden. No Comment - außer von meiner Frau: "Sach mal, Du hast ein neues Auto …"

Und vergiss Deine Stirnlampe! Der TÜV weiß nicht, wo Du hinguckst. Und kann deswegen die Stirnlampe nicht zertifizieren. Die zertifizierte Beleuchtung mit dem Dynamo am Reifen (Seitenläuferdynamo)  ist nicht mehr erforderlich wie seit 125 Jahren. In Deutschland waren Fahrräder bis Juli 2013 gemäß § 67 StVZO verpflichtend mit einem Dynamo auszurüsten. Nach einer Gesetzesänderung ist nun alternativ die Nutzung von batterie- oder akkubetriebenen Beleuchtungseinrichtungen möglich. Sowas auch! Jetzt (2018) hat auch der Bundesrat die Sache abgesegnet.

6 Comments

  1. Antworten
    Mannomann 24. Januar 2019

    Aber ich fasse es gerne nochmal für sie zusammen: LED ist als Fahrzeugbeleuchtung grundsätzlich abzuschaffen da viel zu grell. Das gilt auch für Straßenlaternen.

  2. Antworten
    Kanndassein 24. Januar 2019

    Autofahrer die mit LEDs und falsch eingestellten Scheinwerfern unterwegs sind habe ich hier im Lauf der Jahre oft genug moniert. Wie gesagt: LEDs gehören abgeschafft, sie stellen eine Gefahr für den Gegenverkehr dar. Und bei der Gelegenheit kann man auch gleich Xenon aus dem Verkehr ziehen.

  3. Antworten

    […] Beitrag im Berliner Tagesspiegel über blendend schönes Radfahren (hier) zog eine deftige Debatte der Betroffenen nach sich. Bislang über 150 Beiträge. Das Interessante: […]

  4. Antworten
    e.e.kisch 26. Januar 2019

    Was ist mit Solar-Fahrradlicht? Die Lampe leuchtet, wenn die Sonne scheint, und niemand wird geblendet?

  5. Antworten
    ahmetpro 26. Januar 2019

    Tolle Idee. Ich kenne einen Besitzer eines Solarweckers. So hat er immer eine Ausrede, wenn er zu spät kommt. Aber ein kleiner Akku würde helfen. Tagsüber lädt er auf, und nachts leuchtet die Lampe. Allerdings muss das Fahrrad im Freien stehen. Dann sind Lampe wie Akku gleich weg. Wir sind in Berlin.

  6. Antworten

    […] LED-Scheinwerfer kommentiert, und auch einen Schuldigen ausfindig gemacht. (hier und dort oder da). Jetzt hat sich der ADAC in die Diskussion eingeschaltet. Ich hatte zu Beginn des Jahres […]

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