KAN das sein? 

 
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KAN-Positionspapier zum Thema künstliche, biologisch wirksame Beleuchtung in der Normung verabschiedet

Da KAN (= Kommission Arbeitsschutz und Normung) mit den Stimmen der Sozialpartner die Meinung über Sachverhalte sagen darf, die genormt werden sollen, hat deren Wort Gewicht, vor allem, wenn es um Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit geht. Da die Beleuchtung von Arbeitsstätten schon immer die Sicherheit und Gesundheit von Arbeitnehmern berühren soll, so etwa seit 1935, fällt das Thema eindeutig in deren Ressort. Die Festellung ist recht schlicht gefasst:

Normung im Bereich „Anforderungen oder Empfehlungen für die Planung und den Betrieb künstlicher, biologisch wirksamer Beleuchtung an Arbeitsplätzen“ ist allerdings aus Sicht der Kommission Arbeitsschutz und Normung (KAN) aktuell nicht sinnvoll.

Anschließend werden die Gründe für diese Feststellung genannt:

  1. bestehen keine ausreichend gesicherten Erkenntnisse im Bereich künstlicher, biologisch wirksamer Beleuchtung, um Anforderungen an die Planung festlegen zu können;
  2. müssen Störungen des circadianen Rhythmus des Menschen durch künstliche, biologisch wirksame Beleuchtung vermieden werden;
  3. sind im Bereich künstlicher, biologisch wirksamer Beleuchtung im Wesentlichen Belange des betrieblichen Arbeitsschutzes betroffen.

KAN meint auch: Das Licht hat für den Menschen zwei Funktionen. Einerseits ermöglicht Licht das Sehen. Auf der anderen Seite hat es nicht-visuelle Wirkungen auf den Menschen. Diese biologische Wirkung erzielt Tageslicht, kann aber ebenso durch spezielle künstliche Beleuchtung erreicht werden. Künstliche Beleuchtung kann dabei dem Tageslicht ähneln, es aber in seiner Gesamtheit nicht ersetzen. Die künstliche, biologisch wirksame Beleuchtung wird mit dem Ziel eingesetzt, eine biologische Wirkung über das Sehen hinaus im Menschen hervorzurufen.

Das vollständige Positionspapier kann man hier herunterladen (KAN-Position_kuenstliche_biologisch_wirksame_Beleuchtung_2015). Dort steht übrigens nicht nur, dass die KAN eine solche Normung nicht für sinnvoll erachtet, sondern nicht zulässig (mehr dazu hier):

Screen Shot 2015-09-03 at 15.38.05

Leider, leider hat die Sache einen Haken: Auch die heute installierte Beleuchtung ist biologisch wirksam. Leider nicht immer zum Wohle des Menschen. Was machen wir damit? Merkeln? Wäre zu einfach. Das Problem ist, dass biologisch wirksames Licht individuell wirkt und individuell unterschiedlich. In der Arbeitswelt gehören individuell beeinflussbare Umgebungen eher zu Raritäten, und auch im Privatbereich sind wir nicht immer frei zu tun und lassen, was und wie wir es wollen. 

7 Comments

  1. Antworten

    […] Quelle: KAN-Positionspapier zum Thema künstliche, biologisch wirksame Beleuchtung – Licht und Gesundh… […]

  2. Antworten
    Wunsch 7. September 2015

    Eine effektivere Möglichkeit ist das Tragen von Brillen, die die kurzwelligen Spektralanteile herausfiltern. Ursprünglich als Schutzbrillen für die Bildschirmarbeit entwickelt, eignen sich solche Filterbrillen auch für Menschen, die sich durch die erhöhten Blauanteile im Kunstlicht am Arbeitsplatz gestört oder beeinträchtigt fühlen.

  3. Antworten
    ahmetpro 7. September 2015

    „Biologisch wirksam“ ist auch, wenn Leute morgens in dunklen Büros praktisch im Dunkeln arbeiten, weil sie die Beleuchtung stört. Da gibt es leider nichts, was man filtern könnte. Vielleicht das Licht vom Bildschirm.
    Die meisten Monitore sind in dunklen Umgebungen zu hell, und kaum jemand weiß, wie man die Helligkeit eines Bildschirms steuert. Wenn man es denn wüsste, es ist mühsam. Bei meinem neuesten Bildschirm muss ich nach hinten greifen, um an die Knöpfe zu kommen. Wo die sind, steht vorne angedeutet. Die Designer haben aber nichts von Parallaxe gehört. Ich kann auch die Farbtemperatur regeln. Dazu braucht man Geduld und etwa drei Hände. Ich denke, mit einer Software zum einfachen Regeln des Bildschirm „filtert“ man mehr unerwünschtes Licht aus. Die altmodischen Bildschirme hatten einen Knopf zum Drehen. So einfach darf man es Leuten auch nicht machen. Wäre doch altmodisch.

  4. Antworten
    hagebutte36 7. September 2015

    ich bin doch völlich glücklich mit meinem licht. Was haben die denn dagegen?

  5. Antworten
    ahmetpro 7. September 2015

    Das ist es ja. jeder soll glücklich sein mit seinem Licht. Man darf nur nicht allen glückliches Licht verschreiben. Es ist wie Jod in Lebensmitteln. Viele brauchen Jod, andere werden davon geschädigt. Versuchen Sie mal Salz ohne Jod zu kaufen.

  6. Antworten

    […] in deutschen Arbeitsstätten derzeit ab (Original zu lesen hier, meine Blogbemerkungen hier mit dem Positionspapier der KAN). "Wo viel (blaues) Licht ist, ist auch starker Schatten" heißt es […]

  7. Antworten

    […] Kommission Arbeitsschutz und Normung hat ihr Positionspapier (Version 2015 hier) überarbeitet und heute veröffentlicht. Die vollständige Version kann hier heruntergeladen […]

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