EU will alle Leuchtmittel außer LED abschaffen

Das hier ist keine Horrormeldung, und auch keine Begründung für Brexit: Nach dem Willen der EU sollen bis 2022 alle Leuchtmittel verschwinden, die nicht LED sind. Aber keine Sorge, Kerzen lässt sie unangetastet, sie dienen ja nicht unbedingt als Beleuchtung.

Witzig ist festzustellen, was die EU unter Licht versteht. Hier ist eine Liste von Ausnahmen zu späteren Regelungen (bitte auf den Wortlaut achten):

  1. Anwendungen, bei denen der primäre Zweck des Lichts nicht die Beleuchtung ist, wie

    1. i)  das Aussenden von Licht als Agens in chemischen oder biologischen Prozessen (z. B. Polymerisation, ultraviolettes Licht, das zum Aushärten/Trocknen/Härten verwendet wird, fotodynamische Therapie, Gartenbau, Tierpflege, Insektenschutzmittel),

    2. ii)  die Bildaufnahme und die Bildprojektion (z. B. Foto-Blitzlichtgeräte, Fotokopierer, Video-Projektoren),

    3. iii)  die Wärmeerzeugung (Infrarotlampen),

    4. iv)  die Signalgebung (z. B. Lampen für die Verkehrsregelung oder für die Flugplatzbefeuerung);

Also: UV ist Licht, IR auch. Ist das so wichtig? Eigentlich nööö, ist eher überlebenswichtig, wird aber in der Lichttechnik seit 1924 stets verneint. Und unsere hochmoderne Normung zu biologisch wirksamem Licht lässt es auch außer Acht. Seltsam was? 

Blaulichtgefahhr

2 Comments

  1. Antworten
    bulbhead 15. Juli 2016

    Was heißt eigentlich Blaulichtgefahr? Kann denn Licht gefährlich sein?

    • Antworten
      ahmetpro 15. Juli 2016

      Licht kann wie jede Energie gefährlich sein. Es kommt immer auf die Dosis an. In der IEC-Norm 62471 werden Beleuchtungsprodukte in vier Gruppen eingeteilt:
      Freie Gruppe: Kein Risiko auch bei sehr langer Bestrahlungsdauer
      Risikogruppe 1: Geringes Risiko – zwischen 100 und 10.000 Sekunden direkter Exposition ohne Risiko einsetzbar
      Risikogruppe 2: Mittleres Risiko – zwischen 0,25 und 100 Sekunden gefahrlose Bestrahlung
      Risikogruppe 3: Hohes Risiko – auch bei sehr kurzer Exposition riskant

      Unter Blaulichtgefahr versteht man die Möglichkeit einer Zerstörung der Netzhaut durch energiereiches blaues Licht. Auch eine Erhöhung des Risikos einer Makula Degeneration kann man dazu zählen. Nicht zu verwechseln mit Gefahren durch UV. UV Strahlen gelten nicht als Licht und haben auch keine Farbe, weil das Auge sie nicht sehen kann.

      Mehr unter „Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung“ (http://www.gesetze-im-internet.de/ostrv/index.html)

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