Darf ein Arbeitnehmer sein Licht beeinflussen?

2014

O tempora o mores!

Ich musste dieser Tage bei einer Diskussion Argumente wahrnehmen, auf die ich seit mindestens 30 Jahren warte: "… dass Arbeitnehmer bereits jetzt einer Beleuchtung ausgesetzt werden, die sie weder beeinflussen können, noch wissen, welche Auswirkungen diese Beleuchtung auf sie hat …" Hätte von mir sein können.. Ist aber nicht! Wer sagt denn sowas?

Bekanntlich haben Arbeitnehmer nie das Recht gehabt, eine bestimmte Beleuchtung ihres Arbeitsplatzes abzulehnen. Auch wenn sie es gehabt hätten, hätte der Arbeitgeber spätestens dann, wenn ein Nachbar Licht haben will, halt diese bestimmte Beleuchtung realisieren müssen. Der Chef einer Firma, die lange Zeit in der Beleuchtungsbranche führend war, war sogar der Meinung, dass wenn ein Arbeitsplatz in einer großen Halle besondere Anforderungen an die Beleuchtung stellte, alle Arbeitsplätze gleich beleuchtet werden müssten. Nennt sich Allgemeinbeleuchtung, und ist seit etwa 1933 Liebling der deutschen Lichttechniker. Damals soll eine Studie nachgewiesen haben, dass die Produktivität des Menschen steigt, wenn er unter Allgemeinbeleuchtung arbeitet. Seit 1972 war dies in Deutschland Norm. Zwar gab es auch andere Konzepte, aber diese wurden von den Arbeitsschützern abgelehnt. Wenn einer gar mit einer eigenen Tischlampe arbeiten wollte, rieb man ihm eine Art Verbot unter die Nase. Wer es nicht glaubt, kann viele Nachweise finden.

Die Sache ging so weit, dass man Leuten, die an Arbeitsplätzen Arbeitsplatzleuchten installieren wollten, vorschrieb, diese dürften nur in Verbindung mit einer Allgemeinbeleuchtung eingeschaltet werden. Und das auch bei Tage. Sonst würde die Arbeitsplatzleuchte die (schönen?) Leuchtdichteverhältnisse am Arbeitsplatz ungünstig beeinflussen. Und die armen Arbeitnehmer vorzeitig ermüden. Gott verhüt´s! Wie diese geniale Idee geboren wurde, wird niemand verstehen, der nicht die Geschichte der Arbeitsstättenverordnung von 1975 liest. Dort steht geschrieben, dass sich der Bund und die Länder haben nicht einigen können, wie man Tageslicht am Arbeitsplatz behandeln sollte. So hat der Bund die Sichtverbindung nach außen geregelt, und die Länder die Größe der Fenster in ihren Bauordnungen. Tageslicht war somit keine Beleuchtung! So würde eine einsame Leuchte auch tagsüber blenden.

Auch heute gibt es Leute, die darauf bestehen, dass am Arbeitsplatz immer mindestens 500 lx vorzuherrschen hätten. Eventuell vorhandene Regelungen dürfen die Leuchten nicht weiter herab regeln. Genau ein Arbeitskreis mit solchen Experten soll das oben angegebene Argument gebracht haben. Erleben wir eine Wende? Oder eine Wende rückwärts?

Egal! Recht haben sie. Arbeitnehmer dürfen nicht einer Beleuchtung ausgesetzt werden, die sie weder beeinflussen können, noch wissen, welche Auswirkungen diese Beleuchtung auf sie hat.

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